Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Törtchen

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Steuern / Re: Ab wann besteuert man in F???
« am: 16. August 2012, 12:58:38 »
Hi XY,

 :respekt:. Ich danke Dir herzlich für diese sehr kompetente, fachliche Auskunft und den anderen für Ihre Postings! Denn ich bin im Tal der Ahnungslosen  :anixwissen: und hab schon bissl Schiss ob ich an alles Erforderliche denke . Am Samstag schaue ich mir eine Wohnung in Forbachan.

 Vielleicht kann ein Moderator die Auskunft von XY das noch in den Wiki übernehmen wenn erwünscht.

LG

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Steuern / Re: Ab wann besteuert man in F???
« am: 16. August 2012, 09:21:08 »
Hi Banjo,

danke!!! Ich habe soeben mal das FA in SB und in Pirmasens angerufen. Beide sagen dass ich das Einkommen ab 01.09-31.12 in F besteuere ABER die Einnahmen vom 01.01-31.12. in Deutschland den Steuersatz in Prozent ergeben der dann auf die Einnahmen vom 01.01-31.08. angewendet wird (irgendwas mit Progession).

GLG
Törtchen

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Steuern / Ab wann besteuert man in F???
« am: 15. August 2012, 23:20:37 »
Liebe Grenzgänger,
Bin verunsichert! Ich will zum 1.9 mir ein App. In F suchen da ich in sb anfangen werde zu schaffe.
Jetztzeit dachte ich dass ich ab dann in das Doppelbesteuerungsabkommen falle und ab dann nur noch in F besteuert werde. Auf der Seite des saarl. FA steht aber:

"Die Voraussetzungen der Grenzgängereigenschaft müssen für ein Kalenderjahr insgesamt erfüllt werden. Für die Kalenderjahre, in denen die Grenzgängereigenschaft gegeben ist, wird der Arbeitslohn eines französischen Grenzgängers nur in Frankreich versteuert und ist in Deutschland steuerfrei. Im umgekehrten Fall steht das Beteuerungsrecht Deutschland zu."

Das bedeutet dass ich von dem Abkommen erst ab 1.1. profitiere und erst dann nicht mehr nach dt. Recht sondern Franz. Recht besteuert werde? Richtig?

 :Danke:  :fliege:

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Steuern / Re: Kurze Frage zu Steuerklasse
« am: 15. August 2012, 23:08:44 »
Eijo.... Helfen und nicht Helden  :doppeld:
 :Danke:

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Steuern / Re: Kurze Frage zu Steuerklasse
« am: 29. Juli 2012, 00:48:47 »
Hi Banjo,

Hab mich doof ausgedrückt. Ich hab jetzt lst.klasse 3. Meine Frau 5. Sie arbeitet nicht. Wenn ich jetzt Grenzgänger werde ist die Frage welche Lohnsteuerklasse der Arbeitgeber zu berücksichtigen ha t bei der Auszahlung der Lihnsteuer. Das macht bei Klasse 1 und 3 verständlicherweise einen hohen Unterschied. Ich nehme an dass es die 1 ist da man ja mit Grenzgängerstatus idR keine dt. Steuererklärung mehr abgibt.

Richtig?

Danke und lg

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Steuern / Kurze Frage zu Steuerklasse
« am: 11. Juli 2012, 00:10:48 »
Tach zusammen,

Habe hier und bei google keine Antwort gefunden. Deshalb bitte ich euch um Hilfe.
Werde Arbeit in SB aufnehmen und plane nach F zu ziehen.
Jetzt habe ich LSt.KL3. Meine Frau ist Hausfrau. Nach dem Freistelkungsbescheid zählt ihnen ja der AG direkt die LSt. aus. Ist es dann die Lohnsteuer die sich auf LSt. KL. 1 berechnet oder die sich auf die jetzige 3 berechnet?

Danke und LG
Benni

PS: danke an die vielen Dikussionen hier. Helden mit echt weiter :-).

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