Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - hoherprotektor

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Rund um's Kind / Elterngeld und franz. Steuer
« am: 15. September 2020, 15:04:22 »
Hallo!

Meine Frau und ich leben beide in Frankreich und arbeiten in Deutschland (Sozialabgaben in D und Steuern in F).
Unser Kind ist im Mai zu Welt gekommen und meine Frau hat 2 Jahre Elternzeit mit Elterngeld+ aus Deutschland.
D.h. Sie bekommt über 2 Jahre das Elterngeld für 1 Jahr, also die Hälfte pro Monat.
Aber jetzt meine Frage: Muss das Elterngeld bzw das deutsche Kindergeld in Frankreich versteuert werden? Bei Kindergeld bin ich mir fast sicher das nicht.
Ich hab lange gesucht aber keine wirkliche Antwort gefunden.

Danke im voraus.

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Steuern / Re: Firmenwagen als Grenzgänger
« am: 08. Januar 2019, 17:21:46 »
Hi,

bin auch gerade in der Situation. Das ganze besteht aus 2 Teilen. Also du musst die höheren Sozialabgragen in Deutschland abführen und die 1% Prozent auf den Brutto- Lohn (ohne Sozialabgaben)  in Frankreich. Die km- Abhängige Teil entfällt in Frankreich. In Frankreich kann auch 1% des Kaufpreises anstatt des Listenpreises verwendet werden.

Bsp.

Bruttoeinkommen
+Anteil 1% Regelung (1)
+Anteil resultierend aus der Strecke (2)
Hieraus werden nun die Sozialabgaben in D berechnet. (Diese liegen natürlich höher also ohne FW)

Anschließend werden (1) und (2) wieder abgezogen.  Nun  musst du für die Französiche Steuerklärung nochmal teil (1)* 12 Monate drauf rechnen ( Teil (2) nicht) und dann wird versteuert.
Du sparst den km Teil in Frankreich, kannst jedoch den Weg nicht mehr absetzen (fres reel).

Gruß
Michael
 

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Steuern / Re: Steuererklärung für meine Frau
« am: 08. Januar 2019, 16:56:01 »
Halo pifolog,

Waren die Fragen doch nicht so wichtig und dringend ?
Oder zeugt es einfach von schlechtem Benehmen, dass bisher kein Beitrag kommt, auf den ich mit „bitte,  gern geschehen“ antworten könnte.


Wo steht das meine Fragen dringend und wichtig sind? War auf Geschäftsreise und habe heute das erste Mal nachgeschaut. Wollte nicht den Anschein erwecken, dass die Thematik sooo dringend ist.

Zitat

Wollt ihr gemeinsam erklären, geht das auch online. Ganz am Anfang deiner Erklärung signalisiert  du eine Änderung des Familienstandes.
Danach kannst du die neue Ehegattin hinzufügen, auch ohne eigene Steuernummer.


Ist leider nicht richtig. Man muss unter diesem Punkt die numéro ficale des Ehegattens (existiert noch nicht) eintragen.  Aber nochmals Danke für deinen gut gemeinten Rat.

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Steuern / Re: Steuererklärung für meine Frau
« am: 02. Januar 2019, 12:48:09 »
Hallo nochmal,

Wünsche euch allen ein Frohes neues Jahr.

zurück zum Thema...
hat keiner eine Idee?
oder war meine Frage unklar?

Gruß
Michael

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Steuern / Steuererklärung für meine Frau
« am: 26. Dezember 2018, 20:23:33 »
Hallo zusammen,

ich wohne nun das 16. Jahr in Frankreich. Ich habe im Mai 2018  geheiratet und meine Frau ist Mitte Januar 2018 aus Deutschland zu mir gezogen.
Jetzt meine Frage: Da meine Frau keine Steuer ID in Frankreich hat, muss sie die erste Erklärung auf Papier abgeben oder reicht es wenn ich Sie mit mir zusammen online veranlage (Nachtrag: online geht es nicht brauch hierfür  die franz. Steuer ID meiner Frau, die sie ja noch nicht hat)? Gibt es da noch was zu beachten?

Danke im voraus.

Wünsche Euch allen noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag und einen guten Rutsch.

Gruß Michael

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