Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - B4N4N3

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Steuern / Re: Steuererklärung gemeinsam ausfüllen
« am: 06. Juni 2020, 20:05:04 »
ausgezeichnete Idee

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Nicht vergessen, dass ihr den Hänger, sollte er mehr als 500 kg wiegen, eurer Autoversicherung melden müsst. Gehe jetzt mal davon aus, dass euer Auto in F zugelassen ist.

Der Hänger ist in D angemeldet und versichert....also passt Deine Antwort nicht ganz ^^

Ein kurzer Blick in die grüne Versicherungskarte bringt hier Klarheit. Unter Punkt 7 steht dort bei mir klar:

avec remorque limitee a 500 kg

Würde mich interessieren, was dort bei anderen steht.

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Nicht vergessen, dass ihr den Hänger, sollte er mehr als 500 kg wiegen, eurer Autoversicherung melden müsst. Gehe jetzt mal davon aus, dass euer Auto in F zugelassen ist.

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Da mir das Thema keine Ruhe gelassen hat, habe ich mich mal mit einer Autoversicherung in Verbindung gesetzt. Diese meinte nun, dass aufgrund eines neuen Gesetzes eine Eintragung von Anhängern, größer 500 kg, in die Versicherung notwendig ist.
Tatsächlich ist es so, dass in meiner grünen Versicherungskarte für das Auto, unter Punkt 7 steht:

VOLVO
avec remorque limitee a 500 kg

Für mich heisst dies nun ziemlich deutlich, für Anhänger größer 500kg gilt: Anmelden bei der Versicherung. Diese schickt euch dann eine zusätzliche grüne Karte mit den entsprechenden Daten für den Anhänger. Kostet bei meiner Versicherung jetzt, ausser einem kurzen Anruf, dem zuschicken einer Kopie des Anhängerfahrzeugscheines per Mail, dem abheften der neuen Versichungspolice nichts.

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Ja dann super.

Da die Anmeldung des Hängers mit Versicherung ansteht werde ich, beziehungsweise meine Freundin, das dann entsprechend dort angeben.

Vielen vielen Dank Jungs  :doppeld:

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Das heisst also, dass ich einfach losdüsen kann? Anhänger hat eigene Zulassung und natürlich auch seine eigene Versicherung.

Der Freund meinte nur, dass die Versicherung nur für den stehenden Anhänger gilt. Sobald er angehängt ist, müsste das Zugfahrzeug aufkommen und eben bei einem Gewicht über 750kg extra der Versicherung gemeldet werden.

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Ich krame die Leiche mal wieder aus, da die Antwort ja schon etwas älter ist und sich zwischenzeitlich was geändert haben kann =D

Bei mir ist die gleiche Situation, wie beim TE. Französische Zulassung des Zugfahrzeuges und deutsche Zulassung des Wohnwagens. Ein Freund sagte mir, dass ab einem Gewicht des Hängers von 750kg zumindestens eine Meldung bei der Autoversicherung nötig ist. Stimmt das so oder kann ich einfach losdüsen?

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Steuern / Re: Frage zu Steuern
« am: 25. September 2014, 09:22:46 »

Wäre aber mal interessant zu wissen, woher (?) dein Bekannter seine Informationen diesbezüglich hat?

Liebe Grüße Gabrielle


Er hatte die Information aus Luxemburger Zeitungen. Die wären gerade voll mit dem Thema. Wie schon geschrieben, eine Suche dazu verlief erfolglos, im Sinne von nichts dazu gefunden.
Er scheint da wohl was verdreht zu haben. Vielleicht ging es um Rente oder etwas ganz anderes.

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Steuern / Re: Frage zu Steuern
« am: 17. September 2014, 11:04:56 »
Ich meine in Frankreich leben, in Deutschland arbeiten und in Frankreich Steuern bezahlen. Der Bekannte meinte nun gestern, dass genau das ab 2015 nicht mehr so wäre. Ab diesem Zeitpunkt wäre das Einkommen in Deutschland zu versteuern.

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Steuern / Re: Frage zu Steuern
« am: 17. September 2014, 10:20:03 »
Hallo zusammen

Ich hänge mich hier mal mit ran. Gestern Abend habe ich von einem Bekannten gehört, dass Luxemburger Grenzgänger (Deutschland wohnen und Luxemburg arbeiten) ab 2015 ihr Einkommen in Deutschland versteuern müssen und dies auch für Frankreich gilt. Die Suche im Web führt aber zu keiner Bestätigung dieser Aussage.

Wisst ihr vielleicht etwas davon?

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