Hallo,
mir geht das hier zu sehr durcheinander.
Was ist genau mit den besagten „Aktiengewinnen“ gemeint ?
Ich vermute mal nicht die Gewinne aus Aktienverkauf sondern eher die Gutschriften aus Aktienerträgen, also die Dividenden. Beides wird nämlich unterschiedlich besteuert.
Bei Dividenden aus einem Depot in Deutschland versteuert F 60% davon zum individuellen Steuersatz. (bei exotischen AGs gibt es Ausnahmen) Dass 30% flat auch für ausländische Dividenden gelten soll, wäre mir ganz neu. (Wo steht das?) Es gibt da auch keine weiteren Freibeträge.
Probleme bereitet nur der deutsche Fiskus.
Erlaubt ist, dass er in D 15% einbehalten lässt, die F nachträglich als crédit d‘impôt wieder erstattet. So weit so gut.
Doch weil in D 25% einkassiert werden, hat man die Wahl. Entweder Verzicht auf die fehlenden 10% oder man verlangt sie über eine bösartig bürokratische Prozedur aus D zurück.
Zudem hakt es dann bei der F-Erklärung. F will den erhaltenen Nettobetrag angegeben haben und geht dabei von 85% (nämlich 100 vom Brutto, minus die besagten 15%) aus. Entsprechend errechnet sich der crédit d‘impôt. Wer die 10% nach Antrag erstattet bekommt, kann sie dann in der nächsten Erklärung nachversteuern, oder gleich am Anfang in seiner Berechnung berücksichtigen, oder man lässt es ganz sein, weil man nicht durchblickt und gegebenenfalls auf das OUPS-Recht reklamiert.