Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Gabrielle

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Ach ja, das "Fräulein" - oder, wie die kleine, niedliche Erstklässlerin zu ihrer Lehrerin sagte:

"Du, Fräulein, meine Mama ist auch ein Fräulein".

Und damit allen ein frohes Wochenende - meines hat (juhuu) endlich angefangen - Gabrielle

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Wohnen / Re: EDF-Abrechnung - brauche Hilfe
« am: 21. April 2012, 11:06:00 »
Übereinstimmend mit Ihrem Vertrag und den besonderen Bedingungen, Verkauf des Angebotes (also, zu welchen Vertragsbedingungen) die Sie mit unterschrieben, wird der Betrag der Rechnung von * * * *€ am 02.05.2012 entnommen werden (= abgebucht, in eurem Falle), deren Koordinaten unterhalb erscheinen:....

Nicola, leider fehlen (hier) die „Koordianten“, die „unterhalb“ erscheinen - also auch, woraus man genau entnehmen könnte, wie hoch eure weiteren Abschlagszahlungen sind.

Ich „vermute“ aber, eure Abschlagszahlungen werden sicherlich nicht verringert, wenn ihr einen höheren Betrag nachzahlen müsst.

Jedenfalls ist das bei uns so. Wir hatten auch eine höhere Nachzahlung und unsere weiteren Abschlagszahlungen wurden um einige Euro erhöht. Gleiches gilt übrigens für Wasser (Veolia).

Allen ein schönes Wochenende und bin mal gespannt, wie morgen gewählt wird - Gabrielle

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Steuern / Re: Steuererklärung: Unterhalt und Quotient Familial
« am: 08. März 2012, 07:19:48 »
Hallo Laura,
den gezahlten (überwiesenen) Unterhalt kann man geltend machen. Es wird von französischer Seite (Finanzamt) jedes Jahr ein Höchstbetrag, der berücksichtigt wird, festgelegt. Im Jahr 2011 lag der bei 6.378,00 Euro - alles, was darüber hinausgeht, wird dann nicht berücksichtigt (bei drei auswärts studierenden Kindern ist der Betrag schnell erreicht). Allerdings verlangt das Finanzamt, dass man die Zahlungen nachweist. Entweder durch Kopie des Dauerauftrages oder schriftlicher Bestätigung durch deine Bank oder, wie wir es machen, durch Kopien unserer Kontoauszüge, woraus die abgebuchten Beträge hervorgehen. (Beträge, von denen wir annehmen, dass die das Finanzamt nichts angehen, werden geschwärzt.) Gab bisher noch keine Probleme.
Auf dem Steuerformular bitte suchen: "Pension alimentaire..." und da euren Gesamtbetrag der gezahlten Unterhaltsleistung/en eintragen.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

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Wohnen / Re: Haus bauen in Beinheim
« am: 01. März 2012, 06:53:37 »
Bisher ging ich immer davon aus, dass das hier ein Forum ist, in welchem man Fragen stellen darf zu allem Möglichen?!

Dass, bevor ich das darf, ich aber erst ein paar Bücher lesen soll/muss/, das wusste ich bisher noch nicht.

Lieber BAD911, ich würde dir gerne deine Fragen umfangreich beantworten, kenne mich aber nicht aus, da wir selbst in Miete wohnen.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

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Hallo Blue,

hab' mich gekringelt vor Lachen. Ja, genau SO ist es! Und ich bin auch eine der ungeduldigen "Ditsche" und immer stehe ICH an 'der' Kasse, an der es die längsten Staus gibt. Wobei sich meine Französisch-Sprachkenntnisse (belauschen der Gespräche "an de Kass") dadurch enorm verbessert haben. Statt VHS - "Franzesisch 'lehre' an de Kass" - wär doch mal was.

Allen ein schönes Wochenende - morgen ist frei und allen "Faasebooze": "Alleh hopp" und noch ein kleiner Link: Der Theaterbesucher!

