Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Törtchen

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 :smily: Danke Moni :). Interessant ist tatsächlich ob es eine Verbindung zwischen SOzialversicherungspflichtigkeit und der Befreiung von der Zahlung der Lohnsteuer in D gibt. Ich habe nun noch eine Anfrage an Frontiers gestellt.

LG

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Hallo Ihr Lieben,

wir planen den Umzug in schöne Frankreich. Ich bin angestellt als GF in eigener GmbH an der ich 60% halte. Ich habe die Suchfunktion genutzt und verstanden, dass ich die Lohnsteuer künftig in F abführe. Den Firmenwagen berechnet ihr ja anhand der Sozialversicherungswerte und gebt ihn in F mit 12% des Anschaffungspreises an (auch bei Leasingfahrzeugen?). Da ich als GF bei eigener Gesellschaft angestellt bin, wird keine Sozialversicherung einbehalten. Es besteht ja  keine Sozialversicherungspflicht in D wenn Du Mehrheitsgesellschafter bist.
Fragen:
- Hat jemand die Konstellation, dass keine Sozialversicherung abgeführt wird, als GF mit Anstellungsvertrag die Lohnsteuer dennoch in Frankreich abgeführt wird?
- Wenn ja, gebt ihr den Firmenwagen dann überhaupt in F an? Käme ja nie raus da meinem Verständnis nach in D keine 1% und 0,03% auf der Lohnbescheinigung auftauchen da ja die Lohnbesteuerung in F stattfindet. Korrekt? (Nur Theorie. Bitte nicht schimpfen  >:D)

Danke und LG
Törtchen


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Hallo Ihr Lieben,

war ein bisschen im Stress und habe mir heute alle Antworten brav durchgelesen.

 :doppeld:VIELEN LIEBEN DANK FÜR EURE MÜHE!!! :doppeld:

Ich werde mir jetzt einen Steuerberater suchen. Das Thema ist nämlich auch noch dass ich nun zum 30.04. wieder nach Deutschland ziehe. Ich kann zwar schulfranzösisch. Das reicht aber keinesfalls aus....

GLG
Törtchen



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 :winkerwinker: Hallo Ihr Lieben :winkerwinker:,

ich bin im Sep 2012 nach F gezogen und zur Grenzgängerin geworden. Jetzt fragte ich eine Kollegin die schon länger in F wohnt wie das mit meiner Steuererklärung gemacht wird in F. Sie sagte mir
dass Post kommt vom franz. Finanzamt. Da kommt aber nix und sie sagte mir dass im ersten Jahr keine Steuern zu zahlen ist und erst was nach dem zweiten Jahr kommt. Also im Frühjahr 2014.
:anixwissen: Ist das so? :anixwissen: Kann jemand was sagen?

Danke euch und LG
Törtchen


5
@Iggelchen: Kann euer Kind französisch und wenn nein, wie löst ihr das Thema? Ich habe dazu einen Beitrag in "Rund ums Kind" geschrieben.

LG
Törtchen  :winkerwinker:

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Hi Eric,

es geht um die Anmeldezeit im Kindergarten, wobei sich die Frage stellt ob 1-2 Jahre Kindergarten in F reichen würden um so viel franz. zu können um dann in die Grundschule gehen zu können.
Laut Internetrecherche (und frag mich nicht wo ich es gelesen hab :-) ist die Anmeldefrist für den Kindergarten im Sommer des Vorjahres..... Selbst wenn das ginge weiss ich nicht ob es unser Problem löst :-).
 :anixwissen:
Da sonst nich niemand geantwortet hat zeigt mir, dass wohl noch keiner vor diesem Problem stand aus der Gruppe.

