Leute, wir leben in der EU, da gelten seit mindestens 3 Jahren EU-weit einheitliche Regeln.
Eine Überweisung die am Tag vor 12 Uhr bei einer Bank eingeht hat am nächsten Tag auf dem Empfängerkonto zu sein!
Nach 12 Uhr Überweisungsauftrag darf ein Tag hinzu kommen.
Eine Überweisungslaufzeit darf maximal 3 Tage dauern. Zinsgeschäfte der Banken sind auf maximal 3 Tage beschränkt.
Soweit ich weiß haben die Arbeitgeber die Löhne und Gehälter zum 1. jedes Monates zu überweisen. Ich erhalte mein Geld seit mehr als 45 Jahren pünktlich zum 1. Oft ist es bereits am 30. des Vormonats des zu erreichenden Zahlungszieles da. Überweisen tut mein Arbeitgeber für 6500 Leute am 28/29 eines Monats.
Geld geht auf ein deutsches Konto ein das keine Kontoführungsgebühren kostet. Überwiesen wird per Onlinebanking und das Geld ist entsprechend der oben genannten EU Regelung einen, maximal drei Tage später auf dem französischen Konto.
Warum manche Probleme haben, ist mir ein Rätsel. Übrigens, ich las im Eingangsthread was von CGM.
Dieser "Verein" ist stark in die kritik geraten und sollte doch verboten werden weil es keine echte Gewerkschaft ist,
sondern ein arbeitgebernaher Verein. Gibt es in dem Betrieb nur die CGM, wenn nein, wechseln!
Bei Bankenaufsicht beschweren über die ungesetzlichen Laufzeiten einer Überweisung. Im Arbeitsvertrag oder einer echten Gewerkschaft klären lassen wann der Arbeitgeber die Lohn/Gehaltszahlung zu welchem Zahlungsziel zu überweisen hat. Entsprechend Druck machen, Einhaltung der Regeln einfordern.
Bei Arbeitgeber wie bei der Bank.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675s.htmlIch werde die Regeln für die Banken noch raussuchen und mindestens einen Link zur Verfügung stellen, habe jetzt aber einen Termin einzuhalten und keine Zeit dazu, deshalb später.