Gabrielle

http://www.swr.de/fastnacht/mainz-bleibt-mainz/-/id=4329558/did=4414620/pv=video/nid=4329558/1b5z3ap/index.html

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Sonstiges / Re: was macht ihr im alter ? bleibt ihr in f ?
« am: 07. Februar 2012, 11:00:46 »
@ Ralph, möchte schnell noch einem evtl. Missverständnis vorbeugen: Also, mit 62 Jahren erhältst du deine französische Rente, aus deiner Einzahlung in die französische Rentenkasse. Und dann, mit 67 Jahren, erhältst du (erst) deine deutsche Rente.

Hatte "da" evtl. unklar formuliert, deshalb mein Nachsatz.

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Sonstiges / Re: was macht ihr im alter ? bleibt ihr in f ?
« am: 07. Februar 2012, 10:50:06 »
@ Ralph … Wie läuft das wenn man Rentenversicherung in beiden Länder gezahlt hat ? Und welche Regelungen bezüglich des Renteneintrittalters gelten für uns ? Die F oder die in D ?
Ralph, hast du in beiden Ländern in eine Rentenkasse eingezahlt, gehst du in Frankreich mit 62 Jahren in Rente (das Renteneintrittsalter France wurde kürzlich von 60 auf 62 Jahre angehoben) und in Deutschland mit 67 Jahren. Aber, auch in Frankreich wird die Rente bei Alter 62 gekürzt (wie in „Ditscheland“), wenn du KEINE 40 Jahre eingezahlt hast.

Und doch, JA, man MUSS die deutsche Rentenzahlung in Frankreich angeben. Sagte uns übrigens auch schon mal unser französischer Steuerberater!

Zur deutschen Rentenbesteuerung siehe Link:
http://altersvorsorge-rente.t-online.de/rentenbesteuerung-fiskus-ueberrumpelt-auslandsrentner/id_53506632/index

Zur Steuerangabe in Frankreich bitte mal nachlesen auf Seite 4:
http://www.infobest.eu/medias/infobests/vogelgrun/merkblatt-rentenbesteuerung-02.2011.pdf

Habe den Text kurz kopiert, für diejenigen, denen das Blättern zu lange dauert ;-)

Frage: Ich habe meine deutsche Rente immer in Frankreich bei der Steuer angegeben - wird meine
deutsche Rente auch in Frankreich besteuert?

Antwort: Sie sind an Ihrem Wohnort zunächst mit Ihren gesamten inländischen und ausländischen Einkünften
steuerpflichtig. Das bedeutet: Renten, die aus Deutschland stammen, unterliegen grundsätzlich auch in Frankreich der Steuerpflicht, wenn sie einer in Frankreich ansässigen Person zufließen. Deshalb sind die deutschen Renten auch in der französischen Steuererklärung anzugeben. Durch Doppelbesteuerungsabkommen wird aber geregelt, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Das deutsch-französische Abkommen sieht zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung einen Anspruch auf einen Anrechnungsbetrag bei der französischen Steuer vor (Art. 20 Abs. 2 DBA); bei Renten entspricht der Anrechnungsbetrag dem Betrag der französischen Steuer, die auf diese Einkünfte entfällt. Dies kann dazu führen, dass die deutsche Steuer nicht in voller Höhe auf die französische Steuer angerechnet wird.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und eine Steuererstattung in Frankreich zu erhalten, müssen Sie die Rente aus Deutschland in Ihrer französischen Steuererklärung richtig angeben, und zwar als „Einkommen aus dem Ausland, das Anspruch auf eine der französischen Steuer entsprechenden Steuererstattung eröffnet“ („Revenu étranger imposable en France, ouvrant droit à un crédit d’impôt égal au montant de l’impôt français“) (Feld 8TK im Einkommensteuererklärungsformular cerfa N°2042; Feld VI im Formular Ausländische Einkünfte cerfa N°2047). Ohne Steuerzahlung in Deutschland gibt es keinen Anspruch auf Steuererstattung in Frankreich.
Wenn Sie in Frankreich Ihre Rente von der Deutschen Rentenversicherung angegeben haben, ohne eine Steuererstattung beantragt zu haben, sollten Sie es so schnell wie möglich nachholen! Sie können nachträglich nur für die letzten drei Jahre ab Steuerbescheid bei Ihrem Finanzamt in Frankreich einen Widerspruch einlegen (demande de dégrèvement contentieux). Falls die Widerspruchsfrist verstrichen
ist, müssen Sie Einspruch wegen Fehler einlegen (demande de dégrèvement d‘office). Um eine Steuererstattung aus Frankreich zu erhalten, müssen Sie einen Nachweis über die Steuerzahlung in Deutschland vorlegen.

