Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - guzzje

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46
Sonstiges / Re: CDTFM?
« am: 07. September 2012, 07:40:34 »
ich vergaß:

sie sprechen in Saargemünd deutsch.

G.

47
Sonstiges / Re: CDTFM?
« am: 07. September 2012, 07:39:19 »
Moin,

wir sind seit Jahren Mitglied im Verein und haben dort immer sehr kompetente und schnelle Hilfe erfahren u.a.
- Ärger mit den frz. Finanzamt
- Vorgehensweise bei (drohender) Arbeitslosigkeit
- Kommunikation mit Behörden
...

die 43€ Jahresbeitrag für Paare sind gut angelegtes Geld.

Gruss

Guzzje

48
Versicherungen / Re: Aviva Assurance Forbach
« am: 07. Juni 2012, 17:56:21 »
Hi

wir können die Agentur auch wärmstens empfehlen.
Schneller Mail Kontakt, schnelle Schadensregulierung, Ansprechpartner auch für "Nichtversicherungsfragen".
Ob es günstigere Versicherungen gibt weiss ich nicht, mir sind obige Argumente aber ein paar €'s wert.

Gruss

Guzzje

49
Vorstellungen / Re: Salut aus der Nähe von Puttelange aux Lacs
« am: 06. März 2012, 09:50:49 »
...dann kann ich mit Woustviller dienen, noch a bisserl näher dran ;-))

Gruss

guzzje

50
Moin,
ich habe mal beim ADAC nachgefragt und folgende Antwort bekommen:


Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
Ab voraussichtlich 1. Juli 2012 wird in Frankreich die Mitnahme eines Alkoholtests in Pkw Pflicht. Diese
neue Regelung soll vor allem der Prävention dienen: Autofahrer sollen dazu gebracht werden, sich nach
einem Alkoholgenuss selbst zu testen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Alle wichtigen Details der
Regelung sind bislang noch nicht bekannt, da das entsprechende Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde.
Folgende Infos liegen bisher vor (Änderungen nicht ausgeschlossen):
Was beinhaltet die Neuregelung?
Jeder Autofahrer muss in Frankreich ein Alkoholtestset im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls bei
einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen.
Wie muss das Alkoholtestset beschaffen sein?
Es dürfen sowohl Einwegtests als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden.
Ein Einwegtest besteht aus einer Röhre und einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Auf der
Röhre ist dann abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist.
Warum wird in Frankreich eine derartige Mitführpflicht eingeführt?
Frankreich ist ein Land mit einer hohen Zahl von Verkehrsopfern: 31 Prozent aller tödlichen
Verkehrsunfälle in Frankreich sind auf Alkoholgenuss zurückzuführen. Die neue Mitführpflicht ist Teil
eines Maßnahmepakets, mit dem Verkehrsopferzahlen reduziert werden sollen. Eine solche
Reduzierung verspricht man sich mit freiwilligen Selbsttests und dem eventuellen Verzicht aufs
Autofahren.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Die Mitführpflicht gilt ab dem 1. Juli 2012.
Gilt die Mitführpflicht auch für deutsche Kraftfahrer?
Ja, auch deutsche Kraftfahrer, die nach Frankreich fahren, müssen dort in ihrem Fahrzeug ein
Alkoholtestset mitführen.
Gibt es eine Verpflichtung, den mitgeführten Alkoholtest benutzen?
Nein. Es gibt keine Verpflichtung, den mitzuführenden Alkoholtest auch zu benutzen. Es wird lediglich an
die Fahrer appelliert, nach Alkoholkonsum einen freiwilligen Test durchzuführen und bei einem positiven
Ergebnis beziehungsweise Fahruntüchtigkeit vom Fahren abzusehen.
Was passiert, wenn ich kein Alkoholtestset mitführe?
Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von
11 Euro, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss.
Gibt es bezüglich des Bußgeldes eine Übergangsfrist?
Ja, Bußgelder sollen erst ab dem 1. November 2012 verhängt werden. Wird zuvor ein Verstoß
festgestellt, sollen lediglich eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen.
Wo erhalte ich ein Alkoholtestset?
Die Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich
(Kosten ca. 2 bis 5 Euro).
Bisher bestand in Deutschland wenig Bedarf an Alkoholtestsets zur Abgabe an Privatpersonen, so dass
man sie derzeit im Regelfall bei Apotheken oder über das Internet bekommt. Wenn feststeht, welche
Beschaffenheitsvorgaben der französische Gesetzgeber für die erforderlichen Testsets festlegen wird
(was derzeit noch nicht bekannt ist), werden sich die Hersteller hierzulande auf den Bedarf für
Frankreichfahrer einstellen.
Was für eine Promillegrenze gilt in Frankreich?
In Frankreich gilt - ebenso wie in Deutschland - eine 0,5 Promillegrenze, für Busfahrer 0,2 Promille.
Wie werden Alkoholfahrten in Frankreich geahndet?
Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw.
0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet. Bei einer BAK
von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu
4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.

