Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Momo

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Hallo,

meine Zulassung kam heute, exakt 4 Wochen nach Antragstellung. Wichtig an der Stelle: Ich hatte und habe keinen France Connect Zugang! Allerdings hatte ich in einer Autowerkstatt ein WW Kennzeichen geholt (da wird ja Führerschein und Ausweis mit an die Behörde geschickt). Ob das einen Einfluss hatte weiß ich aber nicht.

@Welferdinger den Zeitungsartikel hatte ich gelesen, ich war aber auf der Suche nach etwas verbindlicherem  ;)

Zitat
bekomme ich diese WW-Nummer auch ohne vorhandenen französischen TÜV?
Nein, da wird nach dem Tüv geschaut. Deutsches Kurzkennzeichen, deutscher Tüv und grüne Versicherungskarte, ich halte das Risiko mit Kurzkennzeichen an der Weiterfahrt gehindert zu werden für vertretbar.

Zitat
Und ist es nun geklärt, daß man in Deutschland fahren darf mit dieser WW-Nummer?

In den letzten Wochen fielen mir massiv (tägl. 4-5 Stück) WW Kennzeichen in Deutschland auf. In der Grenzregion ist das vielleicht auch bei der Polizei mittlerweile bekannt. Weiter nach Deutschland hinein würde ich mich damit nicht trauen.

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Zu der Anerkennung von WW Kennzeichen in Deutschland: Ich habe mich mit diesem "Problem" an die Rechtsabteilung des ADAC gewandt und erhielt heute folgende Antwort:

"Eine Übersetzung der französischen Gesetzestexte ist uns leider nicht möglich. Soweit wir diese dennoch verstehen und interpretieren können, gehen wir davon aus, dass Fahrzeuge welche mit dem beschriebenen (provisorischen) Kennzeichen ausgestatten sind, in Deutschland nicht anerkannt werden müssten. Nach den Ausführungen im Gesetzestext werden Fahrzeuge dann mit diesen Kennzeichen ausgerüstet, wenn das Zulassungsverfahren noch läuft bzw. noch geprüft wird. Sie sind noch nicht ordnungsgemäß zugelassen. Daher dürfte es an einer Verpflichtung zur Anerkennung in Deutschland fehlen.
 
Bestimmungsgemäß sind die genannten Kennzeichen zudem für den Export des Fahrzeugs und nicht für regelmäßige Fahrten gedacht.
 
Bitte wenden Sie sich zur abschließenden Klärung an die zuständigen deutschen Behörden und klären Sie ab, ob diese die genannten französischen provisorischen Kennzeichen gegebenenfalls anerkennen würden."

An die "deutschen Behörden" in meinem Fall einfach bei der Polizei habe ich mich gewandt, da bekam ich nur (ehrlicherweise) ein "keine Ahnung" zur Antwort. Es bleibt einfach ein Mysterium  :anixwissen:

Der Adac interpretiert das WW Kennzeichen als Exportkennzeichen was es ja nie war (der Franzose hatte sowas bis dato ja nicht) und jetzt ist es ja auch nur ein Ersatz für die endgültige Immatrikulation. 

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Zitat
Ich bin mit meinen Unterlagen zu einer hiesigen "garage" gegangen und habe mir "WW"-Kennzeichen machen lassen. Dort wurde dann auch die Zulassung beantragt (07.01.2018).

Du konntest in der Garage die richtige Zulassung für ein importiertes Fahrzeug beantragen? Mir wurde gesagt das geht bei Importfahrzeugen nur online. Das Carte grise Café ist leider ne Ecke von hier, aber ich warte schon die ganze Woche auf den Postboten für die Identité Numerique und mir geht langsam die Geduld aus. 

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Zitat
Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Sie müssen nicht akzeptiert werden, es gibt aber eine Anerkennungspflicht . Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz.
Mal ganz davon abgesehen, dass die grüne Versicherungskarte, die in der ganzen EU gilt ja auch problemlos zu erhalten ist.
Ausfuhrkennzeichen werden dann zwingend notwendig, wenn es raus aus der EU geht, dann macht auch die lange Gültigkeitsdauer Sinn. Die sind ja keineswegs dafür gedacht täglich zur Arbeit und wieder Heim zu pendeln.
 


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Das Arrêté ist eigentlich sehr deutlich. Es hebt die nationale Beschränkung auf und schafft damit eine grundlegende Voraussetzung zum fahren im Ausland.
Auf dem "Certificat provisoire d'immatriculation WW" steht in der zweiten Zeile "autorise pendant sa periode de validité la circulation du véhicule (Article R.322-3 du code de la route)"
Im entsprechenden Artikel (in der version 2009) steht weiter: "Les conditions d'attribution et de durée d'utilisation de ces titres provisoires de circulation sont définies par arrêté du ministre chargé des transports pris après avis du ministre de l'intérieur" womit wir bei genau diesem Arrêté wären.

Also steht dem sogesehen nur die deutsche Straßenverkehrsordnung ggf. im Weg. Da wurde ich hier (http://www.buzer.de/s1.htm?a=20&g=FZV) wie folgt fündig:
"(2) 1In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. 2Die Zulassungsbescheinigung muss mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr erforderlichen Angaben enthalten."
Also muss die Zulassung von der ausländischen Stelle her gültig sein, was sie ja jetzt theoretisch ist. Interessant wäre an dieser Stelle das in Absatz 1 erwähnte Verkehrsblatt. Das kann man sich aber leider nicht so ohne weiteres ansehen.

Ich bleibe aber auf jeden Fall an der Sache dran und werde mich auf deutscher Seite weiter informieren. 


Zitat
Es gibt in D ein Gesetz das zwingend ein Ausfuhrkennzeichen vorschreibt.

Sowohl die Anfrage auf dem Landratsamt Aschaffenburg, als auch eine Anfrage im Bürgeramt Saarbrücken ergab, dass das Fahren mit deutschem Kurzzeitkennzeichen in Frankreich erlaubt ist. Wichtige Voraussetzung ist aber die grüne Versicherungskarte. Den entsprechenden Gesetzestext konnte ich aber trotz ausführlicher Suche auch nicht finden.
Ich bin mit Kurzzeitkennzeichen in Frankreich auch gerade letzten Samstag und Sonntag zwei mal Problemlos durch die Polizeikontrolle gekommen. Wurde nicht einmal rausgewunken.  :anixwissen:

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