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Kindergeld
« am: Heute um 10:14:59 »
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Hallo Ihr da draussen!!
Ziehe demnächst nach Frankreich. Bin alleinerziehend mit einem Kind und arbeite in der Schweiz.
Meine Frage: Im Moment ist es leider so, dass der Vater das Kindergeld in D beantragen muss. Obwohl er
kein Sorgerecht und keinen Kontakt zu dem Kind hat. Tolle Gesetze sind das. Leider erhalte ich nun seit März gar
kein Kidnergeld, da er zu faul ist, den Antrag auszufüllen und an die Familienkasse zu schicken.
Somit erhalte ich gar kein Kindergeld im Moment auch keinen Ausgleich.
In der Schweiz kann ich es nicht beantragen, da Vater in D arbeitet.
Wie verhält es sich nun, wenn ich in F wohne. Kann ich es dort beantragen oder in der Schweiz?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss Runrig111
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