Einen schönen Sonntag ans Forum,
ich habe hier ein sehr spezielles Anliegen, und bevor ich mich in D an einen Rechtsanwalt wende,
werde ich es hier mal vorbringen mit der Hoffnung , dass es ähnliche oder gleiche Fälle gibt.
Meine in D lebende Schwiegermutter ist Pflegefall geworden und muss in ein Pflegeheim. Die Kosten liegen etwa bei 3500 Euro.
Da meine Schwiegermutter kein Vermögen und nur eine kleine Rente hat verlangt das Sozialamt von uns Unterhalt.
Im Netz gibt es unter "elternunterhalt.org" ein Berechnungstool um einen Einblick in die zu erwartenten Belastungen zu erhalten.
Die Einkommen meiner Frau und mir sind ähnlich. Meine Frau müßte, wenn sie alleine leben würde keinen Unterhalt an ihre Mutter leisten.
Wenn ich unsere beiden Einkommen zu Grunde nehme, müssen wir einen nicht unerheblichen Unterhalt leisten.
Normalerweise besteht kein Unterhaltsanspruch an Schwiegerkinder, aber hier wird von verdecktem Unterhaltsanspruch gesprochen.
Nun meine Frage:
Meine Frau und ich haben in F geheiratet und haben einen französischen Ehevertrag in dem eine Gütertrennung vereinbart ist.
Muss ich dann trotzdem an meine Schwiegermutter Unterhalt leisten?
Kennt sich jemand aus?
LG aus dem Elsaß
der Saarbrücker