Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - MacGuyver

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ok,.. werde da die Tage mal anrufen und fragen. Ist ja bisher erstmal Planung für's nächste Jahr.

Merci beaucoup


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Bonjour,

ich (wohnhaft in D) plane nächstes Jahr mit meiner Freundin (Französin) ins Elsaß zu ziehen.
Derzeit bin ich freiberulfich (Makler) tätig und möchte diese Tätigkeit als "Nebengewerbe" weiterbetreiben / hauptberuflich im Elsaß oder grenznahen Bereich als Angestellter arbeiten.

Geht das überhaupt? Ich würde dann mein Gewerbe hier in D abmelden (derzeit ist Wohnsitz = Firmensitz), aber wo würde ich es dann anmelden / ohne Geschäftsräume (bzw "homeoffice" in F - Ausübung jedoch ausschließlich in D)?

Weiß da jemand was?

Merci en avant!

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Technik / Angebote von "Auslandflatrates"?
« am: 04. September 2008, 10:20:38 »
Salut,

ich wohne "noch" in D, meine Freundin in Frankreich.

Gibt es in Frankreich auch Angebote für die Festnetztelefonie - vergleichbar wie in Deutschland - von Festnetz ins europäische Festnetz für ca 5€ monatlich?? (meine Freundin ist derzeit bei Orange, die bieten soetwas wohl nicht an).

Merci


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Behörden / Re: Pacs
« am: 04. September 2008, 09:52:36 »
salut superwoman,

ist die Frage noch aktuell? (bin gerade ganz neu hier).
Bin bereits gepacst, könnte daher mal nachgucken, was so braucht - wenn man sich als Deutscher mit einer Französin pacst.
Spontan fallen mir da
* Geburtsurkunde (max. 3 Monate alt)
* Meldebescheinung von Deinem Einwohndermeldeamt (mit dem Vermerk "ledig")

* eine Erklärung, dass Du noch nicht gepacst bist (wird für Ausländer in Paris zentral verwaltet( gibt dafür glaube ich ein "offizielles Formular").

* die "Pacserklärung". (gibt's im Internet - die von Dir/ Euch zu unterschreiben ist - sinngemäßt "hiermit erkläre wir Ließchen Müller und Max Mustermann wohnhaft in (gemeinsame Wohnung!).. ein Pacs nach Gesetz no 99-9944 vo15.11.1999. Beide Unterschreiben. Das ganze in 2 Ausführungen. Jeder Pacspartner erhält eine (abgestempelte) Ausführung.

Die Punkte 1 und 2 müssen ins französiche übersetzt und die Übersetzung beglaubigt sein.

Wie gesagt, wenn die Frage noch aktuell ist. Gib Bescheid, gucke dann nochmal nach ;o)




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