Grenzgaenger Forum

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Steuern / Re: Grenzgängergescheinigung
« am: 09. April 2017, 21:11:40 »
Finanzämter Saarbrücken & Kerpen stellen für 3 Jahre aus (z. B. 1.1.'15 - 31.12.'17). Damit die Ämter in D & F und auch die Personaler genug Zeit haben, stellten wir bisher den Neuantrag immer spätestens Ende Oktober/Anfang November.

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Steuern / Re: Suche Steuerberater
« am: 06. April 2017, 12:41:12 »
Nur wg dem 'mehr haben' würde ich nicht in ein anderes Land ziehen!

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In F gibt es nach dem 2. Kind eine Leistung bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, sofern man in Elternzeit ist. Nach dem 1. gibt es nix soweit ich weiß.

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Rund um's Kind / Re: Änderungen Kindergeld für EU-Ausländer
« am: 30. März 2017, 22:33:51 »
Es gibt auch noch Artikel zu "EU-Ausländern", sprich, wenn jemand in D arbeitet und wohnt, kein Grenzgänger ist und die Kinder im Heimatland und nicht in D wohnen. Bislang bekamen die auch das kmpl. dt. Kindergeld. Dies soll jetzt wohl geändert werden.

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Rund um's Kind / Re: Änderungen Kindergeld für EU-Ausländer
« am: 30. März 2017, 22:29:01 »
Den folgenden Beitrag gibt es hier: http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/Kindergeld-Erziehungsgeld/5939/

Hier fragt zwar jemand nach, wie es aussieht, wenn er mit seiner Familie nach Belgien zieht und in D arbeitet, aber wie es in dem Artikel ja schon steht, spielt der Wohnort keine Rolle, da hier die Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem zu D entscheident ist:

Grenzüberschreitendes Kindergeld
Deutsches Kindergeld erhält, wer zum deutschen Sozialversicherungssystem gehört, der Wohnort spielt keine Rolle

Ich bin Deutscher und arbeite bei einer Aachener Firma. Demnächst ziehe ich mit meiner Frau und meinen beiden Kindern nach Belgien um. Stimmt es, dass ich dann keinen Anspruch auf Kindergeld mehr habe?

Kindergeld aus Deutschland erhält nur, wer mit seinen Kindern in Deutschland lebt. So sieht es das deutsche Kindergeldgesetz tatsächlich vor. Trotzdem werden Sie nach Ihrem Umzug nach Belgien weiter Kindergeld aus deutschen Kassen erhalten, denn Ihnen hilft europäisches Recht. Nach der in der ganzen Europäischen Union unmittelbar gültigen EU-Verordnung zur sozialen Sicherheit ist für die Zahlung von Kindergeld die Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaates entscheidend - nicht der Wohnort. An diese Regelung müssen sich die deutschen Behörden halten.

Nach der EG-Verordnung 1408/71 haben Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Rentner in dem Land, in dem sie sozialversichert sind, Anspruch auf alle Sozialleistungen, die nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind. Solange Sie also aufgrund Ihrer Beschäftigung in Deutschland Beiträge an die deutsche Sozialversicherung entrichten, muß der deutsche Staat Ihnen Kindergeld auch für Ihre Kinder in Belgien zahlen.

Anders sieht es aus für Selbständige, die in Deutschland tätig sind und deren Familie im Ausland lebt. Sind sie nicht Mitglied der deutschen Sozialversicherung, erhalten sie für ihre im Ausland lebenden Kinder kein Kindergeld. Ausnahme: Deutsches Kindergeld für seine im Ausland lebenden Kinder bekommt man immer, wenn man in Deutschland - etwa aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens - uneingeschränkt steuerpflichtig ist.

Komplizierter wird es, wenn Ihre Frau in Belgien eine Stelle annimmt. Sie würde dann in Belgien wahrscheinlich einen Anspruch auf Kindergeld begründen. Ihre Familie erhielte dann aber kein doppeltes Kindergeld. Bei Doppelansprüchen gilt: Ihre Familie wird so gestellt, als ob alle Familienmitglieder in dem Land mit den günstigsten Bedingungen lebten.

In Deutschland beträgt das Kindergeld für das erste bis dritte Kind 154 €. Die belgische Kindergeldkasse zahlt für das erste Kind nur 71 €, für das zweite 132 € ab dem dritten Kind 197 €. Ihre Frau würde zunächst für beide Kinder das niedrigere belgische Kindergeld erhalten. Den Differenzbetrag zwischen dem belgischen und dem deutschen Kindergeld, also zahlen dann deutsche Stellen dazu.

