Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Thomas

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Hallo,

wir müssen leider unser Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte (5 Zi, Kü, Bad, WC) in Stiring-Wendel verkaufen. Wenn jemand von euch Interesse hat, kann er gerne mit mir Kontakt aufnehmen.
Hier ein paar Daten:

Wohnfläche: 130 m2
Grundstück:  430 m2
Heizung: Ölzentralheizung

Sehr ruhige Wohnlage, aber trotzdem nur ein paar Minuten von Saarbrücken entfernt. Das Haus ist sehr gepflegt und es stehen keine weiteren Renovierungsarbeiten an.
VB: 166 TEUR

Viele Grüße

Thomas



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Steuern / Re: Steuernachzahlung!
« am: 28. September 2010, 18:40:37 »
Guten Abend maison,

vielleicht wäre es sinnvoll, wenn nur diejenigen antworten, die wirklich was zu einem Problem sagen können. Ich weiß, ich mache das jetzt auch nicht. Aber mir geht es so langsam auf den Keks, das hier immer irgendwelche Besserwisser blöde Kommentare von sich lassen.
Tut mir leid, dass ich das jetzt an Dir auslasse.

Gruß
Thomas

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Rund um's Kind / Re: handicap-kind soll in D weiterbeschult werden
« am: 25. September 2010, 18:53:45 »
Hallo,

wäre es eventuell sinnvoll Dein Kind in Deutschland z.B. bei Verwandten anzumelden? Wenn Dein Kind Wohnsitz in Deutschland hat, wäre ja wieder das deutsche Sozialamt zuständig. Ihr als Eltern würdet weiter in Frankreich angemeldet sein. An der Vormundschaft würde sich dann ja auch nichts ändern.

Gruß

Thomas

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Sonstiges / Re: wenn das baby da ist?
« am: 16. November 2007, 21:05:40 »
Hallo locosnight,

wir sind im Juli auch Eltern geworden. Wir arbeiten beide auch in D. Kindergeld beziehen wir von der Familienkasse in Saarbrücken. Als wir das Kindergeld beantragten, mussten wir dem Antrag noch eine Bescheinigung (Formular bekamen wir von der Familienkasse in D zugeschickt) von unserer Marie beilegen, dass wir auch in Frankreich wohnen.
Elterngeld bekommen wir aus dem deutschen Sozialversicherungssystem, schließlich müssen wir dort ja auch einzahlen. Der Antrag für das Elterngeld ist ziemlich aufgebläht und man benötigt einige Zeit, um ihn auszufüllen. Außerdem dauert es eine Weile, bis er bearbeitet wird. Wir haben heute unseren Bescheid bekommen (nach 4 Monaten!).
Beim Elterngeld dürft Ihr aber nich von 67% von Euerem jetzigen Nettogehalt ausgehen. Geht eher von einem Nettogehalt aus, das Ihr in Deutschland bekommen würdet. Das berechnete Nettoeinkommen beim Elterngeld ist nicht identisch mit dem steuerrechtlichen Nettoeinkommen, also wieder mal ziemlich verwirrend.
Auch müsst Ihr wissen, dass Elterngeld eigentlich nicht 12 Monate ausgezahlt wird. In den Zeitraum, in denen Ihr Mutterschaftsgeld bezieht, bekommt Ihr kein Elterngeld. Unser Sohn wog bei der Geburt weniger als 2500 gr. und zählte somit als Frühgeburt. Wir bekamen dann ca. 3,5 Monate Mutterschaftsgeld und bekommen jetzt 8,5 Monate Elterngeld.
Wenn Ihr euer Kind in euerer Krankenkasse mitversichern wollt, müsst Ihr euer Baby auch bei der L'Assurance Maladie in Frankreich "bekannt geben". Geht aber dort auf dem Amt Ruck Zuck. Ihr benötigt lediglich die (europäische) Geburtsurkunde und einen RIB.
Aber macht Euch jetzt mal nicht zu viel Gedanken über die nervigen Behördengänge. Im Moment könnt Ihr da ja eh noch nichts tun.
Als nächstes steht erst mal die Beantragung des Mutterschaftsgeldes an. Dies muss ziemlich geanau 6 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin erfolgen. Dazu benötigt man ein Attest von der Frauenäztin, das man dann bei der Krankenkasse abgibt.
Nach der Geburt müsst Ihr euer Kind in dem Ort anmelden, wo Ihr entbindet. Kann man oft im Krankenhaus schon machen. Danach solltet Ihr euer Kind auch noch in euerem französischem Wohnort bekannt geben.
Danach kommt der andere "Kram".
Habt Ihr noch weitere Fragen, könnt Ihr euch gerne an uns wenden, wir machen ja alles ca. 7 Monate vor euch.

Wünsche Euch alles Gute


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Sonstiges / Krabbelgruppe in Grenzgängergebiet
« am: 29. Oktober 2007, 21:34:55 »
Hallo,

wir haben einen vier Monate alten Sohn. Weiß jemand, ob es im Grenzgängergebiet Saarbrücken/Forbach/Völklingen irgendwelche deutsch-französische Krabbelgruppen gibt?

