Hallo!
Die Liste der Orte, die zum jeweiligen Grenzgebiet zu rechnen sind, kann dem BMF-Schreiben vom 11.06.1996 entnommen werden (Fundstelle: Bundessteuerblatt 1996, Teil I Seite 645 ff).
Leider habe ich diese Liste nicht, und habe sie auch nicht im Internet gefunden. Vielleicht hat sie hier im Forum jemand? Mich würde das jedenfalls auch interessieren. Da Freiburg im Breisgau nur 18 km Luftlinie von der Grenze entfernt ist, ist es in jedem Fall in der 30km Zone und zählt zu den Orten der Grenzgängerzone.
MfG Mathis