Hallo!
Mit 18 hast Du Deine Volljährigkeit, da kann Dir das keiner untersagen. Problem mag allerdings sein, dass man es als 18-jähriger in Frankreich u.U. etwas schwer hat, eine Mietwohnung zu finden.
Ich würde nicht versuchen mich vor dem Wehrdienst zu drücken, evt. wirst Du gar nicht mal eingezogen. Die aktuelle Regelung kenne ich nicht, aber es kann sein, wenn Du Dich in Deutschland vor dem Wehrdienst drückst, dass Du auch in Frankreich verhaftet werden kannst (EU-Haftbefehl). Ich würde jedenfalls keine Experimente machen.
Mit dem abgemeldeten Fahrzeug: wenn es ein Motorrad ist, dann kannst Du es vielleicht mit einem geliehenen Kombi oder Transporter befördern, ein Auto vielleicht mit einem Anhänger. Es fahren zwar so manche übergangsweise in Frankreich mit entstempelten deutschen Nummern durch die Landschaft, aber ich würde das nicht machen, denn wenn es dummerweise knallen sollte, dann wird es sehr, sehr teuer. Wenn Du es in Frankreich anmelden willst, dann gibt es dafür bei uns Exportkennzeichen. Mit deutschen roten Nummern (oder Kurzzeitkennzeichen) darf man in Frankreich nicht fahren, das ist meines Wissens nur in Holland und Österreich möglich.
MfG Mathis