Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - rowi

Seiten: 1
1
Hallo Limani,

vielen Dank von meiner Seite für dein Bemühen bei der BaFin.
Bitte halte uns auf dem Laufenden, sobald du eine Antwort bekommst. Mein Widerspruch ging heute mit der Post an die DKV. Auch meine Antwort von der DKV werde ich hier veröffentlichen.
@rowi:
sind die 138,26 Euro für dich allein, oder ist die Familie mitversichert?
Ansonsten würde ich dir raten einen Tarifwechsel vorzunehmen.

Ich zahle inzwischen bei der DKV  10.400€/Jahr KV-Beitrag für mich ganz alleine. Dabei werden mir noch nicht einmal alle Kosten ersetzt: Selbstbeteiligung in Höhe von 20% für amublante Leistungen. Der Aufschlag von 138,26€/Monat ist der o.g. Jahresprämie enthalten.
Zur sogenannten "Versicherungssteuer" habe ich Beschwerde beim Ombudsmann der DKV in Berlin eingelegt und die BaFin habe ich um Prüfung der Rechtsmässigkeit gebeten. Das ist unterwegs, Antworten liegen nicht vor.

Ich befüchte, als Ruheständler in Frankreich kommt man aus dieser Falle nicht mehr raus. Natürlich kann ich einen Tarifwechsel vornehmen, der dann aber auch Leistungskürzungen zur Folge hat. Mit der gesetzlichen KV wäre ich besser gefahren.

2
Wir sind alle entrüstet. In erster Linie habe ich es mit meiner DKV-KV zu tun und deshalb habe ich ihr nachfolgenden Brief geschrieben. In der Tat, die Beitragserhöhung ist nicht sauber begründet. Vieles geht durcheinander. Ich habe der Erhebung widersprochen.
Je nach Antwort der DKV finde ich den Vorschlag gut, sich an die Aufsichtsbehörde BaFin zu wenden.

- Ihr Schr. v. 05. August 2015
- Ihr Schr. v. 17. Dezember 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.g. Schreiben avisieren Sie mir eine Beitrags-Erhöhung.
mit Schr. v. August berufen Sie sich auf eine KV-Steuer laut EuGH-Urteil vom 21.03.2013.
Im Betreff vom Dezember beziehen Sie sich auf die Erhebung dieser KV-Steuer.
Dagegen im Text Ihres Schreibens teilen Sie mit, dass die KV nicht mehr der Steuer von 14% unterliegt. Dementsprechend wird unter „aktualisierte Steuer- und Abgabesätze“ diese nicht mehr ausgewiesen.
Stattdessen erheben Sie nun eine Abgabe an „den allgemeinen medizinischen Versicherungsfonds“:   Bisher 6,27% zuzüglich 14%; jetzt neu 20,27%;

In der bisherigen DKV-Rechnungsstellung ist mir ein Prämien-Aufschlag für einen „allgemeinen medizinischen Versicherungsfonds“ nicht ausgewiesen worden.
Wer ist das überhaupt, wer berechtigt ihn Forderungen zu stellen und welche Leistungen stehen mir daraus zu?
Sollte es sich dabei um eine französische Organisation handeln, bitte ich Sie mir den
französischen Namen, Sitz der Organisation und die für die Erhebung autorisierende Stelle zu benennen.
Ich weise darauf hin, dass ich in Frankreich bereits zur Entrichtung einer „Contribution Social“ herangezogen werde, ohne dafür einen Anspruch auf Leistung zu haben.!?-

Darf ich Sie bitten Versicherungs-Steuer und Abgaben nicht in einem einzigen Absatz Ihres Schreibens miteinander zu vermischen. Eine Prämienerhöhung, um monatlich gleich 138,26€
bedarf einer sorgfältigeren, nachprüfbaren Begründung.
Bis dahin widerspreche ich der Erhebung dieser Abgabe.



3
Hallo zusammen. Ich bin bereits seit langem (Grenzgänger seit 2009) stiller Mitleser, muss mich jetzt jedoch mal dringend zu einem Thema äussern:

Mit Urteil vom 21.02.2013 C-243/11 hat der EUGH entschieden, dass die Versicherungssteuer in dem Land zu entrichten ist, wo der Versicherungsnehmer seinen ständigen Aufenthaltsort also Wohnsitz hat und nicht in welchem Land die Versicherung abgeschlossen worden ist. Geurteilt wurde damals über eine Lebensversicherung im Hinblick auf die Länderübergreifende Wettbewerbssituation in Europa.

Problem: Die Versicherungssteuer auf Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland beträgt 0 %.
Die Versicherungssteuer auf diese Versicherungen in Frankreich betragen 14 %.