Viele Grüße :eijoo:

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Sonstiges / Kindergeldantrag
« am: 23. Juli 2007, 17:23:55 »
Hallo liebe Grenzgänger,

wir haben vor kurzem Nachwuchs erhalten und sind jetzt dabei die ganzen Formalitäten abzuwickeln.
Dazu gehört u.a. auch die Beantragung des Kindergeldes. Die Familienkasse in Saarbrücken hat uns mitgeteilt, dass sie von uns noch eine Löschungsbescheinigung der CAF benötigen. Unsere zuständige CAF befindet sich in Forbach. Aber weis jemand von euch wie der französische Begriff dafür lautet bzw. was es damit auf sich hat, hat jemand damit auch schon Erfahrungen gesammelt?
Wir arbeiten beide in Deutschland und sind demnach auch in Deutschland sozialversichert.

Für euere Hilfe wären wir sehr dankbar.

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Steuern / Fragen zum Grenzgängertum
« am: 01. Juni 2007, 17:19:01 »
Hallo pogo,

zu Nr.2, Elterngeld:

Natürlich gibt es Elterngeld, schließlich bezahlst Du auch ins deutsche Sozialversicherungssystem. Wir werden demnächst nämlich auch Elterngeld beziehen :-)

siehe auch http://www.lsgv.saarland.de/medien/download/Elterngeldmerkblatt_01-2007.pdf auf Seite 2, unter 5. im 3. Absatz.

Gruß

Fossibär

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Behörden / Abmeldung französischer PKW
« am: 15. Januar 2007, 21:40:41 »
Hi,
als ich mein Auto bei der Sous-Prefecture "abmelden" wollte, haben die mich dort überhaupt nicht verstanden. In Frankreich behält jedes Fahrzeug seine KFZ-Nr. für sein ganzes "Leben".
Wenn Du Dein Auto verkaufen willst, musst Du bei der Sous-Prefecture ein Formular ausfüllen, in dem u.a. auch der Käufer des Fahrzeugs dokumentiert wird (er muss auch unterschreiben). Diese Formular gibst Du wieder bei der Sous-Prefecture ab. Danach kannst Du mit einem Durchschlag des Formulars zu Deiner Versicherung gehen und sie kündigen.
Die Carte Gris will die Sous-Prefecture auch nicht. Wenn Du Dein Auto an eine Privatperson verkaufst, musst Du auf der Carte Grise den neuen Besitzer eintragen (schau mal auf Deine Carte Grise, habe da vorher auch nicht darauf geachtet). Der Käufer kann mit dieser Carte Grise bis zu 30 Tage den entsprechenden PKW fahren. Spätestens am 30. Tag muss er aber selbst noch auf der Sous-Prefecture erscheinen um das Auto auf sich anzumelden. Bei einem professionellen Automobilhändler erübrigt sich die Eintragung auf der Carte Grise.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß

Fossi

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Behörden / Abmeldung französischer PKW
« am: 02. Januar 2007, 13:27:08 »
Hallo,

ich will meinen in Frankreich zugelassenen PKW abmelden. Mir wurde erzählt, dass ich ich mein Auto am Tag der Abmeldung (bis 24.00 Uhr) benutzen darf. Stimmt das? Kann mir das schlecht vorstellen, in Deutschland darf man das ja auch nicht.

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Steuern / Grundfreibetrag 2006 in frankreich
« am: 08. Dezember 2006, 13:01:35 »
Hallo Michael,

ich würde mir an Deiner Stelle die komplette Prämie für dieses Jahr noch ausbezahlen lassen. Den genauen Grundfreibetrag weiß ich zwar nicht, aber unter 15.000 € Brutto bezahltst Du für dieses Jahr schon mal keine Steuern mehr.

Gruß

Thomas

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Sonstiges / Schwangerschaft
« am: 22. November 2006, 10:36:31 »
Zitat von: Bademeister
Glückwunsch auch von mir.... Unser Sohn hat das Licht in Deutschland erblickt. War alles völlig unproblematisch... Nach der Geburt sind wir bei der Gemeinde vorbei und haben die deutsche Geburtsurkunde vorglegt.... das war´s dann auch schon... Habt Ihr bestimmte Fragen ?
Danke für die Glückwünsche, hoffentlich geht bei uns auch alles gut. Wir haben auf jeden Fall vor unser Kind in Deutschland zu bekommen. Unsere französischen Sprachkenntnisse sind halt noch nicht viel besser geworden. Die Fragen die mich zu den Behördengängen beschäftigen sind: Müssen wir schon vorab bei der deutschen Familienkasse/Krankenkasse oder bei der französischen Familienbeihilfekasse (Caisse d'allocation familiales CAF) bzw. bei der franz. Ortskrankenkasse (Caisse primaire d'assurance maladie CPAM) irgendwelche Anträge stellen? Nach meiner Info bekommt man die Leistungen von dem Land in dem man auch arbeitet, in unserem Fall Deutschland. Sind aber die Leistungen im Wohnland höher, als in dem Land wo man arbeitet, müssen Ausgleichzahlungen erfoglen, der Grenzgänger darf nicht benachteiligt werden. Ich weiß zum Beispiel, dass es in Frankreich einen Vaterschaftsurlaub (bei Geburt des Kindes) von 11 Tagen gibt. Hätte ich darauf dann auch Anspruch?

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Sonstiges / Schwangerschaft
« am: 20. November 2006, 10:04:32 »
Hallo,

meine Frau und ich sind vor ca. einem Jahr vom Saarland nach Stiring-Wendel gezogen. Wir arbeiten beide in Deutschland.
Ab heute haben wir auch die endgültige Gewissheit, dass meine Frau schwanger ist. Meine Frage an euch ist, weiß jemand, was man als Grenzgänger beachten muss (Krankenkasse oder sonstige Behörden informieren)? Wie sieht es später mit den Modalitäten aus, wenn das Kind mal da sein sollte?

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