Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - sab

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Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen, dass nun auch die DSL-Verteilerstation FOR57 von Free entbündelt wurde (dank dem neuen regionalen Hochgeschwindigkeitsnetz RHD57). Laut degroupnews.com können damit auch die folgenden Kommunen das Total-Freebox-Angebot von Free nutzen (mit der Freebox Version 5 HD (ADSL2+)) und sich somit von der France Telecom vollständig abkoppeln:

Behren les Forbach, Etzling, Folkling - Gaubiving, Forbach, Kerbach, Morsbach, Oeting, Petite Rosselle, Rosbruck, Sarreguemines, Schoeneck, Spicheren, Stiring Wendel, Theding.

Auf folgender Seite kann man bei Free die Tauglichkeit seines Telefonanschlusses testen: http://adslcgi.free.fr/suivi/eli.html

Auch die Konkurrenz profitiert in diesen Gemeinden von dem neuen RHD57-Glasfasernetz, auch Neuf, Darty und Club Internet sind auf FOR57 mit eigenen Entbündelungs-Angeboten vertreten.

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Steuern / Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
« am: 17. April 2007, 19:44:42 »
Zitat von: Dieter12
Zitat von: l'Alsacien
Das stimmt nicht. Auf französischer Seite darf es die Gesamtheit der Départements 57, 67 und 68 sein. Lediglich auf der deutschen Seite gilt eine Zone von etwa 30 km Luftlinie ab Grenze (plus das gesamte Saarland).
Das gilt offensichtlich nur für den Grenzgänger Frankreich wohnen/ Deutschland arbeiten. Für die entgegengesetzte Richtung, die es auch gelegentlich geben soll, scheint 30km beiderseits der Grenze zu gelten.
Auf der Website der CRD EURES kann man sich nun eine Liste der Gemeinden auf beiden Seiten anzeigen lassen, in denen die Grenzgänger-Regelung gilt. Man muss nur zuvor in dem Formular auswählen, in welchem Land man arbeitet und in welchem man wohnt. Dann erhält man einen Link zu einer "Liste der in dieser Zone eingeschlossenen Gemeinden". Interessanterweise gilt bei der von Dieter angesprochenen "entgegengesetzten Richtung" sogar nur eine Zone von 20km beiderseits der Grenze -- zumindest laut dieser Website.

"Sie wohnen im Saarland oder weniger als 20 Km von der französischen Grenze entfernt und arbeiten in Frankreich weniger als 20 Km von der deutschen Grenze entfernt."

oder

"Sie wohnen im Departement Bas-Rhin (67), Haut-Rhin (68), oder Moselle (57) und Sie arbeiten in einer deutschen Stadt, die weniger als 30 Km Luftlinie von der französischen Grenze entfernt ist."

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Steuern / Steuererklärung übers Internet und das Zertifikat
« am: 28. März 2007, 12:08:40 »
Zitat von: blueocean
hallo,
apropos steuern. habt ihr schon die blauen steuerformulare bekommen für die steuererklärung 2006 ? ich noch nicht....
lg blue
Die kommen erst gegen Ende April. Siehe auch dort:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/p1267-18032007-124425.html#p1267

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Steuern / La puissance fiscale de votre vehicule
« am: 27. März 2007, 23:41:26 »
Sie müsste eigentlich im Feld "P.6" im (neuen) certificat d'immatriculation stehen ("puissance administrative nationale" oder so). Wo das bei der "alten" carte grise stand, weiß ich nicht mehr. Die puissance fiscale hat auch nur indirekt was mit PS oder kw zu tun, da fließen mehrere Variablen in die Berechnung mit ein, unter anderem auch der CO2-Ausstoß. Das sind in der Regel einstellige (oder niedrige zweistellige) Werte.

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Sonstiges / Satelittenempfang
« am: 22. März 2007, 12:20:41 »
Also CanalSat sendet digital über ASTRA 1G/1H, der Empfang dürfte also kein Problem sein. Ich nehme mal an, dass sie auch nach der erfolgten Fusion mit dem Ex-Konkurrenten TPS (der nur über Hotbird sendete) weiter über ASTRA zu empfangen sein werden.

