Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Schnaeggschje

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus bei gemeinnützige Arbeitgeber
« am: 29. September 2016, 15:11:58 »
Hallo,

also ich arbeite bei einem gGmbH Klinikum und versteuere in Frankreich :-)

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« am: 05. Juli 2016, 19:53:27 »
dann frage ich mich, warum den MA der städtischen Kliniken (Uniklinik, Forensik usw) bereits der Status schriftlich aberkannt wurde (scheint ja hier eindeutig gewesen zu sein)  und den MA der gGmbH´s noch nicht?

Auf die Frage hast du von mir eine eindeutige Antwort bekommen. Gut, die musst du nicht glauben, wenn du nicht willst. Aber hast du schon eine andere nachvollziehbare Erklärung erhalten?

hööö? hab ich was verpasst?Ich glaub wir reden hier etwas aneinander vorbei.
Dann erklär ich´s mal genauer:
Fakt ist, daß die Mitarbeiter der kommunalen Kliniken den Status im Februar diesen Jahres schriftlich aberkannt bekommen haben.
Dirk schrieb er sei sich sicher, daß das auch auf die gGmbH´s zutreffen wird. Also nochmal die Frage... wenn das sooo sicher ist, wie er sagt, dann hätten die MA der gGmbH´s doch auch gleich eine Abkündigung ihres Status bekommen müssen. Da das (noch) nicht der Fall ist, scheint es also bei den Behörden derzeit ebenso noch unklar zu sein, welche Krankenhäuser denn noch unter die Regelung fallen.


Wäre das alles so eindeutig und sicher, dann hätten wir definitiv alle schon die Kündigung des Grenzgängerstatus bekommen.

Nee im Gegenteil. Weil es eindeutig und sicher ist, haben eben nicht alle die Kündigung bekommen.

Dieser These zufolge heisst das also daß ich als MA der gGmBh noch nichts bekommen habe, bekomme ich auch nichts mehr und behalte meinen Grenzgängerstatus?

Zur Caritasklinik Saarbrücken:
Die ist eine GmbH. (Sonst hätte das Beispiel ja nicht gepasst.) Das findet man oft bei Kirchens im Gesundheitsbereich. Außen ein heiliges mildtätiges Mäntelchen, darunter stinknormal privatwirtschaftliche Organisation und Management.

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« am: 05. Juli 2016, 15:49:38 »
"Sicher" kann sich in der momentanen Situation keiner sein.
Die Ausführungen des Rechtsanwaltes sind seine Interpretationen.

Wäre das alles so eindeutig und sicher, dann hätten wir definitiv alle schon die Kündigung des Grenzgängerstatus bekommen.

Von daher werden wir es wohl erst erfahren, wenn es von offizieller Seite eine genaue Definition dieser Änderung gibt.

Fazit: abwarten :-)

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« am: 04. Juli 2016, 11:21:13 »
Diese beiden Links sind mir bekannt, doch wenn die Rechtslage nach diesen beiden Links so eindeutig wäre, dann frage ich mich, warum den MA der städtischen Kliniken (Uniklinik, Forensik usw) bereits der Status schriftlich aberkannt wurde (scheint ja hier eindeutig gewesen zu sein)  und den MA der gGmbH´s noch nicht?

Im Gegenteil... ich bin zum 01.06.16 nach F umgezogen und habe nun einen ganz normalen Steuerbefreiungsbescheid bekommen, obwohl man mir telef. beim FA SB mitteilte, daß ich nur einen befristeten Bescheid bis 31.12.16 bekommen würde mit einem entsprechenden "Vorbehaltsvermerk".

Mag sein, daß ich als Betroffene mir das noch etwas "schön reden" möchte ;-) aber ich glaube noch nicht daran, daß die gGmbH´s raus sind.

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« am: 04. Juli 2016, 09:39:37 »
Ja, das ist so, wurde hier im Forum auch schon diskutiert, such mal danach.
Die Geister streiten sich derzeit noch darum, welcher Arbeitgeber als gemeinnützig (ohne Gewinnerzielungsabsichten) gewertet wird. Bei gGmbHs, was viele Krankenhäuser sind, dürfte es wohl klar sein.

Hallo Dirk,

wenn ich dein Post richtig verstehe, wäre es also schon klar, daß den gGmbH`s keine Gewinnerzielung unterstellt wird und die Mitarbeiter somit ihren Grenzgängerstatus verlieren?
Mich würde mal interessieren wo diese Aussage herkommt.

Vielen Dank vorab.
Gruß
Schnaeggschje

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Behörden / Re: Erklärung einer GDF Rechnung
« am: 18. Juni 2016, 10:50:05 »
Hallo Elliot,

danke für´s nachschauen und die Info.
Rücklagen zu bilden ist nicht das Problem, ich weiß immer nur gerne im Vorfeld was ich unterschreibe bzw. mit welchen Kosten das letztendlich verbunden ist.

