Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - dobifan

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Sonstiges / Re: Übersetzung
« am: 17. Juli 2011, 21:54:26 »
Nur so als Tip: Ich hab mir mal erlaubt den Text genauer zu lesen... Hört sich für mich eher nach einer Masche an, in der man Dich über den Tisch ziehen will... Gehts um eine Auto oder so ?
Gruss
Thorsten

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Hallo Bullie,
Du kannst auch mal beim Zulassungsdienst Frey in Lörrach anfragen, die machen so was Gewerbsmässig, eventuell hat er noch nen Tip für Dich.
schönen Gruss
Thorsten

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Wohnen / Re: Suche Wohnung
« am: 03. März 2011, 20:26:33 »
schon mal unter www.fnaim.fr geschaut ? Ist die Seite des Maklerverbandes ....

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Vorstellungen / Re: hallo
« am: 23. Februar 2011, 11:02:59 »
Na dann auch mal ein Hallihallo von mir :-)

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Wohnen / Re: Immobilien Makler in F?
« am: 15. Februar 2011, 20:52:54 »
Klar:

http://www.fnaim.fr/

Ist die Seite des Immobiliienverbandes inkl Suchfunktion für Wohnungen, Häuser etc.....

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Steuern / Re: Steuervorauszahlung ein Muss?
« am: 28. Januar 2011, 16:55:40 »
Das einzige was geht sind monatliche Zahlungen oder eben die 3/ 3 Regelung..... ....
Das sind die offiziellen Zahlungsmöglichkeiten gem. Homepage der Finanzbehörde:

le prélèvement automatique (mensuel ou à l'échéance) ; 
le paiement en ligne sur notre site ;
le titre interbancaire de paiement (TIP) ;
le virement bancaire (obligatoire si votre impôt est supérieur à 50 000 euros) ;
le chèque ;
les espèces dans la limite de 3 000 euros.
 


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Steuern / Re: Plötzlich acompte provisionnel
« am: 28. Januar 2011, 09:53:03 »
Hallo,
das haben wir seit Jahren... das Drittel bezieht sich immer auf die Vorjahressteuererklärung.
Das 1/3 kommt im Februar, das 2/3 kommt im Mai und das 3/3 ( mit ausgleichszahlung) kommt im Oktober.
Nimm einfach mal euren letzten steuerbescheid und teile den Betrag durch 3 .... Dann sollte der Betrag rauskommen den ihr jetzt bezahlen müsst.....
Ich kenn das eigentlich garnicht anderst.... und ich wohn schon seit 98 in Frankreich......

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Behörden / Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« am: 20. Januar 2011, 13:44:43 »
Super,
besten Dank für die Info !
Gab es bei Interview auch Fragen die Du nicht beantwortet hast ?
Ich persönlich würde denen nicht erzählen was ich verdiene.... Das geht mich, meine Frau und zu etzt die Steuern noch was an und sonst niemanden.....
Ich habe die Hoffnung dass mein Gesuch etwas "reibungsloser" verläuft wenn ich dem Gesuch gleich noch Schreiben von 2 französischen Bürgermeistern beilege, die meine Integration in die französische Gesellschaft bestätigen und unterstützen....
Naja, ich werd jetzt mal sammeln und ne Mappe zusammenstellen......

Ich muss sowieso mal schauen, inwieweit sich die Doppelbürgerschaft auf meine Arbeit in der Schweiz auswirkt (wegen Kindergeld etc.), nicht dass ich da nacher mehr Nachteile als Vorteile habe.....