LG
 :winkerwinker:

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Rund um's Kind / Austausch gesucht: mit 4 Jähriger nach Frankreich
« am: 29. November 2012, 20:48:52 »
Huhu,
Beruflich bin ich nun im Saarland beschäftigt. Mein Partner lebt mit Kinder bis zum Ende Probezeit noch mitten in D. Wir überlegen bei Umzug auf die Franz Seite zu ziehen (Sarreg/Forbach). Uns beschäftigt vor allem ein Thema. Wir haben zwei Kinder (4,5 und 1,5). Wir sind grds. der Meinung dass die Kinder auch in F in Kiga, Schule etc. gehen sollen. Problem: die 4 Jährige. Umzug wäre März 2013. Sie hätte bereits in Sommer 2012 im franz. Kiga angemeldet werden müssen um ab Sommer 2013 teilzunehmen. Damit könnte sie erst im Sommer 2014 in den Kiga. Sie wird dann 6 und käme in die Schule ohne auch nur ein bisschen franz. zu sprechen. Außerdem ist sie extrem schüchtern. Ergo müsste sie in D in den Kiga da aus unserer Sicht F dem Kind nicht zumutbar ist.
Bei dem Kleinen kein Problem da er dann in Creche etc gehen kann. Wie seht ihr das?

Stand/steht jemand von euch vor gleichem Thema ubd hat Lust sich auszutauschen? Alle Grenzgänger die ich in der Firma kennengelernt habe, hätten entweder sehr kleine Kinder bei Umzug oder noch keine :-).
Wie schnell würde die Kleine in einem dt. Kindergarten unterkommen bei Wohnen in F? Gibt es private Kigas in D bei denen es schneller geht? Wir wollen sie nicht 1 Jahr Zuhause lassen müssen. Ich würde auch mehr Geld zahlen. Die Kinder gehen vor...

Danke euch sehr für euren Rat und Austausch

Törtchen

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Wohnen / Makler: 'deutsch-französische Immobilienberatung' seriös?
« am: 29. November 2012, 08:55:29 »
Huhu,
wir suchen ein Haus zur Miete rund Sarreguemines und ich habe hierzu bei dem Makler angerufen. Das Telefonat mit einer etwas unfreundlich wirkenden Dame war irritierend. Es sei Vorschrift dass sie nur schriftliche Anfragen beantworten. Das finde ich etwas befremdlich. Hat jemand Erfahrung mit diesem Makler und kennt jemand Alternativen für Sarreg. oder Forbach?

Danke euch und LG
Törtchen

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Behörden / Re: Kurze Frage: Auf Marie anmelden?
« am: 13. September 2012, 11:18:31 »
Huhu,

ich war heute Vormittag dort (Hotel de Ville Forbach, Zimmer 4). Eine Dame sprach Gott sei Dank deutsch :-).
Also: Eine Anmeldung gibt es nicht. Sie würden mir, fallls notwendig, unter Vorlage von Gehaltszettel aus dem die Anschrift Frankreicht hervorgeht, oder unter Vorlage von STrom/Gas / Telefonrechnung eine Wohnbestätigung ausstellen.

LG

PS: Vielleicht kann man in den Wiki übernehmen dass eine Anmeldung nicht erforderlich ist?

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Behörden / Re: Kurze Frage: Auf Marie anmelden?
« am: 12. September 2012, 09:15:55 »
Hallo Grenzgängerin,

das macht alles der Vermieter. Ist ein möbliertes Appartment erst einmal. Ich fahr mal in Forbach bei der Marie vorbei und schau mal was sie sagen...

Danke euch und LG
Törtchen

 

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Behörden / Kurze Frage: Auf Marie anmelden?
« am: 12. September 2012, 00:16:52 »
Hi,
Alles so weit Super. Wohnung angemietet, morgen kommt Strom, Steuerbefreiung vom dt. fA ist auch da. :-))))
Muss ich mich auch auf der Marie anmelden?

Danke und LG
Törtchen

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Steuern / Re: Ab wann besteuert man in F???
« am: 17. August 2012, 13:22:45 »
Hi XY,

Schampus gerne!

