Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Stefan31470

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Hallo zusammen,
ich lebe seit vielen Jahren in Frankreich und bin bisher prima mit meinem in D ausgestellten EU-Führerschein zurechtgekommen. Gestern nun wurde ich herausgewunken wegen überhöhter Geschwindigkeit, es drohen bis zu zwei Punkte. Die Polizisten meinten, ich müsse jetzt auf die Vorladung auf die Präfektur warten und dort meinen deutschen Führerschein in einen französischen umtauschen. So weit die Position, die man auch auf der Seite der französischen Botschaft in Deutschland nachlesen kann. Das Bußgeld werde ich umgehend bezahlen, aber...

... kann man mich wirklich zwingen einen deutschen EU Führerschein in einen französischen umzutauschen, nur, damit man mir Punkte verpassen kann ? Klar ist, dass die Franzosen das wollen, ich verstehe es sogar. Aber aufgrund welcher Rechtsgrundlage denn ? Auch die französische Botschaft gibt keine Norm an. Ich kenne nur die mit Anlagen ellenlange "Directive 2006/126/CE du Prlement européen et du Conseil du 20 décembre 2006 relative au permis de de conduire". Und die befasst sich in Artikel 11 Abs. 2. tatsächlich mit dem zwangsweisen Umtausch (hier zur allgemeinen Verständlichkeit der offizielle deutsche Text):

"2.   Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen."

Aber sorry, einmal davon abgesehen, dass es sich nicht um ein Delikt handelt, das den völligen oder zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat, geht es bei zwei lächerlichen Punkten eben nicht un eine Einschränkung oder Aussetzung der Fahrerlaubnis. Mit anderen Worten: Ich sehe keinerlei Grundlage, auf deren Basis man mich zum Umtausch meiner EU-Fahrerlaubnis zwingen könnte.

So weit so theoretisch, so weit so gut. Nur: Wie verhalte ich mich jetzt ? In Deutschland wüßte ich das, aber nicht in Frankreich. Ich gehe also zur Präfektur, lege die EU-Direktive - natürlich in französischer Sprache  =D - vor und sage, dass ich nicht daran denke, einen französischen Führerschein zu beantragen. Bon. Was immer die dann auch machen, ich erhalte eine (Zwangs-)Maßnahme, gegen die ich dann vor Gericht ziehe oder was ? Hat jemand konkrete Erfahrungen oder kennt einen Prozess, dem man zu folgen hat ? Jeder Tipp wäre hilfreich, und vielleicht hilft dieser Thread ja auch einmal anderen in ähnlicher Situation. Ich jedenfalls will meine Erfahrungen gern teilen, sofern meine Frage hier auf ein wenig Resonanz stößt.

Gruß
Stefan

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