Salut bisamme,

unser Vermieter hat in unserer Abwesenheit die Duscharmatur auswechseln lassen wegen eines möglichen Defekts.
Die Thermostatarmatur ist jedoch unser Eigentum - der Installateur hat sie jedoch einfach mitgenommen.
Wie ist da die Rechtslage in Frankreich?
Merci beaucoup,
Edgard