Grenzgaenger Forum

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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 03. Juli 2022, 11:15:37 »
Hallo zusammen,

ich habe den Antrag wie schon gefühlt 100 Mal zuvor nach Wissembourg geschickt und früher immer sehr zeitnah die Sachen gestempelt zurückbekommen.

Nun sind schon 3 Wochen rum und nix ist gekommen.

Hat sich da was am Verfahren geändert?

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Ich gab das vor einem Jahr probiert, damals hiess es, er wird nur bei Verlust getauscht, sonst nicht. Ging Monate bis ich die Auskunft bekam.

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Behörden / Re: Drohne in F fliegen
« am: 30. April 2022, 15:01:14 »
Danke Dir vielmals! Ich kannte den Link bereits und suche eher jemanden, der das Alles schon gemacht hat.

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Behörden / Re: Drohne in F fliegen
« am: 28. April 2022, 18:36:59 »
niemand jemals sowas gemacht?

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Behörden / Drohne in F fliegen
« am: 24. April 2022, 12:36:54 »
Hallo zusammen,

möchte mir eine Drohne als Hobby zulegen. Modell unter 250g, mit Kamera, rein private Nutzung.
Soweit ich das rausfinden konnte, besteht EU-weit eine Registrierungspflicht, in D auch Versicherungspflicht, in F jedoch nicht.

Kennt sich jemand damit aus und kann mir evt. ein paar Tips geben, was gesetzlich zu beachten ist?

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Auf Gebrauchte muss keine MwSt in F gezahlt werden, egal ob frisch gekauft oder schon länger in Besitz. Gebraucht ist ein Fzg, wenn es älter als 6 Monate ist ODER mehr als 6T km auf der Uhr hat.
Ich denke hier liegt eine Verwechslung vor und es handelt sich bei der Summe um die CO2-taxe und den Malus.

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Steuern / Re: Wegepauschale + Essensgeld
« am: 15. April 2022, 10:48:20 »
Ich sehe das etwas anders….
Die Aufwände entstehen, egal wo das Fzg zugelassen ist, somit sollte die Zulassung egal sein, leider isses nicht so

Europa hat derzeit aber andere Sorgen….

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Steuern / Re: Wegepauschale + Essensgeld
« am: 15. April 2022, 10:28:38 »
Hallo Tina,

es können steuerlich nur Fahrzeuge steuerlich berücksichtigt werden, die in F zugelassen sind. Und due CV ist seit einigen Jahren eh gedeckelt, ich meine bei 6 oder 7. Hast Du mehr dann wirds nicht berücksichtigt.

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Behörden / Re: Gültigkeit Personalausweis
« am: 11. März 2022, 13:29:39 »
die offizielle Antwort des Landes BW:

für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):

Für Personalausweisangelegenheiten im Ausland sind in der Regel die Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Personalausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.

https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Personalausweis+erstmalig+oder+nach+Ablauf+beantragen-2020-leistung-0



Oft wird Corona vorgeschoben, um die lästigen Auslandsdeutschen abzuweisen.
Eine Anfrage beim jeweiligen Regierungspräsidium kann helfen, so dass die Kommunen sich wieder an die Vorgaben halten.

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Steuern / Re: In F wohnen, in D erben und verkaufen
« am: 04. Februar 2022, 16:35:01 »
Lass dich hier beraten, das Thema ist extrem komplex.

Wenn Du in F wohnst und Immo in D erbst, musst Du das in F angeben. Du wirst nach dem Erbschaftsrecht (nicht Steuerrecht!!) abgehandelt, in dessen Land der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, es wurde per notariellem Testament ein anderes Erbrecht festgelegt.

Beispiel: Person war 6 Monaten in Spanien, stirbt dort, hat Immobilie in D und ist Deutscher, Du erbst mit Lebensmittelpunkt in F, dann gilt spanisches Erbrecht (also Erbfolge) für die Immo in D und zunächst dt. Steuer weil Immo in D und dann franz. Steuerrecht (also zu zahlende Steuern) weil Erbe in F. In F wird dt. Steuer angerechent, die ist aber auf Immos je nach Verwandschaftsverhältnis und Wert sehr niedrig. In F ist sie sehr hoch :-)
Verkauf oder nicht spielt keine Rolle.

Trick zieht auch nicht, weil Finanzamt in F ja nicht dumm ist und 3 Jahre rückwirkend besteuern kann.

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Technik / Re: Fritzbox und Livebox 5 Fibre
« am: 22. Januar 2022, 17:26:55 »
ich vergaß: Natürlich die fr. und dt. Festnetznummer dann per App auch auf iPhone/Android Smartphone (innerhalb WLAN-Reichweite der FB)

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Technik / Re: Fritzbox und Livebox 5 Fibre
« am: 22. Januar 2022, 17:22:57 »
Ralph wirds ähnlich machen:
VOIP mit dt. Nummer, mehrere Geräte gleichzeitig rein und raus
‚Analog‘ (die LB macht auch VOIP) in die FB geschleust und damit die franz. Nummer auf denselben Endgeräten (bzw. wg. der Werbeanrufe gleich auf den AB der FB)

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Technik / Re: Fritzbox und Livebox 5 Fibre
« am: 19. Januar 2022, 13:20:15 »
Warum das Gigaset sich nicht anmelden kann kannst Du nur in den Logs sehen. Evt. verwendet es spezielle Ports, die die Livebox blockt. Für einen kurzen(!) Test könntest Du in der Livebox die Firewall deaktivieren. Wenn das Gigaset sich dann anmeldet, weisst Du, woran es grob liegt. Dann müsstest die die Firewallregelinfos vom Gigaset auf der Livebox implementieren.
Hast Du für NordVPN bereits einen Router? Dir Fritzbox mit Originalfirmware kann *kein* NordVPN-Endpunkt sein. Es besteht aber die Möglichkeit, einen dedizierten NordVPN Router zw. Livebox und deinem Netz zu stellen dort DHCP zu aktivieren und in der Livebox zu deaktivieren bzw. das Standardgateway zu ändern.
Das alles sind aber tiefgreifendere Netzwerkänderung, die Du verstehen musst. Deiner Fragestellung entnehme ich, dass Du kein ITler bist :-) Insofern solltest Du Dir jemand suchen, der Dir das umsetzt, ich habs selbst so auch nich nicht gebaut.
NAS geht generell wobei ich Dir dringend rate, die NAS nicht vom Internet aus zugänglich zu machen ohne VPN.

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Technik / Re: Fritzbox und Livebox 5 Fibre
« am: 18. Januar 2022, 18:32:27 »
Wie Ralph schon schreibt nur sinnvoll, wenn Du "mehr" machen willst, wie z. Bsp. einen SIP-Anschluß mit dt. Rufnummer oder den ein- oder anderen SchnickSchnack bzw. unbedingt ein deutsche Oberfläche brauchst.

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Hallo Heiko,

zum Deiner Frage kann ich nichts beitragen, eine ein "verkehrter Grenzgänger" ist lt. Definition ein "Grenzpendler".
Ohne Witz:
D wohnen F arbeiten: Grenzpendler
F  wohnen D arbeiten: Grenzgänger

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