Hi,
Sobald man gemeinsame Besitztümer (Häuser, Kinder, usw) hat, ist es in der Regel einfacher, wenn man verheiratet ist. Du solltest dich einmal kundig machen, wie es in F gehandhabt wird, wenn der Mutter deines/er Kinder etwas zustößt (bei wichtigen Besitztümern ist es leider notwendig, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein). Ich hatte mir die selben Fragen gestellt und mich dann entschlossen, einige Jahre nach der Geburt meiner Kinder ihre französische Mutter zu heirateten. Seither hat sich die Gesetzgebung geändert (z.B. bzgl der Namensgebung), aber es wird immer noch nicht ganz so einfach und selbstverständlich sein, als ausländischer Vater das Sorgerecht über französische Kinder zu bekommen, auch wenn es die eigenen sind.
Ich würde aber jetzt nichts überstürzen, denn eine Geburt, wie eine Heirat sollten gut vorbereitet sein. Das sind einmalige Erlebnisse im Leben und verdienen keine Hetze, wenn man sie genießen will.
Da du beamteter Grenzgänger bist, ist es steuermäßig, so glaube ich, kifkif.
Was den Ehevertrag betrifft, verstehe ich die Frage nicht, denn ihr wohnt ja in F und werdet evt. in F heiraten, eurer Kind wird in F geboren werden (vermute ich). Also gibt es doch nur Angelegenheiten in F zu regeln.
Gruss, Dieter