Alles klar?

Liebe Grüße an alle und einen schönen Tag -  Gabrielle

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Sonstiges / Re: Recensement de la population 2012 (Volkszählung)
« am: 24. Januar 2012, 15:47:04 »
Wie Toyo schrieb: Hier war eine junge Dame von der Marie ohne Laptop. Sie gab uns einen Zettel in den wir entsprechende Angaben ankreuzten.
Es waren nur wenige Dinge wie, Wohnungsgröße, Heizungsart, Anzahl Badezimmer, Auto(s) und Baujahr vom Haus. Ob berufstätig oder arbeitssuchend und wo -in welchem Land- gearbeitet. Sonst nichts.

Frage mich „äächt“, mit was, wieviel und durch wen wurde unser lieber Toyo befragt? Und, es interessiert mich auch nur peripher, was z.B. Toyo „nur“ befragt wurde, mich interessiert, WAS man wissen will!
Und, ob das „Angstmacherei“ ist, ich bin absolut nicht dogmatisch, aber, DAS geht mir doch etwas zu weit! WAS? Lest selbst!

„Einen Zettel“? - wir bekamen heute Drei. Einen blauen: Recensement de la population 2012 - Feuille de logement - (Doppelbogen, 4 Seiten, in welchem aufgeführt werden muss, wieviel Personen im Hauhalt leben, und falls nicht im Haushalt, WO dann) - alle/s mit Namen, Geburtsdatum UND Anschrift.
„Zwei DIN A 4 „Zettel“, Vor- und Rückseite - Bulletin individuel - da zwei Bewohner im Haus, jede/r muss einen, ihn betreffend, ausfüllen!
Darin enthalten: Name, Vorname, Anschrift. Männlich/weiblich. Daten: geboren WANN und WO. Nationalität. Sind Sie eingeschrieben in einer Bildungseinrichtung für das laufende Schuljahr? Wo haben Sie am 1. Januar 2011 gelebt, Kinder, die nach diesem Datum geboren sind, sind nicht betroffen. Leben Sie als Paar? Welche Diplome haben Sie?  Welches ist Ihre derzeitige Situation: Arbeitend, Lehrling, Schüler, Arbeitslos, Rentner/Vorruhestandsrentner, Hausfrau / -mann, andere Situation.
Arbeiten Sie zurzeit? Ja, dann geht es weiter mit Frage 17, Nein, dann geht es weiter mit Frage 12
Frage 17 (wenn oben mit ja beantwortet): Die Anschlussfragen sind für Leute, die arbeiten - und dann kommt’s: Wie ist der Name der Einrichtung, die Sie beschäftigt oder Sie führt? Weitere Frage: Was ist die Tätigkeit dieser Einrichtung? (präzise, z.B. Autowerkstatt). Frage 20: Wie lautet die Adresse Ihres Arbeitsplatzes? (Beispiel: 18, boulevard Pasteur). Ist es in der Gemeinde, wo Sie leben? Frage 21: Welches sind die wichtigsten Verkehrsmittel die Sie am häufigsten verwenden, um zu arbeiten? (Antwortmöglichkeiten: Zu Fuß, ohne Transport, Fahrrad, Auto, Lastwagen oder Lieferwagen, kommunaler Transport) Frage 22: Suchen Sie Arbeit - Vollzeit oder Teilzeit? Frage 23: Sind Sie: Selbständig, Firmenchef, Mitarbeiter - dann geht es weiter mit Frage 26, die für Angestellte (Mitarbeiter) gilt, dazu gleich mehr. Frage 24: Wenn Sie selbständig oder Unternehmer sind, wieviel Mitarbeiter haben Sie? 0, 1-9, 10 oder mehr. Frage 25: Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, was ist Ihr Beruf - präzise anzugeben: z.B. Floristin, NICHT Kaufmann. Frage 26 ist dann ja weiter auszuführen („man“ ist ja Angestellter oder Mitarbeiter) mit Frage 27: Was ist die Art Ihres Arbeitsvertrages oder Ihres Arbeitsverhältnisses: Job ohne zeitliches Limit, Lehrvertrag, Zeitarbeitsfirma, Bezahltes Praktikum in einem Unternehmen, Jüngerer Arbeitnehmer, CES, mit Qualifikationsvertrag, Andere befristete Arbeitsverträge. Frage 28: In Ihrem Job sind Sie: Facharbeiter, Qualifizierter oder hochqualifizierte Techniker, Arbeiter in einem Büro, Restaurant. 29. Was ist Ihr Hauptberuf? (Beispiel: Kassiererin NICHT Mitarbeiter) Frage 30, In Ihrem Job, was ist (da) Ihre wichtigste Funktion? - Produktion, Betrieb, Bau - Installation, Reparation, Wartung. Management, Rechnungswesen, Studium, Forschung. Andere: Commerciale, Sekretariat, Logistik. So, das sind „nur“ die beiden persönlichen Fragebogen für jeden von uns.

