Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Schnaeggschje

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Behörden / Re: Steuerrückerstattung 2017
« am: 26. Oktober 2017, 09:38:23 »
Hallo :-)

da ich mich zwangsweise auch gerade mit dem Thema beschäftigen muss, hier folgende Aussage einer Finanzamtsmitarbeiterin:

Im Folgejahr des Wegzuges aus Deutschland ist man verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Zwar werden nur die Beträge versteuert, die auch während des deutschen Wohnsitzes erwirtschaftet wurden, allerdings wird der Betrag, den man mit frz. Wohnsitz erwirtschaftet hat zur Progression herangezogen und somit kann sich der Steuersatz des zu versteuernden deutschen Einkommens erhöhen.

D.h. Je nach Bruttoverdienst, je nach Umzugsdatum und je nachdem was man absetzen kann, bestehen folgende Möglichkeiten:

- geringe Rückerstattung ( wesentlich weniger als vor dem Wegzug)
- keine Rückerstattung / keine Nachzahlung
- Nachzahlung

Viele Grüße
Schnäggschje


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Technik / Re: unerwünschte Anrufer
« am: 05. Oktober 2017, 19:22:08 »
Hallo :-)

scheint ja derzeit bei einigen ganz schlimm zu sein.
In einem anderen Forum gab es hierzu folgende Lösung:

Registrieren auf bloctel:
http://www.bloctel.gouv.fr/

und dann sollte das Problem gelöst sein.

Viele Grüße
Schnäggschje

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kfz-Anmeldung online
« am: 22. September 2017, 17:07:37 »
Hallo :-)

ich hatte mir damals die Schilder anfertigen lassen. Bin dann nach Hause und habe die Schilder angeschraubt.
Noch am gleichen Tag bin ich dann zu dem Schildermacher, bei dem ich morgens die Schilder habe machen lassen und der hat sie dann vor Ort genietet.

Keine Zusatzkosten! Vielleicht war er auch einfach nur nett ;-)

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kfz-Anmeldung online
« am: 04. September 2017, 09:54:14 »
Hallo Sonnenschein,

Abmelden des KFZ in D (Kopie von der Abmeldung machen)
Finanzamt in F ( Quitus fiscal / kein Termin nötig ) benötigt hierfür folgende Kopien: Entstempelte Zulassung, KFZ Brief, Personalausweis, Mietvertrag, COC Bescheinigung, Führerschein, Kaufvertrag des Autos. (gültig für Autos die unter 4 Jahren alt sind)
Ist das Auto älter benötigt man noch eine Bescheinigung der Controle technique.
Vorab im Internet einen Termin bei der Sous prefecture vereinbaren
http://www.moselle.gouv.fr/Demarches-administratives/Particuliers/Certificat-d-immatriculation-ex-carte-grise/Prendre-un-rendez-vous-a-la-Sous-prefecture-de-Forbach-Boulay-Moselle-Cartes-grises
Mit den o.g. Unterlagen zur sous prefecture. Kosten ca. 180 €.
Danach zum Schildermacher (bitte beachten, daß in F die Schilder genietet werden müssen; macht aber der Schildermacher)
Danach zur Autoversicherung. Den kleinen Abschnitt bitte innen rechts an der Scheibe befestigen
Man beachte: Auf der sous prefecture bekommt man zuerst ein „vorläufiges Papier“. Die tatsächliche Carte Grise wird einem per Post zugesandt. Solange darf man NUR in Frankreich mit dem Wagen fahren! ( muss jeder selbst wissen ob er das macht oder nicht ;-) )



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Hallo Eugen,

bist du dir da sicher, daß das reine Dienstleistungskosten sind oder kann es sein, daß die normalen Zulassungskosten (bei mir damals ca.180 €) da schon mit drin sind? Kann mir nicht vorstellen, daß jemand rein für´s Anmelden zwischen 250-300 Euro haben will. Wäre ja wahnsinn.

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Hallo Leute :-)

neuerdings hat der TÜV Rheinland einen Zulassungsservice auch für uns Grenzgänger.
Sprich: Die übernehmen die Zulassung in F für ein in D gekauftes Auto. Was es kostet weiß ich noch nicht.

TÜV Rheinland Plus
Hartmannsau 12
66119 Saarbrücken

Tel: 0681 985400

Viele Grüße
Schnäggschje

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Steuern / Re: Schreiben vom Finanzamt
« am: 13. August 2017, 14:11:36 »
Hallo Waylon57 :-)

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Viele Grüße
Schnäggschje

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Technik / Re: Handy für Grenzgänger
« am: 12. August 2017, 10:27:48 »
Hallo :-)

ich habe ein Problem.

Da ich sehr grenznah wohne habe ich hier einen sehr guten Empfang ins deutsche Netz.
Nun läuft mein deutscher Handyvertrag aus und ich möchte gerne zu einem anderen deutschen Netzanbieter wechseln inkl. Rufnummermitnahme. (Beim Umzug nach F musste ich schon bei dem bisherigen Anbieter eine Adresse in D angeben, ansonsten hätten die mir den Vertrag gleich gekündigt)

Nun stelle ich fast überall fest, daß man mit einer französischen Wohnadresse anscheinend keinen deutschen Handyvertrag abschliessen kann.

Natürlich könnte ich jetzt über irgendjemand aus Deutschland einen Vertrag abschliessen, aber dann kann ich ja meine Rufnummer nicht mitnehmen.

