Frage, hast du einen deutschen Pass mit deutschem Wohnsitz drin?
Du brauchst wenn du in D einen Führerschein machen willst einen amtlichen Wohnsitz deutschen Ausweis in dem der Wohnsitz dokumentiert ist. Es ist für dich nicht das Problem des Führerschein machens in D, sondern du bekommst von der Führerscheinbehörde keinen Führerschein wenn du nicht zum Zeitpunkt der Ausstellung mindesten 185 Tage in D gemeldet bist.
guckst Du hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_403/l_40320061230de00180060.pdfArtikel 12
Ordentlicher Wohnsitz
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort,
an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher
Bindungen oder — im Falle eines Führerscheininhabers
ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen,
die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und
dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens
185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.
Als ordentlicher Wohnsitz eines Führerscheininhabers, dessen
berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen
Bindungen liegen und der sich daher abwechselnd an
verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufhalten
muss, gilt jedoch der Ort seiner persönlichen Bindungen,
sofern er regelmäßig dorthin zurückkehrt. Diese letztgenannte
Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn sich der Führerscheininhaber
in einem Mitgliedstaat zur Ausführung eines Auftrags
von bestimmter Dauer aufhält. Der Besuch einer Universität
oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen
Wohnsitzes zur Folge.