Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - dobifan

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Hallo ihr beiden,
danke für die Hinweise.
Richtig kompliziert wird die Sache erst, wenn man weiss dass meine Frau auch zu 100% arbeitet und zwar in der Schweiz :-)
Eine Wohnsitzverlegung kommt für mich nicht in Frage. ich werd mir das Angebot mal schriftlich geben lassen und dann mit einem Steuerberater in DE und FR schauen, wie wir am Ende des Monats dastehen.
Am liebsten wäre es mir, wenn ich in der Schweiz angestellt wäre und die Betreuung der Filialen als Geschäftsreisen unternehmen könnte. Dann wrde sich nämlich gegenüber heute nichts ändern....

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Hallo zusammen,
folgende Situation kann sich für mich ergeben:

Ich würde bei einer Firma in Köln angestellt werden, hätte dort mein Büro und wäre 2 Tage pro Woche vor Ort. 3 Tage in der Woche kann ich von zuhause (Frankreich , Dept. 68)  aus arbeiten.
Wo zahle ich meine Steuern ?
Hat da jemand Erfahrung damit ?

Schönen Gruss
Thorsten

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Ich halt mcih ans Gesetz... und der anhänger bleibt unter500 kg... wenns mehr sein muss nehm ich den grossen vom Onkel :-)

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siehe meine Antwort Punkt A & B   =D

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Nur wenn:

a.) der Anhänger selbst versichert ist
b.) er ein eigenes Kennzeichen inkl Carte Gris (wenn grösser 500kg Gesamtgewicht) oder das Kennzeichen des Zugfahrzeuges hat (wenn kleiner 500kg Gesamtgewicht)

Ansonsten : NEIN !

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Naja,
ich hab einen 750er von meinen eltern bekommen... einzelstück 25 Jahre alt.... natürlich kein CoC.... Ergho: Altes Typenschild runter und neues mit 500 kg drauf......
Altes aber behalten.... wenn ' s da doch ncoh àanderungen gibt.....

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OK, das hab ich mir schon gedacht !
Danke für die Bestätigung... es wäre zu schön gewesen,....

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Geblitzt!! : -(
« am: 11. Januar 2012, 12:03:36 »
Und dummerweise, können Die verlangen, dass wenn

a. noch der deutsche Führerschein
b. fester wohnsitz in FR

Du Deinen Führerschein in einen FR-Führerschein umschreiben lassen musst..... Ist mir damals so passiert....

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Hallo zusammen,
ich habe am Wochenende erfahren dass die Gewichtsbegrenzung für eine eigene Carte Grise für Anhänger bei 750 kg liegt.
D. H. ein Anhänger über 750 kg zul Gesamtgewicht benötigt erst eine eigene Carte grise....
Kann das jemand bestätigen ? ich bin bis dato immer von 500 kg ausgegangen......
Wenn das mit den 750 kg stimmt kann ich nämlich meinen anhänger wieder auflasten auf 750 kg.... 

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Tja, Freiburg im Breisgau hats besser vorgemacht:
1 Strasse führt zum Parkahaus mitten in der Stadt und da brauch ich keine Plakette..... Somit bleiben die Elsässischen Gasteinkäufer auch erhalten ... und das dürften nicht wenige sein ;-)

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Steuern / Re: steuerbescheid 2010
« am: 10. August 2011, 20:47:14 »
Unserer ist heute gekommen... ales halb so schlimm... Der nächstes Jahr macht mir mehr sorgen... bei dem Frankenkurs zur Zeit  :o

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Behörden / Re: Grenzübertrittspapiere
« am: 27. Juli 2011, 20:01:00 »
Ich hab mich jetzt grad neu eingedeckt (Perso und Reisepass ) da ich täglich in die Schweiz muss....

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Behörden / Re: Als Deutscher heiraten in Frankreich
« am: 25. Juli 2011, 18:58:20 »
Tach auch,
ich hab damals schlicht und einfach ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis" bringenmüssen....

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Steuern / Re: Steuerberater Raum Lörrach Freiburg gesucht
« am: 25. Juli 2011, 18:55:49 »
Hallo, meld dich doch einfach mal bei Herr Pasewalck in Lörrach:

Pasewalck Jörg Steuerberater
Haagener Str. 17
79539 Lörrach
Tel 07621 1 67 16 52
Fax 07621 1 67 16 53

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Das gleiche hatte ich auch hinter mr... und das trotz Der Deutschen Fahrzeugpapeier und einem CoC !
NUR: auf den CoC hat die sogenannte CNIT gefehlt... und wurde daher nicht anerkanntt, trotz dass das Fahrezug in DE schon zugelassen war... Hab daher heute mein Fahrzeug verkauft und das neue in Farnkreich abgeholt.....

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