MMmmhhhh..... Aber ich habe doch nur das Einkommen bis August als steuerpflichtig gerechnet. Aber mit dem Steuersatz für das Einkommen das ich bis  31.12 verdient hätte...
In solchen Sachen:  :anixwissen: :anixwissen: :anixwissen:. Ich bin in diesen Dingen einfach zu doof. :eijoo:

Wie auch immer: Frankreich Lohnt sich also auf jeden Fall auch schon in 2012 :-)

LG

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Steuern / Re: Ab wann besteuert man in F???
« am: 17. August 2012, 11:40:52 »
Hallo XY,

man sollte nachts nicht rechnen  :-\. Habs nochmal kalkuliert.
Richtige Trennung von Ehemann und Kinder zum 31.08.2012 mit Unterhaltsvereinbarung etc. Damit Grenzgänger aus meiner Sicht ok.
Es ergeben sich folgende Beträge bei grober Rechnung:

2012:
Bruttoverdienst bis 31.08. in D: 81.667 € mit Lohnsteuersatz von 19,2% bei Steuerklasse 3. Da wir uns am 31.08. trennen bleibt uns der Vorteil für die Gesamtveranlagung bis 31.12.2012 erhalten. Erst dann erfolgt steuerlich in D die Trennung. Steuererklärung für 2012 muss ich in D ja noch abgeben.
Bruttoverdienst wenn ich in D geblieben wäre bis 31.12 : 123.331. Steuersatz hierfür in  D 25,9%
Progessions-Gedöns: Diese 6,7 % die es mehr sind setze ich nun für den Bruttolohn von 81.667 € an.
Ergo Nachzahlung in D für 2012: 5.496€

Steuern in Frankreich: Auszahlung Arbeitgeber abzgl. Sozialversicherung  für die 4 Moante etc.: 39.132€
im Steuerkalkulator angenommen dass Trennung der Beziehung zum 31.08.2012
4 Kinder die nicht im Haushalt leben (in residence separee eingetragen)
Damit Steuern in Frankreich für 2012: 1.583 €

Es ergibt sich also folgendes Ergebnis:
Auszahlung Arbeitgeber 39.132 €
-Nachzahlung in D: 5496 €
- Steuern F: 1.583 €
- Wohnsteuer evt.: 150 € (einfach mal angenommen)
- Wohnung Frankreich 2000€ (kleines Studio für 500 €inkl. NK pro Monat)
Ergebnis: 29903 € / 4 = 7.475 € pro Monat netto
In D wären es etwa  6.514 € netto
Macht ein Plus pro Monat von 961€ durch Umzug nach Frankreich.

Hab ich einen Denkfehler?

Danke Für Deine und eure Einschätzung!

GLG
Törtchen





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Steuern / Re: Ab wann besteuert man in F???
« am: 17. August 2012, 00:26:59 »
Hallo zusammen,
Wollte aber nicht dass ihr wegen meinem Postings das Streiten anfangt.  :pfeif:
Da ich zunächst ohne Familie nach F ziehe lohnt sich das nicht.
Hab's gerechnet :-(. Ohne Einrechnung von Mann und Kinder ist die steuerliche Belastung in F für die 4 Monate zu hoch.  Das sind 1249€ steuern pro Monat für F und die Steuer mit der Progession für D 1393 € pro Monat. Dazu kommen noch Kosten für Wohnung etc.....

PS: kann mir jemand von euch sagen wie das mit den Kindern ist für die man unterhält zahlt und die in Deutschland bei dem anderen Elternteil leben? Kann ich das Kind in der Jahressteuererklärung in frankreich als kind mit angeben?

PPS: ich weiß dass ich normalerweise mit dem Umstand mit partner und Kinder keinen Grenzgängerstatus hätte. Wenn man sicher aber trennen würde schon  :angel:


Danke sagt euer
Törtchen

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hi trippertipper,

Deine Handynummer die in Immoscout steht geht nicht. Ich schicke Dir eine PN mit meiner Nummer. Ich würde mir gerne die Wohnung am Samstag mal anschauen wenn es geht?

GLG
Törtchen

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