Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: edgard am 01. Juli 2019, 15:45:33
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Salut bisamme, :winkerwinker:
unser Vermieter hat in unserer Abwesenheit die Duscharmatur auswechseln lassen wegen eines möglichen Defekts.
Die Thermostatarmatur ist jedoch unser Eigentum - der Installateur hat sie jedoch einfach mitgenommen.
Wie ist da die Rechtslage in Frankreich?
Merci beaucoup,
Edgard