Was du tun kannst? Ehrlichgesagt nicht mehr viel milasu
Wenn Mieter/Vermieter sich beim Auszug nicht einig werden können, kann man immer einen PV von einem Huissier angfertigen lassen und das notfalls vor Gericht austragen. Wenn man allerdings etwas unterschreibt und darin irgendwas anerkennt, ist es zu spät. Man kann natürlich vor Gericht ziehen, von wegen daß man das nicht verstanden hat, der Spaß kostet aber ein Haufen Geld und mag vielleicht auch klappen, aber man kann genausogut auch baden gehen und sich vorhalten lassen müssen, daß man als erwachsener Mensch nix unterschreibt,wenn man es nicht versteht. (Ob sich der Aufwand und das Risiko lohnt?) Und am Ende ist immer noch nix darüber entschieden, für welche der "Schäden" du aufkommen mußt)
Und zu den Schäden:
Problem für den Mieter ist halt meistens, daß beim Einzug alle Fehler wirklich penibelst genau aufgeschrieben werden sollten (État des Lieux). Leider wird da in der vorfreude auf die Wohnung meist geschlampt und nachher beim Auszug kann man als Mieter dann nimmer beweisen kann, das die Macken nicht von einem stammen. Ist am Ende in F fast schon üblich, daß man die Kaution gleich abschreibt.
Aber um im einzelnen zu schauen - also gemäß deiner Aufzählung - ich weiß ja nicht was die genauen Schäden die ihr aufgenommen habt und die du unterschrieben hast:
- undichte Fenster brauchen Jahre wird man dir kaum anlasten können
- alte Armaturen auch nicht
- aber z.Bsp. steht im État des Lieux d'entrée, daß die Badewanne lackiert war? Wenn nicht, kann der Vermieter natürlich behaupten daß du die (und dazu schlecht/porös)) lackiert hast
- Löcher(von Nägel/Schruaben), ganz heikles Thema! in D gehört das zum üblichen Gebrauch einer Wohnung, in Frankreich steht das in den meisten Verträgen extra als verboten drin (Interdictions de tout percement et scellement dans le mur, faiences,carrelages,boiseries). Wenn du es trotzdem machst, kann der Besitzer die Reparatur verlangen und dir die Kosten vom Handwerker aufs Auge drücken.
- Das Gleiche gilt mit Schrammen (also die Stärkeren, etwa wenn man beim Auszug mit Möbel ne schöne fette macht z.Bsp.)
Ehrlich gesagt würde ich die Sache als besonders ärgerlich abhaken und zähneknirschend die 800€ zusätzlich zahlen. Ist halt irgendwie das Kind schon sowas von in den Brunnen gefallen und mit dem europäischen Vollstreckungsbescheid kann man auch nimmer sagen, daß dich die Sache nicht auch in Österreich ganz schnell einholen kann und dazu die Kosten sich dann schnell auch mal verdoppeln, verdreifachen oder so kann... Und beim nächsten Mal wie Dori sagt halt alles nur mit einem Zeugen (der auch franz. spricht) machen.