Hallo Ralph,
und danke für die Info. Ich werde mal schauen, was das deutsche Verkehrsunternehmen, von dem ich eine Dauerkarte will (und NUR per Bankeinzug abrechnet!) dazu sagt. Die EU-Verbraucherzentrale hat einen kurzen Text dazu, es besteht Hoffnung, dass es dieses Jahr noch vereinheitlicht werden soll: (Zitat ECC-Net)
"Lastschriftverfahren: Hier werden nationale Unterschiede wohl bis November 2009 bestehen bleiben, wenn eine einheitliche Regelung erwartet wird. Noch gibt es keinen einheitlichen rechtlichen Rahmen z.B. für Widerrufsfristen.
Somit müssen Sie, wenn Sie beispielsweise ein Ferienhaus im EU-Ausland besitzen, weiterhin damit rechnen, dass die dortigen Strom- und Wasserversorger nicht bereit sind, Ihre monatlichen Abschläge für diese Immobilie von Ihrem Konto in Deutschland einzuziehen.
Bleiben wir bei den grenzüberschreitenden Lastschriften: Frühestens 2009 soll es dazu kommen, dass der Auftraggeber einen genauen Fälligkeitstermin angeben kann. Der Vorteil, der sich daraus ergäbe, wäre, dass sich Abbuchungen leichter nach verfolgen lassen."
Gruß Mathis