Jahrelang waren die frais réels - speziell die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Gegenstand der Steuerprüfung. Immer wieder wurde angezweifelt, dass ich 65 km zum Arbeitsplatz fahre, wo doch jeder Beamte in der Rue Félix Barth seinen Arbeitsplatz zu Fuß oder höchstens mit dem Fahrrad erreicht.
Jetzt nicht mehr, hurra!
Jetzt sind es die ausländischen Kapitaleinkünfte, die der Prüferin (komisch, in 32 Jahren hatte ich noch nie einen Prüfer) auffallen: Sind deren Höhe doch 2008 – 2010 unterschiedlich, das ist für sie nicht plausibel. Umgekehrt wäre auffällig – finde ich. Aber gut, Belege nachgereicht - da ich online erklärte - und natürlich die Kosten der Kontoführung, Depot- und Vermögensverwaltung (teuer) in Abzug gebracht.
Jetzt trifft der Bescheid ein: Nachforderung erheblich.
Die gegengerechneten Aufwendungen werden komplett aberkannt, da nicht nachgewiesen wurde, dass sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kapitalanlage stünden. Alle eingereichten Belege seien nicht Französisch sondern Deutsch, weint die Prüferin. (It’s a hard life – la vie du contrôleur est tellement dûr) Aber wie solle ich denn den Zusammenhang, die Belastung außer per Kontoauszug nachweisen, weine ich zurück. Das sei meine Sache, welche Nachweise ich ins Feld führen möchte, meint sie jetzt schnippisch. Einen Schwachsinn wie Übersetzung der Kontoauszüge von einem traducteur assermenté hätte ich erwartet, aber so bin ich einfach erst mal platt – sprachlos.
Bitte schlagt mir nicht vor, einen Steuerberater aufzusuchen, der 300,- € +/- für eine Auskunft berechnen möchte.
Schreibt mir, was Euch spontan einfällt, was eine misstrauische Prüferin (das ist ihr Job, ich weiß) überzeugen könnte oder idealerweise welche Belege Ihr für Aufwendungen / Kosten bei Kapitalanlagen (frais de gestion) erfolgreich präsentiert habt.
A+