Dann kommt noch der Blaue: Feuille de logement - (Doppelbogen, 4 Seiten, in welchem aufgeführt werden muss, wieviel Personen im Hauhalt leben, und falls nicht im Haushalt, WO dann) - alle/s mit Namen, Geburtsdatum UND Anschrift.
Lage der Behausung (also WO), Treppe, Etage, Postleitzahl, Commune (Nr. Arrondissement)
Wieviel Personen, auch die der Abwesenden - also, z.B. Kinder, die WO studieren und wohnen, Ehepartner, der WO (noch) wohnt. Nr. 1, Typ der Behausung: Haus, Appartement, Hotelzimmer, etc. Frage 2.: Jahr der Fertigstellung des Hauses oder Gebäudes? Vor 1919, von 1919 bis 1945 und so weiter (WOHER soll ich das wissen, bin ich Eigentümer oder Mieter - wobei die Frage dann ja indirekt beantwortet wäre, ob Vermieter oder Mieter). Frage 3: Fahrstuhl. Frage 4: Zimmeranzahl. Frage 5: nach Quadratmeteranzahl der Behausung. Frage 6: Eigentümer (und da haben wir die Frage, lieber Toyo, die offensichtlich DIR entgangen ist, wenn du schreibst: … Es wurde nicht gefragt ob der Wohnungsinhaber Mieter oder Eigentümer ist) - nachlesbar und schriftlich unter Punkt 6, Seite 4 des blauen, vierseitigen Fragebogens! Mieter oder Untermieter (auch das alles unter Frage 6), Freie Unterkunft - also, kostenloses Wohnen). Frage 7: Ist die Wohnung im Besitz einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft (z.B. HLM)? Frage 8: In welchem Jahr haben Sie das Logement bezogen? Frage 9: Was sind die sanitären Einrichtungen dieses Logements: Kein Bad, keine Dusche, Bad oder Dusche mit Toilette (Toilette also nicht separat). Badezimmer mit Dusche oder Badewanne, da ist die Toilette separat. Frage 10: Primäre Heizmöglichkeit. Zentralheizung, Heizkessel, Individuelle Heizung - Elektrisch, Herd, Kamin, Kaminofen, etc. Frage 11: Was ist der Hauptbrennstoff für die Heizung? Heizung, Gas, Öl, Elektrisch, Flaschengas, andere: Holz, Sonne, Geothermic. Frage 12: Wieviele Autos der Bewohner gibt es? Keines, 1, 2, 3 oder mehr. Frage 13: Haben Sie einen Parkplatz für Ihren persönlichen Gebrauch - dazu gehören: Garage, Box oder Parkplatz im Freien oder Tiefgarage.

So, und dann fehlt tatsächlich noch die Frage nach der Unterhosengröße!

