Bis vorletztes Jahr hat mir meine private Krankenversicherung eine Bescheinigung über die bezahlten Beiträge ausgestellt, was ich auch von der Steuer immer absetzen konnte.
Für das letzte Jahr (gleichzeitig mit der Erhebung der ausländischen Versicherungssteuer) hat mir die Versicherung nun eine Bescheinigung ausgestellt, für die Beträge die der Basisabsicherung unterliegen und den darüber hinaus gehenden Anteil (also quasi Zusatzversicherung). Lt. meinem Steuerberater ist die Zusatzversicherung nicht absetzbar, was ich dann auch nicht gemacht habe.
Beitragsrückvergütung muss versteuert werden. Dies wurde bei mir auch im Rahmen der Bescheinigung berücksichtigt.
Selbstgetragene Arztkosten sind Privatvergnügen, dies gilt auch für die Kosten im Rahmen des Selbstbehalts.