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Behörden / Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« am: 16. Januar 2011, 20:23:42 »
Hallo zusammen,
nach nunmehr 12 Jahren in Frankreich, 7 Jahren mit einer Französin verheiratet sein und meinen Lebensmittelpunkt in Frankreich habend, werde ich demnächst die französische Staatsangehörigkeit beantragen.  :doppeld:
Das geht in Zusammenhang mit einer deutschen Staatsangehörigkeit, somit hätte ich nach erfolgter Aufnahme eine doppelte Staatsbürgerschaft.  :eijoo:
Hat von euch schon jemand das Prozedere durch und kann mir einen Tip geben, was es alles braucht ? 2 Französische Bürgermeister hab ich schon als "Bürgen " :-) einmal meinen Trauzeugen und einmal unseren Bürgermeister vom Ort wo ich lebe...

 :respekt:

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Ich hatte vor 2 Jahren die gleiche situation.
Geblitzt, dann angehalten und eine Frist von 6 Tagen bekommen zur Umschreibung meines Rosa Führerscheines.
Bin dann mit allen notwendigen Unterlagen nach Colmar zur Prefecture und hab den Französischen beantragt.
einen vorläufigen FS bekommen und mit dem dann 7 Tage rumgefahren bis der neue im Briefkasten lag.... einziges Problem beim vorläufigen:
Der wird offiziel im Ausland nicht anerkannt.... Im Grenzgebiet wird der vielleicht noch geduldet... weiter von der Grenze weg nach DE / CH oder anderswohin würd ich allerdings nicht fahren.....

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Behörden / Re: Punktestand in Frankreich
« am: 05. Dezember 2010, 17:06:32 »
Danke für de Info.
ich hab den Bescheid für den letzten Starfzettel gefunden.
Ich hab jetzt noch 7 Punkte übrig.... und muss 3 Jahre warten bis ich alle Punkte wieder hab.....  :-\

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Behörden / Re: Punktestand in Frankreich
« am: 04. Dezember 2010, 19:01:12 »
Hmmm, zu dem Thema eine Frage:
Ich habe letztes Jahr 2 Punkte kassiert.... und musste meinen deutschen Führerschein in einen Französischen wandeln.  damit die Punkte abgezogen werden können.
Wie sieht das jetzt aus, hab ich 6 oder 12 Punkte zu gute ?
Hintergrund :
wor kurzem kamen 3 neue Punkte dazu... es wäre jetzt doch sehr interessant ob ich nur noch 1 Punkt oder 7 zu gute hab......  :o

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Hi,
sollte das so gehen, müsstest du wohl auch die Nachteile in Kauf nehmen.
Nur ein Beispiel, das ich gerade im Kopf habe.
Du darfst dann keine 7,5 Tonner mehr fahren, dafür brauchen die Franzosen einen extra Lappen.
Mit den Anhängern gibt es eine so ähnlich Bestimmung, kenne mich da aber nicht so aus.
Fazit:
Ich wäre da sehr vorsichtig.
Wenn du nicht genau weißt was du nachher noch nach deutschen oder franz. Führerschein darfst oder nicht darfst.

Grüße
Flasch... du bekommst dann sogar den Lappen für 12 Tonner.....

Musst diesen allerdings in regelmässigen abständen ( ich glaube 5 Jahre ) wieder mit einem arztzeugnis verlängern lassen.....
 

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Naja, den deutschen Führereschein musst du mit wohnsitz in Frankreich spätestens dann umtauschen, wenn du Deine ersten Punkte in Frankreich kassierst....

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Sonstiges / Re: wer kann mir das bitte übersetzen?
« am: 07. Oktober 2010, 23:15:21 »
"En Cas de realisation de l operation avec un acheteur presente par le mandataire ou un mandataire substitue, le mandataire aura droit a une remuneration fixee a 10000 €+ T.V.A. comprise, a la charge du mandant"

Im Falle eines Vertragsabschlusses, welcher durch den Makler oder einem Beauftragten/Vertreter vermittelt wurde hat der Makler Anrecht auf eine Zahlung von 10'000 EUR zuzügl. TVA durch den Verkäufer (Mandant)


"Mandat de vente sans exclusivite N"
Maklervertrag ohne Exklusivrechte

Schönen Gruss
Thorsten

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