Hallo Leute,
wollte es nicht versäumen, euch auf folgenden Artikel aus der Saarbrücker Zeitung hinzuweisen.
Eintrag ins französische Wählerverzeichnis noch bis Jahresende
Forbach. Noch bis einschließlich 31. Dezember 2013 können sich Franzosen in das Wählerverzeichnis (liste électorale) eintragen lassen. Nur dann können sie an den kommenden Kommunal und Europawahlen teilnehmen, die 2014 stattfinden. Auch Ausländer aus einem EU-Land, deren erster Wohnsitz in Frankreich liegt, sind wahlberechtigt. Selbst wenn sie sich dessen vielleicht nicht bewusst sind, betrifft das auch viele Saarländer, die im Grenzraum auf französischer Seite leben - zum Beispiel in Forbach, Stiring-Wendel oder Spicheren. Indem sie ihr Wahlrecht ausüben und über den nächsten Bürgermeister ihrer Kommune abstimmen, haben sie die Chance, die Politik ihres Wohnortes mitzubestimmen. Für die Registrierung im Rathaus braucht man einen Personalausweis (Pass) und einen „Meldenachweis“, der nicht älter als drei Monate ist. Da es in Frankreich kein Meldeamt gibt, wird als Nachweis etwa auch eine Stromrechnung akzeptiert.
Nehmt also bitte euer BürgerRecht wahr - auch wenn „se“ vielleicht hinterher doch machen, was „se“ wollen.
Euch allen: Rutscht gut und habt ein ganz besonderes 2014, mit alldem, was ihr euch selbst für 2014 wünscht!
Liebe Grüße an alle - Gabrielle