Hi Blueocean,
Wenn Du als im öffentlichen Dienst Beschäftigte die f Staatsbürgerschaft annehmen willst, wirst Du dazu sicherlich die Erlaubnis erhalten, aber man wird dir sicherlich nicht erlauben, deine d abzugeben. Und ich denke, dass bei doppelter Staatsbürgerschaft dann wieder die d vorgeht, wie es bei der Besteuerung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit doppelter Staatsbürgerschaft auch der Fall ist.
Ich weiss allerdings nicht (und möchte es gerne wissen), wenn man bereits in Rente/Pension ist und dann die f Staatsbürgerschaft annehmen will, ob man dann die d Staatsbürgerschaft abgeben darf.
Für dein Renteneintrittsalter, das glaube ich in jedem Fall vom Beschäftigungsland abhängt, bringt dir das dann aber keinen Vorteil, aber wenigstens eine Versteuerung der Rente/Pension dann in F.
Gruss, Dieter