Mein Verlobter und ich haben im Juni ein Grundstück in F je hälftig gekauft und bauen gerade ein Haus.
Auch das hälftig finanziert. (Wir haben momentan eine eingetragene Lebensgemeinschaft und sind geschieden, er hat 3 Kinder und ich 2.Heirat im Frühling 15 geplant).
Meine Freundin, deutsche Anwältin, riet mir, ein Testament bei einem französischen Notar zu machen.Das französ. erbrecht ist ganz anders und man sagte uns beim Notar, nur das französ. Erbrecht gilt.
Wir wollen sicherstellen, dass der überlebende Partner bis zu seinem Tode in unserer Immobilie bleiben kann und keines der 5 Kinder auszahlen muss.
Wir machten Jeder ein handgeschriebenes Testament, der Notar hatte uns beim 1. Treffen den Text vordiktiert, damit Alles drin ist.
Wichtig "...kosten- und lastenfreies Niessbrauchrecht bis zum Tode, für Immobilie und Mobiliar, für alles in Frankreich befindliche Besitztum..beweglich und unbeweglich."
Keines der Kinder kann vom Überlebenden einen Pflichtteil verlangen, da es sonst diesen Anspruch verliert.
Dieses Testament ist bei der französischen Notarkammer hinterlegt.
Unsere Kinder erben eh Alles, wichtig ist nur, dass der Überlebende nicht von seiner Rente ein oder mehrere Kinder auszahlen muß und dann verkaufen muss, um zu zahlen oder man dann plötzlich vor dem Ruin steht.
Den genauen Text habe ich zuhause.In DT und FR.