Wie das allerdings mit einem deutschen Receiver aussieht, kann ich nicht sagen. Das hängt davon ab, ob die von CanalSat genutzte Verschlüsselung von dem Receiver unterstützt wird und ob CanalSat-Karten ohne den dazu "gebündelten" Receiver überhaupt genutzt werden können. Ich wage beides mal zu bezweifeln. Alternativ kann man das Canal+-Bouquet (zumindest Teile) aber auch über ADSL (je nach Provider) und DVB-T (je nach Region) abonnieren.

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Steuern / Steuererklärung übers Internet und das Zertifikat
« am: 19. März 2007, 23:19:17 »
Also bei mir steht die Nummer auf dem *Vordruck* für die Steuererklärung ("declaration préremplie", wohlgemerkt *nicht* auf dem Bescheid über die zu zahlenden Steuern) vom letzten Jahr korrekt drauf. Da stehen in der Fußzeile neben der "No. de télédéclarant" auch "No. fiscal vous" und die FIP usw.  Dürfte eigentlich nicht zu übersehen sein. Vielleicht hast Du ja ein anderes Formular?

Neues Zertifikat online zu beantragen ist kein Problem (wenn man alle diese Nummern zur Hand hat), habe ich schon öfters gemacht. Geht innerhalb weniger Minuten.

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Sonstiges / Umweltplakette
« am: 01. März 2007, 23:56:23 »
Laut dem Gesetzestext (siehe Bundesgesetzblatt) werden im Ausland zugelassene PKW nach dem Jahr der Erstzulassung eingeordnet.

Hier mal die groben Daten (es gibt verschiedene Stichtage)
Erstzulassung 1996-2001 = Schadstoffgruppe 2 (rot)
Erstzulassung 2001-2006 = Schadstoffgruppe 3 (gelb)
Erstzulassung 2006-x = Schadstoffgruppe 4 (grün)

Man kann aber durch Vorlage einer Herstellerbescheinung eine günstigere Eingruppierung erreichen.

Die ersten "Umweltsperrzonen" werden aber wohl nicht vor 2008 eingerichtet.

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Sonstiges / von Wanadoo zu Free wechseln
« am: 19. Februar 2007, 23:08:41 »
Als ich das letzte Mal den Provider wechselte (vor etwa drei Jahren von Tiscali zu Cegetel) musste man noch beim alten Provider kündigen (mit lettre recommandée AR) sobald man den Wechsel beginnt. Denn sonst denkt der alte Provider, dass da die Konkurrenz Kunden "klauen" will, wenn plötzlich unangekündigt der ADSL-Anschluss umgeklemmt wird. Ich erinnere mich noch an Forenbeiträge bei grenouille.com & Co. wo in Einzelfällen von endlosen Problemen in solchen Situationen berichtet wurde. Aber es kann natürlich sein, dass das heutzutage alles automatisch abläuft. Dennoch würde ich sicherheitshalber schriftlich kündigen, insbesondere um eventuelle Kündigungsfristen einzuhalten (hat Wanadoo nicht immer 12-Monats-Verträge?).

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Steuern / Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 17. Februar 2007, 14:14:13 »
Zitat
183 Tage Regel???
Die 183-Tage-Regelung (Art.13, Abs.4) betrifft meines Wissens allgemein die Besteuerung von Gehältern von Personen die außerhalb der Grenzgebiete leben und/oder sich (zum Arbeiten) über längere Zeit im Nachbarland aufhalten (Bspw. ein Münchner, der sich beruflich in Paris aufhält).

Für die meisten von uns hier ist die "Grenzgängerregelung"  (Art.13, Abs.5) interessant, die sich auf die Bewohner der "grenznahen" Gebiete bezieht, die täglich zum Arbeiten in grenznahe Gebiete des jeweilig anderen Landes pendeln.

Zitat
Wo muss ich denn nun meine Steuern zahlen? Da wo ich wohne (übernachte )oder da wo ich arbeite??
Wenn man in den Grenzgebieten wohnt und arbeitet (und jeden Abend zur Wohnung zurückkehrt), zahlt man im "Wohnland" Steuern.

Zitat
Mein Mann arbeitet in Saarburg(F) und wir möchten in Deutschland (Kleinbli) leben
müsste er als Franzose seine Steuern dann in Deutschland zahlen??????
Ja. Es sei denn er arbeitet in Frankreich beim öffentlichen Dienst oder verbringt mehr als 45 Tage und Nächte in Frankreich.