Wie regelt ihr das?

Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße
Schnäggschje

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Steuern / Schreiben vom Finanzamt
« am: 12. August 2017, 09:13:39 »
Hallo :-)

ich habe gestern ein Schreiben vom Finanzamt bekommen und wollte mal fragen ob jemand des Französischen so mächtig ist, daß er mir das übersetzen kann.

Also ich lese folgendes:
Ich soll irgendeine Erklärung innerhalb 30 Tagen abgeben. Nach 60 Tagen bekäme ich eine Antwort und der Fall ( ich denke mal meine Steuererklärung) wird dann abschliessend bearbeitet.
Weiterhin möchte man eine RIB von mir da ansonsten ab 2019 Gebühren anfallen würden

Kann das jemand korrekt übersetzen? ( siehe Anhang)

Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Schnäggschje


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Steuern / Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« am: 12. August 2017, 08:57:12 »
Hallo sflany,

ich habe irgendwo gelesen, daß es wohl eine KM-Beschränkung auf 40 km geben soll. Da ich selbst täglich pro Weg 65 km fahre habe ich diese auch in der Steuererklärung angegeben. Ob sie annerkannt wird oder nicht werde ich erst erfahren, wenn mein Steuerbescheid kommt, allerdings lasse ich mir die Steuern von einem Fachmann machen und der hat meine KM komplett akzepiert und nichts voneiner Beschränkung erwähnt.

Rechne doch im Steuersimulator mit der 40 KM Beschränkung. Das wäre dann der Worst Case Fall und sollten dann doch alle KM anerkannt werden, freu dich über ein zusätzliches Plus :-)

Beachte bei deinem Brutto, daß du die oben erwähnten Sozialabgaben alle abziehst. Und nur diesen Betrag als Brutto im Simulator angibst.

Viele Grüße
Schnäggschje


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Behörden / Re: Wohnen aufm Hausboot
« am: 06. Juni 2017, 12:07:59 »
Schau mal in deine PN :-)

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Behörden / Re: Wohnen aufm Hausboot
« am: 06. Juni 2017, 12:00:16 »
Hallo Eugen :-)

Nein, die deutsche Behörde wird dir weder den Personalausweis wegnehmen noch eine neue Adresse aufdrucken.
Du behälst den Perso und es wird auf der Rückseite der Vermerk "Kein Wohnsitz in D" augeklebt.

Warum willst du denn unbedingt einen Perso mit frz. Adresse? Den brauchst du doch gar nicht. Dein Perso wird so wie er ist sowohl von den Franzosen als auch von den Deutschen anerkannt.

Ich glaube du machst dir unnötig Gedanken. Alle Grenzgänger hier haben einen solchen Perso wie von mir oben beschrieben und ich war mit genau diesem Perso auch auf allen frz. Ämtern und das ist auch rechtens.

Du brauchst im Perso keine frz. Adresse :-)

118
Behörden / Re: Wohnen aufm Hausboot
« am: 06. Juni 2017, 11:35:46 »
Hallo Eugen,

hm? ich frage mich gerade warum du den Personalausweis abgeben solltest? Du bist und bleibst doch deutscher Staatsbürger. Lediglich dein Wohnort ändert sich. Also ich habe meinen Perso noch, lediglich mit dem Vermerk "Kein Wohnsitz in D".

Und warum eine carte de sejour? Dies ist doch nur eine Aufenthaltsgenehmigung, du möchtest aber doch dauerhaft in F wohnen oder habe ich das falsch verstanden?

Schau mal hier: https://www.justlanded.de/deutsch/Frankreich/Landesfuehrer/Visa-Papiere/Aufenthaltsgenehmigung
und hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/sonstiges/titre-de-sejour/

Demzufolge ist doch der Aufwand nicht nötig, oder? Es sei denn die Hausboot Situation würde das erfodern.

Viele Grüße
Schnäggschje

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Behörden / Re: Wohnen aufm Hausboot
« am: 06. Juni 2017, 10:39:10 »
Hallo Eugen  :Hands:

deine Hausboot-Situation ist natürlich schon etwas aussergewöhnliches und ich befürchte, daß du damit wohl noch etwas Trubel bekommen wirst.

Also in Homburg wird man dir deinen Personalausweis dahingehend ändern, daß du dort den Eintrag "Kein Wohnsitz in D" bekommen wirst, quasi lediglich eine Abmeldung. Eine neue Adresse wirst du dort nicht eingetragen bekommen. Brauchst du aber auch nicht.

Mit dieser Abmeldung bin ich damals zur örtlichen Mairie und habe mich dort angemeldet und auch eine Meldebescheinigung bekommen. Wenn die frz. Behörden den Hausboot-Mietvertrag anerkennen sollte das mit der Anmeldung ja auch funktionieren.

Mit Mietvertrag und Anmeldung sollten die weiteren Behördengänge evtl. klappen.

Füge dir mal meinen alten "Wegweiser" anbei.


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Bei mir wurde bei der Überführung das Datum der 1. Control technique in die Carte Grise eingetragen.
Soweit ich weiß musst du bei einem Neuwagen nach 4 Jahren erstmalig zum TÜV. Ergo spätestens am 11.6.17.

"Erste technische Inspektion. Innerhalb von 6 Monaten vor dem vierten Jahrestag der Einführung des Fahrzeugs "

Viele Grüße
Schnäggschje

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