Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Mark

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 »
106
Technik / Internet OHNE ligne fixe?
« am: 18. November 2013, 12:16:32 »
Hi,
ich nutze seit langem den Internetzugang von orange mit der livebox.
(wie wohl viele hier).

Da in meinem Tarif auch Telefonie (VOIP) eingeschlossen ist,
und sich herausgestelt hat, dass wir fast nur diese nutzen
(u.a. wg. Flatrates an alle Festnetztelefone weltweit),
würde ich gerne die Kosten für den Festnetzanschluss
(ehemals F Telecom, jetzt von orange übernommen) loswerden.

Geht das?

(wohne in einem Dorf in Dep.68, also nix mit big city)

108
Wohnen / Nachbarn bauen Sickergrube
« am: 23. Juli 2013, 18:04:07 »
Meine Nachbarn haben ihren Hinterhof überdacht.

Als das Dach neu war, ließen sie das Wasser einfach so auf das Gras laufen,
und prompt hatte ich bei starkem Regen einen nassen (Natur-)Boden im Keller.
Ich habe sie darauf hingewiesen, daraufhin legten sie erstmal ein Regenrohr etwas weiter weg.

Nun bauen bauen genau an der Grunstücksgrenze, hinter ihrer Mauer,
einen Sickerschacht, um das Regenwasser loszuwerden.

Der Bagger steht schon seit Wochen bei ihnen im Garten,
und deshalb hatte ich sie auch schon darauf hingewiesen,
dass ich das für keine gute Idee halte,
und ihnen geraten, doch einfach ein Rohr bis zur Strasse zu legen.
(bei uns im Dorf soll Regenwasser auf die Strasse geleitet werden,
nicht ins normale Abwassersystem)

Jetzt baggern sie doch das Loch, und ich befürchte,
dass das wieder dazu führt, dass mein Keller naß wird,
denn er ist genau an dieser Stelle, etwa 1,5m "Luftlinie" von der Grube..
(es ist nicht das ganze Haus unterkellert sondern nur 1 Raum)

An wen kann ich mich da wenden?
Erstmal zur mairie?


109
Tja - genau genommen Nieten aufbohren, neu annieten oder halt doch separate Carte Grise besorgen.

Wohl nicht-siehe hier: http://vosdroits.service-public.fr/F20319.xhtml

"Plaques des remorques
Toute remorque dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 500 kg
doit être munie d'une plaque d'immatriculation portant son propre numéro d'immatriculation.

Cette plaque doit être fixée en évidence, de manière inamovible, à l'arrière de la remorque.

Toute remorque qui n'est pas soumise à cette obligation doit être munie à l'arrière
d'une plaque d'immatriculation reproduisant le numéro du véhicule qui la tracte.
La plaque peut, dans ce cas, être amovible. "


110
Manche sind so blauäugig und naiv, dass es fast weh tut. Man(n) du hat momentan kein Führerschein und somit keine Berechtigung am Strassenverkehr teilzunehmen PUNKT das ist Fakt.

Falls du MICH meinst:
Bevor du andere als naiv und blauäugig titulierst, solltest du erst mal "sinnenentehmendes Lesen" üben :D
Ich habe meinen FS nach wie vor,
und habe das ganze nur theoretisch erörtert.

Und wenn ich keinen hätte, würde ich das sicher nicht hier im www breittreten.

Des weiteren empfehle ich,
mal eine Internetsuchmaschine mit den Schlagwörtern
"Fahrerlaubnis" bzw. "Fahrverbot" zu benutzen.

Dann bleibst du auch nicht ewig ahnungslos...
 :xc:

111
das glaub ich Dir gerne. Was machst Du, wenn der Flic Deinen FS sehen will?
Meist Du, er lässt Dich (als Deutscher) weiterfahren, wenn Du ihn nicht vorzeigen kannst?

Ja, das kann natürlich (wie im ersten post schon geschrieben) dann das Problem sein.
Da kommt es dann drauf an, wie der grad drauf ist-wie meistens in F...

Wenn man aber höflich bis schleimerisch ist
und immer schön die Autorität des Gendarmen anerkennt,
kommt man nach meiner Erfahrung i.d.R. recht weit  :smily:

112
Hi,
ein Anhänger unter 500kg zGG darf/muss ja in F das Kennzeichen des Zugfahrzeugs haben.

Wie ist das aber, wenn ich zwei verschiedene Zugfahrzeuge habe?
Muss ich dann jedesmal das Kennzeichen wechseln?

Wenn ja-ist es noch erlaubt, wie früher die Kennzeichen "selbst zu malen"?

Gruß
Mark

113
Wenn Dir die dt. Behörden befristet den dt. FS einziehen, dann darfst Du natülich auch in F nicht fahren.
Fahren darf, wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bist das dann?

Das stimmt so nicht!
Ein Führerscheinentzug auf Zeit ist ein FAHRVERBOT,
und das bezieht sich nur auf das Land in dem es verhängt wird.
Das hat mir, wie gesagt, seinerzeit auch der Leiter der Stelle,
die das Fahrverbot verhängt hat, so bestätigt.
Kann man auch "gockeln"...

Was anderes ist es natürlich,
wenn der Führerschein auf Dauer entzogen wird.

114
Aktuelles aus Frankreich / Re: Auch DGSE späht Daten aus
« am: 06. Juli 2013, 10:47:42 »
Schnell ist man auch im Visier, wenn man zufällig einen Dschihadisten als Twitter-Follower
oder einen Araber, der schon mal in Afghanistan war als Facebookfreund hat.

