Hallo, Mein EXmann und ich sind vor 15 Jahren nach Frankreich gezogen. Wir haben 1991 in Deutschland geheiratet und sind auch beide Deutsche. Jetzt leben wir in Scheidung und diese läuft hier im Moment in Sarregumines.
Eine deutsche Anwältin sagte mir aber, wir müßten nach deutschem Recht geschieden werden, weil wir beide Deutsche wären. Meine Franz. Anwältin ist aber der Meinung das wäre nicht so und ausserdem könnte sie das nicht.
Kann mir jemand einen guten Anwalt empfehlen, damit ich mich mal weiter erkundigen könnte.
Es geht hier um relativ viel Unterhalt für die Kinder, da wir 5 gemeinsame Kinder haben und ich in Frankreich mal gerade 425 Euro für alle gemeinsam vom Gericht zugesprochen bekommen habe. Ich würde mich da sehr gerne mal noch weiter informieren. Wäre für gute Tipps sehr dankbar.
LG Mary