Das Kindergeld oder den Differenzbetrag müssen Sie in Deutschland beim Arbeitsamt des Ortes beantragen, in dem Sie arbeiten. Den Antrag können Sie formlos schriftlich abgeben.

Dem Antrag müssen Sie das Formular E 401 hinzufügen, das vom Einwohnermeldeamt oder vom Standesamt Ihres belgischen Wohnortes ausgefüllt wird. In Belgien geht der Antrag auf Familienleistungen an die Kindergeldkasse (Caisse de compensation/ Kinderbijslagfonds), der der jeweilige Arbeitgeber angeschlossen ist.

Weitere Informationen

Informationen für Grenzgänger
https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage

EURES-Berater:
https://ec.europa.eu/eures/eures-apps/um/page/public?lang=de#/adviser/search/list

EURES-Berater im Chat:
https://ec.europa.eu/eures/public/de/chat-with-eures-advisers

Leistungsinformationsservice des Arbeitsamt
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/index.html

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Technik / Re: Elektroinstallation Frankreich
« am: 22. März 2017, 18:30:03 »
Bei uns war '99/'00 jemand von der EDF da und hat sich alles angeschaut.
Wir haben auch Lichtschalter und Steckdosen getrennt. Natürlich auch nicht zuviele 'Stromfresser' zusammen.

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Arbeiten / Re: Arbeiten in Lux.
« am: 05. März 2017, 17:03:21 »
SB= Saarbrücken
VK= Völklingen
SLS= Saarlouis

@MarcoL
Hier sinn net nur Saarlänner/innen😉

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Rund um's Kind / Re: Hebamme Nähe Sarreguemines
« am: 21. Februar 2017, 10:14:18 »
Als Grenzgängerin bist Du in F bei der CPAM versichert - sofern Du in D offiziel abgemeldet bist. Ohne den Wisch von der CPAM kann Dich die KK in D mit Wohnsitz in F auch nicht versichern.
Was die Sprachkenntnisse angeht äußere ich mich nicht.

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Rund um's Kind / Re: Hebamme Nähe Sarreguemines
« am: 20. Februar 2017, 08:13:10 »
Die Hebammen sind ab der Grenze nicht mehr versichert und bekommen ab dort auch keine KM-Pauschale mehr. Da die Hebammen mittlerweile auch noch sich extra gegen alles mögliche, was so passieren könnte, zusätzlich versichern müssen, wird es wohl sehr schwierig werden. Zur Nachsorge geht es wohl nur zur Verwandschaft in Grenznähe oder direkt zur Hebamme. Andere Option ist die frz Variante = sage femme. Die kommen in F zu einem nach Hause.

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Habe mal Onkel Google gefragt: je nach technischer Ausstattung bekommen auch Auto's die jünger als 10 Jahre sind keine grüne Plakette.

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Man darf es auch einfach und nicht umständlich machen😊. Hinterher waren wir auch schlauer😉.
Öhm, was das Alter angeht, also unsere sind von 2009 und 2010 gewesen.

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Card grise einscannen und bei der Wunschstelle im Netz online beantragen. Wir haben die Umweltplaketten über Kölle bekommen. Kosteten pro Fahrzeug 5 €

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Eijeijei, wieviele Knöllchen würdest Du denn so bekommen, dass sich die Fahrerei nach D dafür lohnt?

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Wohnen / Re: Umzug nach F-Ja oder Nein
« am: 30. Januar 2017, 12:22:09 »
Jein
Der dt. Notarzt kommt auch nach F.
So wie bei uns '13!
Kann allerdings sein, dass ab einer gewissen Entfernung zur Grenze kein dt. Notarzt mehr kommt.
Allerdings würde ich eine Auswanderung von D nach F nicht wg finanzieller Aspekte in Betracht ziehen. Denkt an Euer Kind, an die Fahrerei, die Ihr vor Euch habt, da es nur in D in den KiGa und zur Schule soll. Denkt z B auch an die Klunscherei im Winter - die Straßen in F in Grenznähe werdem oft erst sehr spät gestreut/geräumt.
Bei Arbeitslosigkeit ohne Möglichkeit der fam. Versicherung (und selbst die braucht ihre Zeit) fängt der 'Spaß' mit der dt. KK und der CPAM in F erst so richtig an!
Mal so nebenbei am Rande gefragt - wie gut sind Eure Kenntnisse der frz. Sprache, wie hoch Euer Integrationswille?

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