Naja,

DAGEGEN gibt es ja ein ganz einfaches Mittel:

diese tollen "Dienste" einfach gar nicht nutzen.

So mach ich das jedenfalls...

115
Ich beobachte leider dasselbe hier im Dorf.

Tiere im Allgemeinen und Hunde im Besonderen werden hier einfach gekauft
und in den Garten gesetzt. Wenn sie richtig Pech haben, werden sie dann noch
an einem maximal 2 m langen Strick/Kette angebunden. Futter kriegen sie auch.
Ende.

Von den etwa 200 Enwohnern hier habe etwa die Hälfte Hunde,
und von denen gehen etwa 5 regelmäßig mit den Tieren spazieren.

116
Weiß hier jemand, ob und wie man ein Fahrzeug in F vorübergehend stilllegen kann?

Es geht mir darum, dass ich gerne, wenn abzusehen ist,
dass ich mein Wohnmobil für zB 3 oder 6 Monate nicht nutzen werde,
für diese Zeit dann auch keine Versicherung zu zahlen...

Eine Garage ist vorhanden, also würde das Teil nicht auf der Strasse rumstehen.

Ich schätze, ich muss das mit der Versicherung klären?

Die Zulassungsstelle kennt wohl nur "verkaufen" und "verschrotten", um eine Zulassung zu beenden
und das ist dann eher nicht nur temporär...?

117
Fahrerlaubnisse sind Ländersache. Immer noch.
Deutsche Behörden dürfen einen ausländ.Führerschein nicht einziehen.
Sie dürfen lediglich ein Fahrverbot (für Deutschland) verhängen.

Umgekehrt geht es genauso:
Wenn mir die deutschen Behörden die (deutsche) Fahrerlaubnis (auf Zeit) entziehen,
darf ich in dieser Zeit trotzdem im Ausland weiterfahren.

Das Problem ist allerdings dann,
wie weise ich gegenüber der ausländischen Behörde nach, dass ich "eigentlich" einen FS habe?

Ich hatte vor vielen Jahren diesen Fall, da sagte die dt. Behörde (ich ging extra zum Amtsleiter um das zu klären)
ich solle einfach in F fahren, und FALLS ich kontrolliert werde, solle ich sagen, ich hätte den FS zu hause vergessen.
Nach Ablauf des Fahrverbots könne ich den zurückgegebenen FS
dann bei der franz.Behörde vorlegen-wenn die das denn überhaupt wollten.

Es kam dann (zum Glück) zu keiner Kontrolle in F während der Zeit,
also weiß ich bis heute nicht, ob das so geklappt hätte...


118

Aber abgesehen davon gibt es handfeste Gründe, warum dieses Vorgehen meiner Meinung nach absolut inakzeptabel ist:
1. Ich habe mich auf Grund bestimmter Voraussetzungen für eine Versicherung in F entschieden. Nun will der französische Staat nachträglich die Bedingungen komplett verändern, aber kein erneutes Wahlrecht zulassen. Das ist meiner Meinung nach juristisch fragwürdig.
Es gibt viele weitere Gründe, die gegen diese Regelung sprechen. Ich befürchte aber, dass diese den französischen Staat angesichts der miserablen wirtschaftlichen Lage kaum interessieren werden.
Wir werden sehen, wie es weitergeht...

Das kann ich dir sagen:
der franz. Staat macht, was er will, wie immer...

Ich rege mich gerade über die Umstrukturierung der Müllabfuhr hier im Dep.Haut Rhin auf:
der Preis bleibt gleich, aber statt wöchentlicher Abfuhr gibt's nur noch monatliche Abfuhr,
(wer öfter will, kann das haben, muss dann aber zahlen)
die Behältergröße (bisher unlimitiert) wird vom Amts wegen festgesetzt auf  120l für zwei Personen.
Das ergibt (wenn ich bisher eine 240l Tonne genutzt habe) eine VERACHTFACHUNG der Kosten...

119
Behörden / Re: Kurze Frage: Auf Marie anmelden?
« am: 24. November 2012, 16:57:32 »
Ja ja, jede Marie macht was sie will-
und erst jede Jaqueline, Elodie, oder Odette :D

Es gibt in F kein Melderecht-
deshalb muss man ja beim Autoanmelden
oder wofür auch immer man beweisen muss,
dass man in F wohnt,
statt einem amtlichen Dokument
eine Stromrechnung, Gasrechnung, Telefonrechnung,
oder sonst so's privatwirtschafticher Kram vorlegen.

120
Hallo,
nun habe ich nach langem hin und her endlich die "Carte Grise Vehicule de Collection"
für meinen bereits in D als Oldtimer angemeldeten Mercedes 508 bekommen,
jetzt will die Allianz (bei der ich angefragt habe weil auch mein Pkw dort versichert ist)
für die Versicherung inkl. Teilkasko fast 300 Euro/Jahr...

In D habe ich eine Oldtimerversicherung für gerade mal 140 Euro.
Diese Mehrkosten würden die Ersparnis bei der Steuer fast ganz auffressen...
TOLL!!

Kennt jemand eine preiswerte Versicherung für das Fahrzeug?

(Ich würde notfalls auch mit der Kfz Versicherung vom Pkw zu denen wechseln,
wenn das was bringen würde)

Gruß
Mark

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 »