Die "numéreo de sécurité social" geht einher mit der Beantragung einer französischen Krankenversicherung bei der "caisse primaire d’assurance maladie (CPAM)". Wenn du dann eine entsprechende "Carte Vitale" hast, kennst du auch deine "numéreo de sécurité social", die steht dort nämlich drauf.
In Frankreich wird 2019 die Quellensteuer eingeführt, will heißen, dass die Lohnsteuer direkt mit dem Lohn abgeführt wird, dies wäre aber nur so der Fall, wenn du auch in Frankreich arbeiten würdest. So will das Finanzamt halt deine Bankverbindung haben, um auf Grundlage deines Verdienstes aus dem Jahre 2018 die monatlichen Abschläge ab Januar 2019 zu berechnen und einzuziehen.
Was mir jetzt bei deiner Situation nicht ganz klar ist, ist die Tatsache, dass wir ja eigentlich in diesem Jahr eine Steuererklärung für 2019 machen und nicht für 2018. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, kann mir aber vorstellen, dass du dann für 2018 gar keine Steuern zahlen musst.
Deine Freundin müsste halt die ganzen Sachen dann ebenfalls einreichen, da ihr ja jeweils eine eigene Steuererklärung machen müsst.
Das in Frankreich zu versteuernde Einkommen, entspricht dem deutschen Nettolohn, der ja ohnehin keine deutsche Lohnsteuer enthält. Du musst da auch keine Nachweise oder so mitschicken, rechne deine Zahlen aus und trage die in die entsprechenden Felder ein.