Ich habe übrigens „meiner“ Dame, die heute mit allem vor der Tür stand, die Bogen sehr freundlich abgeschwatzt und werde mit meinem geliebten Zweit-Zu-Befragenden die Bogen sämtlichst in einer uns „genehmen“ Weise „ausarbeiten“. Dies eine leise Form des „untergründigen“ Widerstandes!

Allen viel Spaß beim Lesen
und lieber Toyo, bitte dazu keine weiteren ethischen Abhandlungen mehr. Siehe Punkt 6 des blauen Fragebogens

Gabrielle

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Sonstiges / Re: Recensement de la population 2012 (Volkszählung)
« am: 24. Januar 2012, 09:05:10 »
Toyo schreibt: Es waren nur wenige Dinge wie, Wohnungsgröße, Heizungsart, Anzahl Badezimmer, Au-to(s) und Baujahr vom Haus. Ob berufstätig oder arbeitssuchend und wo -in welchem Land- gearbeitet.
Uns liegt hier der Gemeindebericht des Bürgermeisters vor, wie er mit seinem Budget umgegangen ist, wie er das Geld der Gemeinde verwaltet, ausgegeben hat und wofür.

Toyo, jede/r hat doch “individuelle“ Bedenken - du diese, andere jene. Ich persönlich weiß immer gerne, wofür und wozu “private“ Daten erhoben werden und vor allem, inwieweit diese Daten wirklich geschützt sind. (Und wer garantiert mir, dass mein Fragebogen anschließend NICHT doch mit Namen und Adresse versehen werden?!) Ich stelle mir die Frage, was hat “unsere“ Wohnungsgröße, wieviel Bäder, wieviel Autos und Baujahr des Hauses, mit dem Budget des Bürgermeisters zu tun?
Vielleicht damit, dass “individuell“ die Grund- und Wohnungssteuer erhöht werden sollen?

Wie ihr alle wisst, vor kurzem gab es in Deutschland die Erhebung des sog. Micro-Zensus 2011. Auch da wurden die Hauseigentümer eingehend schriftlich befragt und MUSSTEN Angaben machen, u.a. auch, wieviel Mieter sie haben. Auch “da“ wurde nach Hausgröße, Anzahl der Badezimmer, berufstätig ja oder nein - und sogar die Religionszugehörigkeit - abgefragt. Und hier dann plötzlich das Gleiche in Grün?! Also, ich mache mir da schon so meine Gedanken!
Toyo, habt ihr mal eure Interviewerin gefragt, WOZU diese Daten erhoben werden? Wäre mal interessant, zu wissen.
Und, wie kann man bei dir, Toyo, so schön lesen: “Die Öffentlichkeit hat eine unersättliche Neugier, alles zu wissen, nur nicht das Wissenswerte“. (Oscar Wilde)

Schaut euch aber mal bitte folgenden Link an:
http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/759/zwangshypothek-im-anmarsch-wozu-der-zensus-2011-wirklich-dient/

Einfach mal als Anregung!

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

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Sonstiges / Re: Recensement de la population 2012 (Volkszählung)
« am: 22. Januar 2012, 19:33:41 »
Hallo Eliott,
sehe das genau so, wie du. Wir versuchen uns auch, drumrum zu "drücken". Wo bleibt da der Datenschutz, fragst du zu Recht. Ich frage mal einfach zurück: Wo gibt's denn den noch - wenn, wie geplant, jetzt sogar eine EU-Verordnung (Zwangsanordnung) auf den Weg gebracht wird, gegen den Datenschutz, der zurzeit in kleiner Form noch in Deutschland gewahrt wird. Ich betone, in kleiner Form!

Muss schon grinsen: Die haben wohl was an der Waffel, da kann ich ja gleich meine Unterhosengröße in der Zeitung veröffentlichen. - ja, und demnächst noch, WANN WER WO "fait un Pipi".

Vielleicht leihe ich mir dich mal aus, DU hältst dann bei uns die Tür zu  ;)

So, und jetzt kucke ich mal wirklich Nachrichten - was da wieder so alles "ausgeheckt" wird (wurde).