Nun hat mich meine private Krankenversicherung angeschrieben und mir den o.g. Sachverhalt mitgeteilt. Es steht zwar in diesem Schreiben, dass die ganze Sache noch geprüft wird, es ist aber zu erwarten, dass ich künftig zusätzlich 14% französische Versicherungssteuer auf meine private Krankenversicherung u. Pflegeversicherung bezahlen darf. Und das ganze auch noch rückwirkend seit dem 01.01.2013!!!
Ich erwarte das weitere Schreiben von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ebenfalls eingehen werde....

Hat irgendjemand in dieser Sache bereits Erfahrungen gesammelt oder irgendwelche weitergehende Informationen? Ich kann leider in der Internetsuche nichts hierüber finden. Irgendwelche Institutionen müssen die Auslegung des o.g. Urteils in Europa ja miteinander abstimmen.
Meine Krankenversicherung konnte(wollte) mir keine weiteren Informationen zukommen lassen. Auch wollte man mich nicht mit der Rechtsabteilung verbinden

In dieser Sache könnte ich an die Decke gehen, weil ich mich als Grenzgänger ungleich behandelt und diskriminiert fühle:
- Ich gehe eine sozialversicherungspflichtigen Arbeit in Deutschland nach, muss mich also in Deutschland sowohl kranken- als auch pflege- und rentenversichern, aber die Steuern soll ich nun in Frankreich abführen. Für mich ist das dahingehend diskriminierend, da ich keine Wahlfreiheit habe, ob ich diese Versicherungen ich Frankreich abschließe
- Nach meinen Informationen sind die gesetzlichen Versicherungen von der Versicherungssteuer nicht erfasst, was wiederum eine Ungleichbehandlung zu allen Privatversicherten ist.

Ich habe mich in der Sache bereits an alle möglichen Stellen in der EU gewannt, aber bisher keine vernünftige Antwort bekommen oder mir wurde nur mitgeteilt das sie nicht für zuständig sind.

Für jeden Tipp, jeden Hinweis oder Information wäre ich sehr dankbar.

4
Hallo zusammen. Ich bin bereits seit langem (Grenzgänger seit 2009) stiller Mitleser, muss mich jetzt jedoch mal dringend zu einem Thema äussern:

Mit Urteil vom 21.02.2013 C-243/11 hat der EUGH entschieden, dass die Versicherungssteuer in dem Land zu entrichten ist, wo der Versicherungsnehmer seinen ständigen Aufenthaltsort also Wohnsitz hat und nicht in welchem Land die Versicherung abgeschlossen worden ist. Geurteilt wurde damals über eine Lebensversicherung im Hinblick auf die Länderübergreifende Wettbewerbssituation in Europa.

Problem: Die Versicherungssteuer auf Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland beträgt 0 %.
Die Versicherungssteuer auf diese Versicherungen in Frankreich betragen 14 %.

Nun hat mich meine private Krankenversicherung angeschrieben und mir den o.g. Sachverhalt mitgeteilt. Es steht zwar in diesem Schreiben, dass die ganze Sache noch geprüft wird, es ist aber zu erwarten, dass ich künftig zusätzlich 14% französische Versicherungssteuer auf meine private Krankenversicherung u. Pflegeversicherung bezahlen darf. Und das ganze auch noch rückwirkend seit dem 01.01.2013!!!
Ich erwarte das weitere Schreiben von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ebenfalls eingehen werde....

Hat irgendjemand in dieser Sache bereits Erfahrungen gesammelt oder irgendwelche weitergehende Informationen? Ich kann leider in der Internetsuche nichts hierüber finden. Irgendwelche Institutionen müssen die Auslegung des o.g. Urteils in Europa ja miteinander abstimmen.
Meine Krankenversicherung konnte(wollte) mir keine weiteren Informationen zukommen lassen. Auch wollte man mich nicht mit der Rechtsabteilung verbinden

In dieser Sache könnte ich an die Decke gehen, weil ich mich als Grenzgänger ungleich behandelt und diskriminiert fühle:
- Ich gehe eine sozialversicherungspflichtigen Arbeit in Deutschland nach, muss mich also in Deutschland sowohl kranken- als auch pflege- und rentenversichern, aber die Steuern soll ich nun in Frankreich abführen. Für mich ist das dahingehend diskriminierend, da ich keine Wahlfreiheit habe, ob ich diese Versicherungen ich Frankreich abschließe
- Nach meinen Informationen sind die gesetzlichen Versicherungen von der Versicherungssteuer nicht erfasst, was wiederum eine Ungleichbehandlung zu allen Privatversicherten ist.

Ich habe mich in der Sache bereits an alle möglichen Stellen in der EU gewannt, aber bisher keine vernünftige Antwort bekommen oder mir wurde nur mitgeteilt das sie nicht für zuständig sind.

Für jeden Tipp, jeden Hinweis oder Information wäre ich sehr dankbar.

Seiten: 1