Also Huissier ist eigentlich mehr als nur Gerichtsvollzieher auch wenn er so übersetzt wird (weil es in D nix Vergleichbares gibt, Huissier macht eine Menge mehr als ein d.Gerichtsvolzieher).
Vor allem kommt er bei ausstehenden Zahlungen nicht erst auf Gerichtsbeschluss zum Einsatz (hoffe dass ich das jetzt mal korrekt zusammenbekommen)
Huissier kommt von Anfang an zum Einsatz und ist deshalb zunächst mal eher ein Mittler um die Sache aus der Welt zu schaffen. Also lohnt sich mit ihm drüber zu reden und sich zu informieren (muss auch von Amts wegen eigentlich neutral sein)
Normale Vorgehensweise in F: Firma hat offene Rechnung, diese gibt sie an den Huissier zum Eintreiben, dieser legt dies dem Gericht (Tribunal d'Instance) vor und holt sich einen "Injonction de payer" (Zahlunsgbefehl). In D füllt man (ohne jeden Gerichtsvollzieher) einfach einen Zahlungsbefehl aus und lässt sich das abstempeln (interessiert erst mal keinen, ob das berechtigt ist, in F soweit ich weiss schon).
Mit diesem Zahlungsbefehl ("Injonction de payer") kommt er dann zu dir und du hast dann die Möglichkeit, dass zu begleichen (inlusive dieser 56€ Extrakosten). Wichtig! Wenn du nicht bereit bist das zu zahlen, musst du inerhalb 1 Monats Widerpruch bei Gericht einlegen Wenn du das nicht tust oder dich nicht rührst, wird der Gläubiger ein (formule exécutoire) beantragen und der Injonction de payer wird zum Gerichtsurteil (du quasi zum zahlen verurteilt) und du hast ganz schlechte Karten noch was dagegen zu machen (Eigentlich das Gleiche wie in D, wenn man keinen Einspruch gegen Zahlungsbefehl einlegt).
Und um zahlungspflichtig zu werden reicht schon, dass man einen Antrag unterschreibt, oder einen Auftrag erteilt (Devis
unterschreibt), eine Empfangsbestätigung unterschreibt usw. Im Zweifel muss man dann halt vor Gericht und dort der Auftragsnhemer dann eben nachweisen, welchen Schaden er dadurch erlitten hat, wennn der Auftraggeber das nicht abnimmt. Gericht ist in Frankreich in der Tradition fast sowas wie Standard und nicht so allerletztes Mittel wie in D.
Also wenn du sicher bist, dass du keinerlei Auftrag für irgendwas erteilt hast, nix unterschrieben hast, unbedingt und vor allem rechtzeitig Widerspruch einlegen!
Gepfändet wird ansonsten alles können, was über RSA liegt.Auch Arbeitslosengeld. Aber ehrlichgesagt keine Ahnung wo der RSA liegt. Aber auchwenn jetzt nix zu holen wäre, würde das jederzeit in den nächsten 20 Jahre fällig gepfändet werden können sobald was zu holen wäre.
Also aktiv werden und nicht aussitzen wollen - lohnt sich wirklich.