Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Schnaeggschje

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Du bist nicht nur "wahrscheinlich nicht versichert", sondern du bist de facto nicht mehr versichert.
In D gibt es natürlich niemanden der nicht versichert ist, weil es so nicht sein darf. Die Praxis sieht natürlich weiterhin so aus, daß immer einige durch´s Netz fallen. Deshalb "bedrängt" dich die DAK.

Was spricht denn dagegen, daß du dich bei deiner Frau mit familienversichern lässt. Das wäre doch das einfachste.

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Sonstiges / Re: Tagesgeldkonto nach F verlegen? Zinsen?
« am: 10. August 2019, 08:52:03 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.  :smily:

Damit komme ich doch schon ein ganzes Stück weiter.

Merci beaucoup.

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Sonstiges / Re: Tagesgeldkonto nach F verlegen? Zinsen?
« am: 08. August 2019, 18:40:19 »
Hallo Pifolog,

danke für die ausführliche Antwort. Das klingt doch schon mal gut.
Aber wie meinst du das mit der "direkten Bareinzahlung". Also tatsächlich "cash" oder zählt eine Überweisung des Höchstbetrages auch als Bareinzahlung?

Meinst du mit Problemen, daß ich mich fragen lassen muss woher das Geld stammt?
Will man dann Einsicht in meine deutschen Konten um nachzuvollziehen, daß es gespart wurde und nicht aus Schwarzarbeit stammt?

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Sonstiges / Tagesgeldkonto nach F verlegen? Zinsen?
« am: 07. August 2019, 18:17:58 »
Hallo in die Runde,

aufgrund des "Betruges" am deutschen Sparer habe ich so langsam die "Schnauze" voll und überlege meine Ersparnisse dem deutschen Staat zu entziehen und diese nach F zu transferieren.

Aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse habe ich über das Bankenwesen in F nur sehr wenig herausfinden können.

Von daher meine Fragen in die Runde:

- Gibt es in F so eine Art Tagesgeldkonto? oder etwas vergleichbares, daß ich auf ein paar Jahre SICHER anlegen kann?
- Sind die Zinssätze besser als derzeit in D?
- Entstehen mir dadurch irgendwelche Mehrkosten? ( Muss ich z.B. dadurch CSG bezahlen und wenn ja, in welcher Höhe?)
- Rechnet sich so etwas ?
- Muss ich etwas beachten?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße
Schnäggschje

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Allein die Fragestellung lässt schon vermuten, daß man dich zu Recht durch die MPU hat fallen lassen.
Sorry... steh zu dem was du getan hast und mach einfach eine 2. MPU!

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Mir bekannt sind ERV. Diese bieten auch ein "Jahresabo".
Für einzelne Reisen zu versichern geht aber auch die Allianz Travel.

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Hallo Traene  :winkerwinker:

er behält sein Cabrio und somit ist die Garage "leider" wieder vermietet.
Sorry, wünsche dir aber noch viel Glück.

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Liebe Naddel,

ich bin immer wieder verwundert darüber, daß man mit dem Gedanken spielt nach F zu ziehen, sich auch schon Wohnungen und Häuser anschaut, aber sich mit den Basics anscheinend in keinster Weise beschäftigt.
In diesem Forum hier findest du fast alle Basics, man muss nur einfach mal suchen.

Deine Frage wird dir pauschal so niemand beantworten können, da deine persönliche Situation niemandem bekannt ist.
Zuerst einmal muss du prüfen ob für euch die Grenzgängerregelung überhaupt greift.

Dazu gehört z.B. in welchem Unternehmen ihr arbeitet, in welchen Verhältniss ihr dort arbeitet, wo befindet sich der Arbeitsort usw.

Sollte es so sein könnt ihr euch eure Steuern selbst im Steuersimulator ausrechnen und entscheiden ob sich das lohnt oder nicht.

Aber es sind nicht nur die Steuern... zu bedenken ist auch die zusätzliche Wohnsteuer, die Überführung von Fahrzeugen usw.

All das findest du hier. Nimm´s mir nicht übel, aber mit so ein paar Basics muss man sich einfach mal selbst beschäftigen.

Viele Grüße
Schnäggschje

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Wohnen / Re: Grundsteuer als Nebenkosten?
« am: 30. April 2019, 18:45:54 »
Welchen Teil von Ralph´s Link verstehst du denn nicht?

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Hallo Träne,

der bisherige Mieter hat 25,- € pro Monat bezahlt. Ich würde es dabei belassen. Wichtiger ist mir, daß es ein ordentlicher Mieter wäre.
Allerdings hat mich ein Bekannter bereits nach der Garage gefragt. Es ist noch unklar ob er sie für den nächsten Winter nimmt, aber ich habe ihm zugesagt, daß er sie haben kann. (Kommt drauf an ob er sein Cabrio verkauft bekommt oder nicht)

Sollte er sie nicht benötigen und du weiterhin Interesse hast kann ich dich gerne auf dem laufenden halten.

Viele Grüße
Schnäggschje

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Hallo :-)

ich wollte mal kurz Rückmeldung geben.
Also es war anscheinend tatsächlich ein Missverständnis.
Es müssen lediglich die ausländischen Konten angegeben werden, aber keine Beträge.

Bedanke mich für die vielen Antworten.

Viele Grüße und Frohe Ostern
Schnäggschje

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Versicherungen / Re: Unfallversicherung
« am: 13. April 2019, 20:59:04 »
@Ralph:

Ginge das denn? Mir hat man mal erzählt, daß ich mit einer frz. Rechtschutzversicherung z.B. nicht gegen meinen deutschen Arbeitgeber klagen könnte.

Viele Grüße
Schnäggschje



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Hallo  :winkerwinker:

Danke für die zahlreichen Antworten.
Das beruhigt mich schon mal etwas :-)

Viele Grüße
Schnäggschje

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Hallo Saarbrücker :-)

vielen Dank für deine Antwort.
Bist du dir da ganz sicher?
Zinsbescheinigungen und Kapitalerträge hatte ich ja die letzten Jahre immer schon dabei, nur dieses Mal soll es der Saldo zum 31.12.18 sein. Die Steuern macht mir "David", bei dem hier sicher auch viele andere sind und er kennt sich eigentlich sehr gut damit aus, deshalb bin ich etwas verwirrt.

Es würde mich ja nicht wundern, wenn der hiesige Staat genau so anfängt wie in D und nun jegliche Konten einsehen darf ohne Information des Kontoinhabers.

Viele Grüße
Schnäggschje

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Hallo :-)

ich habe heute einen Termin bei meinem Steuerfachmann gemacht.
Dieser schreibt mir zurück, daß er dieses Jahr erstmalig einen Kontoauszug zum 31.12.18 von jedem ausländischen Konto benötigt.

Also wir reden hier nicht von Zinsbescheinigungen sondern von der Offenlegung aller Konten!

Weiß vielleicht jemand was das soll? Wird jetzt mein Sparguthaben auch noch auf die Steuer angerechnet oder wie ist das zu verstehen?

Was geht denn den Staat mein Sparguthaben an?

Viele Grüße
Schnäggschje


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