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Sonstiges / Re: Französisch lernen
« am: 22. Januar 2012, 18:45:02 »
Hi Uwe,

die Mairie in Oetting bietet einen Frz. Kursus an. Freitags und samstags. Rufe doch mal Madame Lili Gehringer an (Tel. Nr. und Mail schicke ich dir gleich mal per PN).

Liebe Grüße Gabrielle

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Sonstiges / Re: Recensement de la population 2012 (Volkszählung)
« am: 22. Januar 2012, 18:41:21 »
Lilli,
ich denke, der/die kommt (kommen) das abholen - wenn sie es nicht schon selbst im Beisein der Leute ausfüllen - weil dann doch (draußen, vor der Tür) Name und Anschrift draufgeschrieben werden. Ich traue denen auch nicht und versuche mich auch davor zu drücken. Lilli, es geht nicht "nur" darum, wo du (wir) arbeitest (arbeiten), es geht auch um viel intimere Fragen nach Wohnungsgröße, Zimmeranzahl, wer da wohnt (wieviel Leute, evtl. Untermieter?) etc. (jedenfalls stand das so in dem uns übermittelten Schreiben - eingeworfen in den Briefkasten).
Auf unserem Schreiben war jedenfalls unten der Stempel der Mairie und ein Stempel-Abdruck der Unterschrift des Bürgermeisters.

Aber, es gibt bestimmt einige von uns, die dererlei seltsamen Vorgänge auch in ihrer Gemeinde bestätigen können - oder nicht - auch das wäre doch mal von Interesse, zu wissen?!

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Sonstiges / Re: Recensement de la population 2012 (Volkszählung)
« am: 22. Januar 2012, 18:06:07 »
Ihr Lieben,
wir bekamen vor ca. 4 Wochen ein Schreiben der Mairie in Behren, dass bis ca. 18. Februar diesen Jahres auch bei uns diese Volkszählung durchgeführt wird. Und dass ein/e MirabeiterIn hier zuhause auftaucht, der/die sich mittels Ausweis legitimiert, um diese Befragung + Ausfüllen des Fragebogens durchzuführen. Es stand auch in dem Schreiben, dass man nach dem frz. "Code de loi" (klopft mich bitte nicht daraufhin ab, ob ich "Code de loi" jetzt richtig schreibe - jedenfalls nach frz. Recht "gezwungen" ist, bei dieser Volksbefragung mitzumachen. Es geht wohl in der Hauptsache darum (auch das stand in dem Schreiben), dass die Kommunen feststellen wollen, wieviel Krankenhäuser, Schulen etc. aufgrund der Auswertung der Bögen zukünftig wohl vonnöten sind. Und, dass man sich dieser Befragung "gesetzlich" NICHT entziehen dürfe oder könne (mal wieder mit "Strafandrohung" - Bußgeld etc.). Übrigens (kann man glauben, muss aber nicht - ich jedenfalls nicht), würde die Auswertung anonymisiert also ohne Namen und Anschrift.
Die Frage (die sich wahrscheinlich nicht nur mir stellt), wie Eliott schreibt: ... du musst die Leute nicht reinlassen. Auch musst du das Formular nicht ausfüllen - denn, NICHT alles, was die da wohl abfragen (bei uns ist noch keine/r aufgetaucht), liegt ja in der Mairie vor. So z.B. (stand in dem Schreiben), WO man arbeitet (Deutschland/Frankreich) und OB überhaupt, Verdienst von...bis..., wieviel Fam. Mitglieder in welchem Alter, und, und, und. Bin zwar auch nicht Autoritätshörig, weiß aber nicht, ob es damit getan ist, dass man "die" einfach nicht reinlässt?! Konkrete Infos nehme ich aber gerne entgegen.
So, dann habt alle noch einen schönen Restsonntag - Gabrielle

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Versicherungen / Re: Hausversicherung
« am: 22. Januar 2012, 13:52:39 »
Hallo blue,
ja ja, die ansonsten so ordentliche "Gabrielle" (besonders was "Papiere" angeht), findet ihren Mietvertrag nicht! Das ist immer, wenn einer ihrer "Männers" in ihren Unterlagen "rumwuhlt", was aus den Ordnern rausnimmt und nicht mehr zurücklegt. Dann geht das "Gabriellchen" auf die Suche. Aber egal, Danke erstmal für deinen Hinweis.