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Sonstiges / Während der Rentenzeit zum deutschen Arzt
« am: 12. Februar 2007, 23:10:02 »
Eigene Erfahrungen habe ich dazu leider nicht (bis ich in Rente gehen könnte ist die bestimmt abgeschafft ;-), aber zumindest eine kleine Textstelle konnte ich auftreiben.

Aus dem "Ratgeber für Grenzgänger" der Arbeitskammer des Saarlandes (übrigens sehr lesenswert für alle Grenzgänger), S.15f:

Zitat
Der Grenzgänger selbst hat die Möglichkeit sowohl im Wohn- als auch im
Beschäftigungsland Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mitversicherte Familienangehörige
müssen in der Regel im Wohnland Leistungen nach den
Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze
in der Kranken-und Pflegeversicherung 3.937,50 €/Monat
Versicherungspflichtgrenze für PKV-Mitglieder
zum 31. Dezember 2002 3.562,50 €/Monat
dort geltenden Bestimmungen in Anspruch nehmen. Leistungen aus dem
Beschäftigungsland müssen vorher beim zuständigen Träger beantragt
werden. Dies gilt auch für aus dem Berufsleben ausgeschiedene Grenzgänger
(Rentner, Arbeitslose). Hier entscheidet die Wohnort-Krankenkasse,
ob sie Leistungen im Beschäftigungsstaat übernimmt.

Hierbei ist allerdings zu unterscheiden, ob die Rentner weiterhin noch Mitglied
der deutschen Krankenkasse – Verbindungsstelle Ausland sind (z. B.
durch den Bezug einer rein deutschen Rente) oder ob sie als Rentner Mitglied
der Wohnortkrankenkasse sind, weil sie sowohl vom Beschäftigungsland
als auch aus dem Wohnland eine Rente beziehen.

Erstere behalten ihre deutsche KV-Versichertenkarte und können weiterhin
Sachleistungen uneingeschränkt in Deutschland erhalten, aber auch Leistungen
im Wohnland über das Formular E 121. Die zweite Gruppe kann mit
Ausstellung des Formulars E 112 der Wohnortkrankenkasse auch ambulante
Gesundheitsleistungen im ehemaligen Beschäftigungsland erhalten.


Hinweis: Am 13. Mai 2003 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-385/99)
entschieden, dass ambulante Gesundheitsleistungen von jedem EU-Bürger
frei in jedem EU-Land in Anspruch genommen werden können, und dass
eine Pflicht der jeweiligen nationalen Sozialversicherung besteht, dem Bürger
die dafür entstandenen Kosten in der Höhe zu erstatten, wie sie für
gleiche Leistungen im jeweiligen Staat des Bürgers zu bezahlen gewesen
wären. Wenden Sie sich aber auf jeden Fall vorher an Ihre zuständige Krankenkasse.
Sascha.

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Sonstiges / Mit Kindergartenkindern ins Elsass ziehen?
« am: 31. Januar 2007, 19:46:05 »
Nebenbei bemerkt: Seit ca. 2003 will der Stadtverband Saarbrücken Geld für Kinder, die in Frankreich leben und im Saarland zur Schule gehen. Ausgenommen sind das Deutsch-Franz.-Gymnasium und Kinder von Eltern, die in Deutschland Steuern zahlen. Pro Schuljahr kostet es 610 Euro für Realschüler, 464 Euro für Gymnasiasten, 679 Euro für Gesamtschüler. Realschulen und Gesamtschulen seien teurer, weil diese Schulformen u.a. "mehr Räume" für Gruppenarbeit benötigten. So stands im Mai mal in der Saarbrücker Zeitung.

Für KIGAs dürften wohl ähnliche Regelungen gelten.

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Steuern / NEUKAUF Auto in Deutschland..
« am: 27. Januar 2007, 19:01:13 »
Das hier ist mein (eventuell überholter) Info-Stand: Da das Auto so steuerrechtlich noch als Neuwagen gilt (weniger als 6Tkm oder jünger als 6 Monate), muss man die Mehrwertsteuer/TVA in dem Land zahlen, in dem das Fahrzeug zukünftig eingesetzt wird. Im Fall einer Überführung nach Frankreich kauft man also das Auto zum Nettopreis beim Händler in Deutschland (oder sonstwo in Europa) und muss dann  beim franz. Finanzamt die 19,6% TVA entrichten.

