Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - ferlma

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Hallo liebes Forum!
Vielleicht hat jemand aktuelle Informationen zu diesem Thema.
Soweit ich das nun sehe, werden zwischen Deutschland und Österreich emsig Fragebögen/Strafzettel/Verfügungen/Bußgelbescheide/Anhörung nach Verkehrsordnungswidrigkeit nach einem Verkehrsdelikt versendet (also nicht direkt nach Anhaltung durch die Exekutive),
diese Bußgelder müssen wohl (sofern der Tatbestand tatsächlich zutrifft) JEDENFALLS BEZAHLT WERDEN, da diese ansonsten über das jeweils heimische Regulativ bzw. Amt eingefordert/eingeklagt wird.
Und dies nicht bereits ab €70 sonder bereits ab €25 und das ganze wird auch bereits seit vielen Jahren exekutiert.

Ist man als deuscher Staatsbürger gut beraten eine österreichische Verkehrsübertretung zu bezahlen? (und natülich auch umgekerht, als österreichischer Staatsbürger in Deutschland...)
Erreicht man mit Einsprüchen eventuell genau das Gegenteil und es wird nur noch teurer und komplizierter?
Bringen hier eventuell "Begründungen" zum Vorfall einen geringeren Bußgeldbetrag?

Welche Erfahrungen gibt es bei euch?
Beste Grüße,
F

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