Ist natürlich jedem das seine, ob er die Angaben in der Steuererklärung korrekt macht oder nicht. Natürlich erwischen sie nicht jeden, aber wenn sie dich erwischen, dann gibt es in Frankreich empfindliche Bußgelder.
Meine PKV bescheinigt mir nur solche Beträge, die die Grundsicherung abdecken, also so als ob ich in der gesetzlichen Versicherung bin. Da sich das erst ca. vor 5 Jahren geändert hat, habe ich das Thema zur Klärung an meinen Steuerberater gegeben. Der hat mir mitgeteilt, dass dies so korrekt ist. Die "Zusatzversicherungen" sind in Frankreich nämlich nicht von der Steuer absetzbar.
Und der Arbeitgeberzuschuss stellt in Frankreich eine Lohnzahlung dar, ist also zu versteuern.
Im übrigen sind in Frankreich bei privaten Krankenversicherungen auch die Beitragsrückerstattungen zu versteuern bzw. vermindern dann den absetzbaren Beitrag.