Hi Stevi,
Deine Frau wird für 2007 in F zwei Steuererklärungen machen, nämlich eine für sich alleine bis zum offiziellen Hochzeitstag und eine mit dir zusammen ab dem Hochzeitstag bis zum Ende des Jahres. Wie du dein Einkommen für diese Zeit nachweisen musst oder kannst, weiß ich leider auch nicht.
Für 2008 werdet ihr in F zusammen dann in 2009 eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, bei der ihr dann für dein Einkommen einen crédit d'impôt erhaltet.
Was deine Situation in D betrifft, solltest du einen d Steuerberater aufsuchen, denn ich kann dir nicht sagen, wie deine Heirat in 2007 sich in deinem d Jahressteuerausgleich niederschlägt.
Für deine Steuerabzüge in 2008 lohnt es sich nicht, einen Antrag auf unbegrenzte Steuerpflicht zu stellen (ist jetzt eh' zu spät, da vor dem 1.Dezember zu machen), denn mit dem Gehalt (>12.272 €) deiner Frau erhälst du sie eh' nicht. Wie du dem d Finanzamt verklickern willst, deine Frau sei eine Belastung für dich, kann ich mir nicht vorstellen. Im Gegenteil, das Gehalt deiner Frau wird deine Steuern noch hochtreiben.
Gruss, Dieter