Naja, ich war nicht sehr erfolgreich,
die Dame konnte mir in dem Fall nicht wirklich helfen.
Sie war zwar sehr bemüht aber NAJA.
Also ich denke mir es ist prinzipiell erlaubt. Die Frage ist aber.
Welche Versicherung bezahlt wenn der Fahzeugführer einen Unfall verursacht?
Die des Zugfahrzeugs oder die des Wohnwagens?
Ich denke es ist die Vers. des Zugfahrzeugs, da der Wohnwagen eigentlich nicht unfallverursachend sein kann, sondern "nur" auf Lenk/ Steuerbewegungen des Zugfahrzeugs reagieren kann.
Hier würde ich mit der MACIF nochmal ganz sicher abklären ob Sie im Unfalle die Schadensabwicklung übernehmen werden.
Sorry kann ansonsten außer Mutmaßungen
nicht mehr anbieten.
Gruß
Uwe