Grenzgaenger Forum

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 11. April 2020, 15:21:41 »
nein, Dragonvamp,

„bei uns“ ist auf beiden Seiten, hüben und drüben, gleichwertig, ohne Grenze, ohne Unterscheidung nach Nationalität und Kennzeichen.

Das wäre schön, wenn das in den Köpfen wäre.

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 16:05:54 »
dringende medizinische Behandlungen sind gemäß Paragraph 3 (1) 4. und 5. möglich nach der heutigen Einreiseverordnung, aber halt ohne sonstigen Einkauf.

Ich denke auch ein dringend benötigtes Medikament zu erwerben stellt eine medizinische Behandlung im Sinne der Verordnung dar.

228
Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 15:27:06 »
@paolo0902:
es war also dt. Polizei, richtig?
Die nur wg. der franz. Nummer überhaupt aufmerksam geworden sind?

Ich frage nach, weil mir die dt. Bundespolizei an der Grenze in Iffezheim ausdrücklich die Weiterfahrt nach D erlaubt hat, als ich sagte: ich will einkaufen.
Oder wird hier der Verstoß Pendlerbescheinigung UND Einkauf geahndet?


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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 13:32:39 »
danke Sabine145, sehr wichtiger Link!

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 12:28:09 »
Hallo Sabine145,

hast Du eine aktuelle Quelle hinsichtlich der Quarantäne-Regel?

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 11:39:41 »
BW hat die Regeln heute verschärft, Auszug aus dem Link von Dragonvamp:

Reisen aus dem Ausland nach Baden-Württemberg
Wer aus dem Ausland kommt und in einem Gebiet war, in dem es viele Corona-Fälle gibt („Risikogebiet“), darf nicht nach oder durch Baden-Württemberg reisen.

der 3a ist erst mal aufgehoben.

Des Weiteren gilt:

Außerdem wurde das bisher bestehende Verbot von Einreisen nach Baden-Württemberg aus Risikogebieten gestrichen.

Das Sozialministerium wird im neuen § 3a ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die unter anderem Quarantäneanordnungen für Einreisende aus dem Ausland regelt.


Somit darf man m.E. (derzeit) nach BW einreisen





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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 11:03:33 »
ja, so interpretiere ich die Texte

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 10:50:22 »
Du kannst - dt. Staatsbürgerschaft etc. vorausgesetzt - in D machen, was Du willst. Unter Beachtung der dt. Coronaregeln kannst Du einkaufen, wandern, ins Autokino etc.

Nach *franz.* (!) Regeln kannst Du aber Probleme bekommen bei der Wiedereinreise, da Einkaufen nur in 10km Umfeld und auch nur in Geschäften einer bestimmten Liste (ich kenne die Liste nicht) erlaubt ist.

Also:
über die Grenze um der betagten Mutter in D einzukaufen, die Einkäufe in D abzuladen und leer wieder zurück - ha!

BTW:
einen Nachbar hats erwischt bei der Ausreise nach D auf franz. Grund bei franz. Kontrolle als er sagte: ich möchte in D einkaufen -> 2x 135.-
Das sind aber franz. Regeln! Nicht die der Bundespolizei, die dürfen ihn nicht an der Einreise hindern, solange er keine Krankheitssymptome zeigt.

Du darfst halt nicht sagen: bin Berufspendler und dann dann Kofferraum voller neue gekaufter Bierkisten haben.

Die genannte Begründung (bei den Franzosen) muss zum Verhalten passen.

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 08:50:20 »
Selbstverständlich darfst Du als dt. Staatsbürger einreisen, jederzeit und ohne Grund: (Zitat aus Deinem Link)

Wer darf nach Deutschland einreisen?

An den betroffenen Grenzen dürfen grundsätzlich folgende Personengruppen einreisen:

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

Personen mit deutschem Aufenthaltstitel
Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Berufspendler (Nachweise sollten mitgeführt werden)
Personen, die triftige Gründe für die Einreise haben (Nachweise sollten mitgeführt werden). Die Entscheidung trifft der Beamte vor Ort.



Lediglich in F könnte Ihr über Ostern Probleme bekommen:

Neue Maßnahmen für Bas-Rhin - Medienberichten zufolge (09.04.2020):

Vom 10. bis zum 15. April 2020 darf das Haus zwar für Einkäufe zur Deckung des Grundbedarfs, Spaziergänge, sportliche Aktivitäten und zum Ausführen des Hundes verlassen werden, aber nur alleine (1 Erwachsener). Ausnahme: Begleitung durch eine Person, die noch keine 16 Jahre alt ist oder durch eine verletzliche Person.
-> also in 2 Autos zum Burgeressen fahren

Die von Dir im Link zitierten Einschränkungen gelten für Personen ohne dt. Staatsangehörigkeit etc.

Ich war am Mittwoch problemlos in D einkaufen, zu zweit, bei der Rückkehr waren keinerlei franz. Kontrollpersonen an der Grenze, gar keine, nicht mal im Auto


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 09. April 2020, 21:26:08 »
Weitere Einschränkungen - insbs. über Ostern  - findet Ihr hier:

https://www.eurodistrict-pamina.eu/UserFiles/File/covid-news/info-a17.pdf

Info Nr. 17 von heute
- nur noch alleine Spazieren gehen
- Sport tagsüber verboten
- Karfreitag Läden geschlossen
usw

Und einige FAQ:
https://www.cec-zev.eu/de/themen/coronavirus-in-der-deutsch-franzoesischen-grenzregion/coronavirus-in-der-grenzregion-faqs/

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Zum Bilder machen müsste ich - neben der täglichen Arbeitszeit - gut 30 km in die Eine und danach in die Andere Richtung fahren, um einen Automat oder Fotografen zu finden. Aber ja, wenns anders nicht klappt, werde ich das wohl machen müssen.
Wegen Fotos......

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Es war ein Bild eines deutschen Fotografen, allerdings auf Fotopapier von mir reproduziert. Vermutlich wurde dies as ‚Scan‘ gewertet und abgelehnt.
Neuer Versuch startet heute mit offiziellen biometrische EU-Bildern vom dm.

239
Mein Antrag wurde heute zurückgewiesen, weil ‚Standarddokumente‘ nicht korrekt waren.
Nach genauerer Suche im ANTS-Portal konnte ich rausfinden, dass das Foto zurückgewiesen wurde. Was genau am Foto nicht ok war, lässt sich nicht rausbekommen.
Also alles wieder neu eingeben und neue Fotos machen lassen.

240
Hi,

hast Du die (Mail)-Adresse vom Ombudsmann, ich warte auch schon über ein Jahr....

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