Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - AlexSap

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Hallo Liebes Forum,
ich bin relativ neu hier im Forum und hoffe das mir vielleicht mit meinem Anliegen kurzfristig geholfen werden kann.
Wir sind im März 2018 innerhalb unserer Region von einem Ort in den Nachbarort umgezogen. Da der Umzug recht aufwändig war, haben wir hierfür ein Französisches Unternehmen beauftragt, welche den Umzug für uns durchgeführt hat. Der Chef der Firma sagte, dass ich die Rechnung in meiner Steuererklärung absetzen kann.

Ich bin mir jetzt nur nicht sicher unter welchem Punkt ich das in der Erklärung angeben kann.
Ist das in dem Bereich "7DB"? Viellleicht weiß es ja einer, ohne das ich gleich nen Steuerberater konsultieren muss.

Danke schon mal für Eure Unterstützung!

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Steuern / Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« am: 01. September 2015, 16:36:54 »
Vielen Dank erstmal an Euch für die weiteren Infos, werde mir das mal mit meiner Frau zusammen in Ruhe anschauen.
Evtl. auch noch zusätzlich unsere Infobest Stelle vor Ort kontaktieren, vielleicht können die einem auch weiterhelfen.

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Steuern / Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« am: 20. August 2015, 08:27:32 »
Moin Ralph,
Danke erstmal für deine schnelle Antwort.
Das mit der 1% Regelung hatte ich meiner Frau auch gesagt, dass ihr AG das dann ja streichen kann und sie Fahrtenbuch führt. Aber ihr AG hat da richtig druck auf sie ausgeübt, sie ist extra deswegen in die Zentrale ihres AGs nach München bestellt worden um einen Änderungsvertrag der Nutzung des PKWs zu unterschreiben.

Ihr AG ist halt der felsenfesten Überzeugung das die da irgendwelche Steuern bezahlen müssten.
Aber ist das dann nicht so das meine Frau dann weil der Standort des PKWs in Frankreich ist, sie selber die 1% auch noch mal im Frankreich versteuern müsste? Bin da absoluter laie und hab im Internet leider auch nicht viel futter dazu gefunden.

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Steuern / Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« am: 19. August 2015, 16:26:46 »
Hallo Forum,
ich bin neu hier und habe mal eine generelle Frage zur Nutzung des Dienstwagens in Frankreich.
Meine Frau arbeitet für einen Deutschen Arbeitnehmer im Aussendienst und hat hierfür einen in Deutschland zugelassenen Dienstwagen, der nach 1% Regelung versteuert wird.

Nun wohnen wir seit dem 01.01. als Grenzgänger im Elsass und ihr Arbeitgeber meinte nun das sie den Dienstwagen nicht in Frankreich abstellen dürfe weil das wohl gehen würde, da müsse ihr AG doppelt Steuern zahlen war meine ich die Aussage. Nun hatte meine Frau zeit bis zum 30.04.2015 in Deutschland (wir wohnen in Volgelsheim) eine Garage zu finden, weil das Auto in D abgestellt werden soll.

Nun pendeln wir seit dem 01.05. jeden morgen mit unserer kleinen die noch zur Krippe nach Freiburg gebracht werden muss, immer nach Breisach zur Garage wo das Auto abgestellt ist, damit Sie von dort aus losfahren kann.

Meine eigentliche Frage ist dahingehend, gibt es tatsächlich so eine Regelung das man den Dienst PKW nicht mit nach Frankreich nehmen darf? Oder kann das jeder AG individuell entscheiden?

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