Hallo, jetzt hätte ich eine erweiterte Frage. Nach 45 Arbeitstagen Abwesenheit, verliert man den Grenzgänerstatus, korrekt. Ist es aber nicht so, daß dann die 183 Tage Regelung greift? D.h. wenn man mehr als 183 Tage in Frankreich lebt, den Rest in Deutschland arbeitet, muß man zwar in Deutschland versteuern, bekommt aber die Differenz zur französichen Steuer über das französische Finanzamt zurück?