Mein Riestervertrag läuft seit Dezember '10 mit Wohnsitz in F!
Ja du hast Recht, das geht.
Allerdings kann man als Grenzgänger bei Rester nichts steuerlich absetzen.
Und, eventuelle staatliche Zulagen werden schon mal durch unverschämt hohe und zudem intransparente Gebühren von Seiten der Anbieter in D wieder aufgefressen.
Bei Rentenbezug ist die Riester-Rente als Einkommen immer zu versteuern, egal ob Wohnsitz D oder F. In F sind zusätzlich noch Sozialabgaben zu zahlen.
Die französische Variante der zusätzlichen Altersvorsorge (PERP) gewährt dem Grenzgänger eine steuerliche Begünstigung beim Ansparen, doch im Bezugsfall ist diese Rente auch steuer- und abgabenpflichtig. Die Gebühren der F-Anbieter sind generell niedriger und per Gesetz jährlich transparent zu machen und dem Sparer mitzuteilen.
Wenn ich als Grenzgänger zwischen Riester und PERP als kapitalgedeckte Versicherungen zu wählen habe, nehme ich die französische Variante, die mir nicht so stark nach Mogelpackung riecht.