Lieber Toyo, doch, die Vers. Nr. zwei Buchstaben und 6 Zahlen stehen GUT lesbar auf dem Kto.Auszug, die Kopie des Vertrages (gleiche Nummer) liegt der Vermieterin ja bereits seit letztem Jahr vor (von daher kann es nicht mit unserer Lebensversicherung für unseren "Hamster" verwechselt werden  ;)). Natürlich bist du für mich NICHT neugierig! Also, das Mietverhältnis (hier, bei ihr) besteht seit April 2006 und erst seit JETZT (gestern) fragt sie schriftlich explizit nach und will diese Bescheinigung. Klar, sie hat als Eigentümerin auch eine Versicherung fürs Haus "außenwenzig", wir brauchen die für innen - die wir ja auch haben und die ihr vorliegt. Und nein, von "unserer" Mutuelle bekommen wir "nur" Schreiben, wenn sich die Versicherungssumme mal wieder (wie jährlich) erhöht. Also nix mit "dass" (noch vorhanden und nicht gekündigt), geschweige denn eine automatisch inhaltliche Aufstellung des gezahlten Jahresbetrages. Ich habe nur die leise Ahnung, dass unsere Versicherung für eine extra Bescheinigung dann einen Kostenbeitrag möchte, wie wir wissen, die C-M ist ja nicht "billig", was ihre Gebühren angeht.
Danke und Gruß Gabi

390
Versicherungen / Re: Hausversicherung
« am: 22. Januar 2012, 12:10:13 »
Hallo, ihr Lieben,
hier gibt es ja bestimmt ein paar MieterInnen, die mir evtl. weiterhelfen können?! Es geht konkret um die "Assurance d'Habitation". Im letzten Jahr verlangte plötzlich unsere Vermieterin diesen Nachweis, dass wir diese Versicherung abgeschlossen haben, WAS auch der Fall ist (bei der Crédit Mutuel). Heißt, wir haben eine! Den Vertrag haben wir dann fotokopiert und ihr ausgehändigt. Damit "schien" dann auch alles in Ordnung zu sein. Gestern erhielten wir die obligatorische Mieterhöhung nach 2 Jahren (ist bei uns immer nach 2 Jahren), die sich aber auf einen moderaten Umfang von 2% Erhöhung beläuft. Im gleichen Schreiben weist sie darauf hin, dass sie (Originaltext): "Je vous demande l'attestation de la période du 27.04.2011 jusqu'a 2012" wünscht. Also, eine Bescheinigung unserer Versicherung für unser angemietetes Häuschen für den o.a. Zeitraum. Weiter schreibt sie: "Chaque locataire se doit de presenter à son proprietaire l'attestation d'assurance d'une anneé à l'autre". Ich verstehe das so, das sie wissen will, ob diese Versicherung immer noch Bestand hat und sie eine jährliche Bestätigung darüber haben will?! Um ihr möglichst schnell die Gewissheit eines immer noch Bestandes dieser Versicherung zu geben, habe ich ihr unseren letzten Kontoauszug fotokopiert, auf welchem auch die mtl. Abbuchung unseres Vers.Beitrags - mit Vers. Nr. - eindeutig hervorgeht und die anderen Daten geschwärzt. DAS genügt(e) ihr aber nicht! Heute morgen lag in unserem Briefkasten unsere Kopie Kto. Auszug + erneut ein schriftlicher Hinweis von ihr, dass sie eine explizite Bescheinigung unserer Versicherung haben will.
Frage an euch: Ist das übliche Praxis und hat das eine/r von euch auch, dass er eine jährliche Bestätigung - in Form einer Bescheinigung der immer noch vorhandenen Versicherung - vorlegen muss?
Eure Meinung würde mich interessieren!
Danke, liebe Grüße und einen schönen Sonntag - Gabrielle

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