51
Technik / Re: Deutsches Fernsehen in der Grenzregion
« am: 03. Februar 2012, 14:25:10 »
Hi,

google mal nach "Selfsat Flachantenne".

Habe mir so ein Ding für meine Projektwohnung zugelegt, sehr dezent! - funzt so gut wie ne 60er Schüssel!

Gruss

Guzzje

52
Technik / Re: Stromkabel finden
« am: 10. März 2011, 12:10:10 »
Gib mal mehr Info wo genau gesucht werden muss und wie tief das Kabel voraussichtlich in was liegt.
Im Boden, hinter Mauern, im Fundament?
Ist wenigstens ein Kabelende erreichbar?
Hi Toyotafan
also:
das Kabel liegt ca 80-100cm tief im Lehm-Boden mit ca 20cm Schotterschicht drauf,
Kabelende im Stromkasten an der Strasse erreichbar, ca 50m entfernt
Gruss
Guzzje

53
Technik / Stromkabel finden
« am: 08. März 2011, 14:55:54 »
Hallo zusammen,

folgendes Problem:
Wir suchen verzweifelt unser Stromkabel...
Hörst sich erst mal easy an, aber beim Bau wurde irgendwo vom rechten Pfade abgewichen.
Mittlerweile habe wir das halbe Fundament ausgebuddelt, nur das sch...Kabel ist nicht zu finden.

Meine Frage: Es gibt ja Geräte die metalldetektorähnlich zum Aufspüren von Strom-Leitungen taugen. Kann man irgendwo im Raum Sarreguemines so einen Detektor leihen???

Gruss

Guzzje

54
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Verwarngeldangebot
« am: 21. November 2010, 16:00:43 »
Hallo nochmal,
danke für die Hinweise.
Ich wollte das Ding schon in die Tonne kloppen - übrigens mit nem schönen Foto ;-)
Der Hinweis mit den Verfahrenskosten hat mich aber ein wenig beunruhigt und ich habe folg. beim ADAC gefunden:

Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar? Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?

Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.

Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dassder zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.


Ich werde also nicht zum Märtyrer und zahle, habe keine Lust die frz. Justiz/Polizei/Behörden am Hacken zu haben.

Dank euch allen
Gruss
Guzzje

55
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Verwarngeldangebot
« am: 21. November 2010, 10:21:09 »
Hallo zusammen,
habe gestern ein Verwarngeldangebot aus Trier bekommen: geblitzt mit 62 statt 50 und sie wollen 20€ von mir.
Erstmal erstaunlich dass sie so schnell meine frz. Adresse rausbekommen haben und zum zweiten werden doch erst Sachen ab 70€ vollstreckt - oder?
Bin mir jetzt nicht mehr sicher, zumal mich die Formulierung "Verwarngeldangebot" verwirrt.
Könnt ihr mir helfen?
Dank & Gruss
Guzzje

56
Hi,
Das Finanzamt will auf alle Fälle einen Kaufvertrag sehen (auch von Privat an Privat).
Ich hatte einen ähnlichen Fall; wir haben aus dem I-Nett einen Standard-Kaufvertrag in deutsch runtergeladen, ausgefüllt (Kaufpreis damals 1€). Das hat dem Amt greicht, die ganze Aktion hat keine 10min gedauert.
Gruss
Guzzje

57
Wohnen / Schornsteinfeger
« am: 29. Juni 2009, 15:20:40 »
Hallo zusammen,

da nun schon wieder ein Termin geplatzt ist suche ich auf diesem Wege einen ZUVERLÄSSIGEN (!) Schornsteinfeger im Raum Sarreguemines/Hambach. Habt ihr einen Tipp für mich - wäre super!

Dank & Gruss

guzzje

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Aktuelles aus Frankreich / HADOPI stark angeschlagen
« am: 11. Juni 2009, 15:13:34 »
- Internetgesetz HADOPI : Libération titelt "HADOPI stark angeschlagen" und berichtet wie mehrere andere Blätter über die Ablehnung des Gesetzes durch den Verfassungsrat. La Tribune kommentiert, Präsident Sarkozy müsse den Rüffel hinnehmen, da er die jetzt kritisierten Sanktionen für Internetpiraterie (Abschaltungen von Telefonleitungen ohne Einschaltung eines Richters) ausdrücklich befürwortet hatte. Les Echos titelt "Schlappe für Sarkozy, sehr harter Schlag für Kulturministerin Albanel".

Quelle:
http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/Newsletter.jsp

Übrigens: empfehlenswerter täglicher Newsletter!!

Gruss

Guzzje

59
Sonstiges / Re: Französisch lernen
« am: 05. März 2009, 09:47:01 »
Hallo zusammen,

hier noch ein link

"Zwei neue Kurse am Institut de Langue Française"

http://www.ilf-bonjour.de/index.htm

Grüsse

60
Sonstiges / Re: Französisch lernen
« am: 26. Februar 2009, 09:04:42 »
Hi,

ich kenne eine private Gruppe die sich 1x wöchentlich mit einem Privatlehrer trifft.

Bei Interesse melde dich per PN

Gruss

Guzzje

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