Aber dann muss ich auch sagen, daß das Gas doch teurer ist als in D. Ich habs gerade mal verglichen und in D würde ich dann doch ca. 200 € im Jahr weniger zahlen. Nun gut... dann ist es halt so ;-) Vielen Dank.


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Behörden / Re: Erklärung einer GDF Rechnung
« am: 18. Juni 2016, 09:29:41 »
Hi,
wie kommst du auf die Nachzahlung?

Hallo Eliott,

ich habe es so verstanden, daß ich eine Grundgebühr im Jahr von 233,76 € zahlen soll zzgl. der Preis pro kwh.
Beispiel: Ich verbrauche 10.000 kwh/Jahr.

Grundgebühr: 233,76 €
Verbrauch kwh: 466,30 € (10.000 kwh x 0.04663 €/kwh)

Gesamt: 700,06 €


Vorauszahlung pro Monat: 15,60 € macht im Jahr 187,20 €
Das ergibt eine Nachzahlung von: 512,86 €

Meine Frage ist folgende:
Zahle ich im Jahr o.g. Grundbegühr ZZGL. den Preis pro kwh?
Das wären dann die beispielhaften o.g. 700,06 €.
oder
zahle ich nur den Preis pro kwh?
Das wären dann die o.g. 466,30 €

Vielen Dank vorab.
Gruß
Schnäggschje


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Wohnen / Re: Hilfe bei Behördengängen
« am: 17. Juni 2016, 19:15:43 »
Hallo :-)

ich habe die Behördengänge gerade "hinter" mich gebracht und hatte ebenfalls eine gehörige Portion Respekt davor.
Aber ich kann ebenfalls nur Gutes berichten. Ich legte mir den ersten Satz bei einer Behörde immer in französisch zurecht und da man sehr schnell merkte, daß ich so gut wie nichts verstand war man sehr verständnissvoll und sprach entweder deutsch oder mit Händen und Füßen.

Allerdings hatte ich auch einen guten Wegweiser, welche Papiere, Kopien und Unterlagen ich für welches Amt brauche, so daß mir Gott sei Dank keine Kopien gefehlt hatten und ich nicht wieder weggeschickt wurde.

Wenn du möchtest kann ich dir den "Wegweiser" im detail gerne zukommen lassen.

Gruß
Schnäggschje

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Behörden / Erklärung einer GDF Rechnung
« am: 17. Juni 2016, 18:54:39 »
Hallo :-)
zuerst einmal möchte ich mich bei euch allen bedanken, denn dieses Forum hat mir als "Frankreich-Frischling" bisher schon sehr geholfen.
Nun habe ich aber eine Frage zu meiner GDF Rechnung, die ich teilweise mal angehängt habe:

Wenn ich das richtig verstehe stuft man mich in die Kategorie der Konsumenten von 6000 bis 30000 kwh pro Jahr ein.

Verstehe ich das richtig, daß ich also pro Jahr eine Grundgebühr von 233,76 € zuzüglich den Preis pro kwh ( 0,04663/kwh) zu zahlen habe? Das kommt mir etwas teuer vor, oder irre ich da? siehe Bild 2 und 3

Paralell zu den Vertragsunterlagen habe ich nun auch gleich eine Rechnung bekommen, die ich ebenfalls beigefügt habe.
Hieraus ergibt sich wenn ich das richtig verstehe:
Für den Zeitraum 02.06.16-09.08.16 ( also etwas mehr als 2 Monate) ein Betrag von 37,86 € auf der Basis von 15,60 € pro Monat.

Also irgendwie passt das für mich nicht zusammen.
Wenn ich monatlich 15,60 € zahle bin ich im Jahr rund bei 200 Euro, was bedeuten würde, daß ich am Jahresende eine enorme Nachzahlung hätte.

Vielleicht kann mir das jemand etwas genauer anhand der Fotos erklären.

Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Schnäggschje





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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 26. April 2016, 15:28:24 »
Hallo Thomas und andere Teilnehmer,

leider kann ich daran nicht teilnehmen, aber ich würde mich freuen, wenn du/ihr die Informationen aus dieser Veranstaltung hier posten würdet. Vielleicht könnte ich dann wieder etwas ruhiger schlafen ;-)

Vielen Dank.

Gruß
Schnäggschje

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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 25. April 2016, 10:17:15 »
Hallo erstmal :-)

aufgrund des Beitrages habe ich mich heute beim hiesigen Finanzamt erkundigt.
Hier teilte man mir mit, daß diese Änderung wohl derzeit nicht genau definiert sei und man erwarte eine klare Stellungnahme seitens des Ministeriums für Finanzen.
Nach der Frage, ob diese Reglung auch für die SHG Klinik gGmbH gelte, teilte man mir mit, daß man sich derzeit nicht festlegen kann, ob es nur für reine "Landesbedienstete" gilt oder aber auch für MA in den Kliniken mit privaten Trägern.

Fazit: Ich ahne böses :-(

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