Hallo fred,
die deutschen Regelungen, wie Freibetrag, Freistellungsauftrag, deutsche Abgeltungssteuer ab 2009 gelten für dich nicht.
Wenn du als Grenzgänger Zinsen aus deutschen Anlagen kassierst, musst du diese komplett in Frankreich versteuern.
Und zwar zu deinem individuellen Steuersatz plus 11% CSG-CRDS.
('Mogeln' geht nicht mehr, weil D alle Zinsen nach F meldet)
Allerdings sind für dich steuerfreie Anlagen in Frankreich möglich.
Dazu gab es hier im Forum schon Ausführungen.
Such mal, oder melde dich erneut bei Interesse.
Grüße