Es gibt in der Tat Steuern für einen Pool der grösser als 10 Quadratmeter ist und der fest einbetoniert ist .
In gewissem Sinne ist es steuerrechtlich in Frankreich einfach. Alles was man als Luxus bezeichnen könnte, also was nicht zum normalen Leben zählt ist Luxus und wird entsprechend besteuert.
Heißt auf einen Teich bezogen, wenn er eine gewisse Größe überschreitet und zum schwimmen genutzt werden könnte, ist es Luxus.
In meinem können nur Fische schwimmen aber zum ersäufen größerer Lebewesen hat er schon eine gewisse Größe. Besteuert wird der nicht.
Übrigens, wusstest ihr dass es von jedem Ort in Frankreich gute Luftaufnahmen gibt, man diese sogar kaufen kann?
Einigen ausgewählten "Freunden" des Forums habe ich solcherlei Info mal per P.N. gegeben.
Man kann das aus mehreren Blickwinkeln sehen. In D macht man Volksbefragungen, will wissen wer wieviel Wohnraum, Imobilien hat, wie luxusiös usw.
In F überfliegt man alle Ort, filmt alles und reduziert die Kosten für solcherlei "Projekte" indem man die Fotos zum verkauf anbietet.
Es wäre also ein leichtes, die Ehrlichkeit der Bürger in mancherlei Hinsicht zu überprüfen. Wenn man es wollte.
Bezüglich Steuerfeiheit eines Teiches könnte man den Bürgermeister anfragen, zumal manches ja genehmigt werden muss, manches nicht.