Abgesehen von der üblichen Kfz-Versicherung, Carte Grise, etc. dürften meines Wissens aber keine weiteren Steuern/Gebühren anfallen. Kfz-Steuer gibt's in F ja nicht mehr.

http://www.euroinfo-kehl.com/d/clearingstelle/Autokauf_in_Europa.pdf
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2795.xhtml

Sascha.

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Wohnen / Nachbarschaftsrecht
« am: 24. Januar 2007, 20:43:52 »
Zitat von: blueocean
es hat also nichts damit zu tun, ob die hecken schon da waren, wenn man das haus gekauft hat?
Dazu kann ich leider nix sagen, so gut kenne ich mich damit auch nicht aus - das hat wohl auch mehr damit zu tun, welche Gewohnheitsrechte man überhaupt als Käufer einer Immobile "erbt". Ich hatte mich nur selbst mal vor einiger Zeit darüber informiert, wie weit Bäume und Hecken von der Grundstücksgrenze entfernt stehen müssen -- sofern es eben nicht "haies mitoyennes" sind, die als eine Art Grenz-"mauer" im Einvernehmen gepflanzt werden. Vielleicht war das ja mal so eine Grenzhecke und der Nachbar hat lediglich den Teil auf seinem Grundstück entfernt  (darf er) und stattdessen einen Zaun gesetzt? Dann darf die Hecke nämlich eventuell bleiben.  

Vielleicht gibt ja die entsprechende Sektion "Voisinage, mitoyenneté" von service-public.fr dazu einige Infos, die beschäftigt sich wohl etwas allgemeiner mit dem Thema Nachbarschaftsrecht.


Gruss,
   Sascha.

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Wohnen / Nachbarschaftsrecht
« am: 23. Januar 2007, 19:16:07 »
Laut Artikel 672 des "Code civil": Bis zu einer Höhe von 2m müssen Pflanzen mindestens 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Ab 2m Höhe müssen sie dann auch 2m von der Grenze entfernt sein. Es kann aber regionale Unterschiede geben, die kann man auf der jeweiligen Mairie erfragen.

Außerdem gibt es Sonderregelungen bei Straßen, sowie bei "gemeinschaftlichen Hecken" ("haies mitoyennes", code civil art. 666ff.)
ausführlicher hier: http://nature.jardin.free.fr/nmauric_plantation_reglementation.htm


Gruss,
Sascha.

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Sonstiges / DVB-T in Frankreich
« am: 14. Januar 2007, 19:19:15 »
In Frankreich läuft das unter der Bezeichnung "TNT" (Télévision Numérique Terrestre), http://www.tdf.fr/faq-tnt/

Etwa 60% der Bevölkerung kann DVB-T schon nutzen, das Programmangebot ist soweit ich weiß etwas umfangreicher als in Deutschland. So sind auch Bouquets der beiden PayTV-Anbieter Canal+ und TPS (seit Neuestem wohl ein gemeinsames Unternehmen) empfangbar.

Hier bei uns im Grenzgebiet sieht die Sache noch etwas dürftig aus, insbesondere im Dreiländereck Saar-Lor-Lux. Da sich die Funkwellen logischerweise nicht sonderlich von Landesgrenzen beeindrucken lassen, müssen vor dem Start solcher Angebote einige multilaterale Abstimmungen bzgl. der Frequenzverteilung getroffen werden. Das ist auch einer der Gründe, warum es im Saarland noch kein DVB-T-Angebot gibt (wohl frühestens 2008). Im südlichen Luxemburg muss wohl schon ein Sender seit längerer Zeit im Testbetrieb sein, auch in Metz wird bereits getestet (neben DVB-T übrigens auch DVB-H).

Vor ein paar Wochen wurde für die Region Forbach und Metz ein ungefährer Starttermin für DVB-T genannt: Oktober 2007. Ob's auch dann kommt, bleibt allerdings abzuwarten...

Ich habe mich zwar noch nicht ausführlicher damit beschäftigt, aber ich denke mal, dass dank des international akzeptierten DVB-T-Standards auch Empfänger-Hardware aus Deutschland in Frankreich genutzt werden kann und umgekehrt.

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